Häufige Fragen zur Einschreibung (FAQ)
Einschreibung leicht gemacht: Sie haben noch Fragen? Damit lassen wir Sie nicht allein. Kurze und knackige Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Einschreibung und Zulassung finden Sie in den folgenden thematisch sortieren Rubriken. Darüber hinaus steht Ihnen unser Studienservice gerne hilfreich zur Seite.
Studienplatzgarantie
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Alle Studiengänge sind an der FernUniversität in Hagen zulassungsfrei (kein Numerus Clausus). Daher erhalten alle Personen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz.
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Nein, an der FernUniversität gibt es keinen Numerus Clausus. Alle unsere Studiengänge sind zulassungsfrei.
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Sie wählen Ihr gewünschtes Studienangebot aus und stellen einen Antrag auf Einschreibung während der Einschreibfristen. Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie dann an die FernUniversität in Hagen.
Einschreibung beantragen
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Sie können die Einschreibung zwei Mal im Jahr beantragen:
- Einschreibfrist für das Wintersemester: 01. Juni - 31. Juli
- Einschreibfrist für das Sommersemester: 01. Dezember - 31. Januar
Die Einschreibung in die psychologischen Studiengänge ist nur zum Wintersemester möglich.
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Sie müssen einen Antrag stellen und ihn mit den erforderlichen Unterlagen an die FernUniversität während der Einschreibfrist zusenden. Aktuell können Sie Ihren Antrag auf Einschreibung wie folgt einreichen:
- Postalisch:
FernUniversität in Hagen
Studierendensekretariat
Universitätsstr. 47
58097 Hagen- Persönlich:
Studierendensekretariat
Mo. - Fr. 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Universitätsstr. 47
58097 Hagenoder in einem unserer Campusstandorte
(Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier)- Digital:
Sie können den Antrag mit Dokumenten über das Upload-Portal übermitteln
(den Link zum Upload-Portal finden Sie hier) -
Der Umfang und die Art der einzureichenden Dokumente hängen von dem ausgewählten Studienangebot ab. Auf den Webseiten zur Einschreibung finden Sie in der Rubrik "Unterlagen für die Einschreibung" eine Auflistung der benötigten Dokumente.
Hinweis: Einfache Kopien der Dokumente reichen aus. Die FernUniversität darf jedoch bei Unstimmigkeiten oder zur Qualitätssicherung (hier stichprobenartig) auch amtlich beglaubigte Kopien der von Ihnen eingereichten Zeugnisse anfordern.
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Wenn Sie Ihre Einschreibunterlagen digital übermitteln möchten, können Sie das über unser Upload-Portal tun. Das Upload-Portal ist während der Einschreibfrist freigeschaltet. Den Link zum Upload-Portal finden Sie hier.
Eine Zusendung umfangreicher Dokumente wird per E-Mail nicht empfohlen.
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Wir bearbeiten die Anträge nach dem Posteingang. Die Bearbeitungszeit hängt von dem Antragsaufkommen ab und kann bis zu vier Wochen dauern.
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Wenn Ihr Antrag auf Einschreibung vollständig ist, werden Sie direkt in Ihr ausgewähltes Fach eingeschrieben. Per Post erhalten Sie anschließend Ihren Studierendenausweis.
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Bei unvollständigen Unterlagen wird das Studierendensekretariat schriftlich auf Sie zukommen. In der Regel erhalten Sie per E-Mail oder per Post unser Schreiben mit der Bitte, innerhalb von 14 Tagen die fehlenden Unterlagen nachzureichen oder Unstimmigkeiten auszuräumen. So bekommen Sie die Möglichkeit, sich zum jeweiligen Sachverhalt zu äußern, bevor die FernUniversität eine Entscheidung trifft.
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Änderungen können Sie handschriftlich oder digital im Antrag vermerken. Sollten Sie den Antrag bereits abgeschickt/abgegeben haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an studierendensekretariat. Geben Sie bitte dabei Ihre Bewerbungsnummer oder Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an und teilen Sie uns Ihre Änderungswünsche mit. Es ist nicht erforderlich, einen neuen Antrag zu stellen.
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Bei unvollständigen Unterlagen wird das Studierendensekretariat schriftlich auf Sie zukommen. In der Regel erhalten Sie per E-Mail oder per Post unser Schreiben mit der Bitte, innerhalb von 14 Tagen die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Wiedereinschreibung
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Bitte stellen Sie während der Einschreibfristen einen neuen Antrag auf Einschreibung und nennen Sie uns darin einfach ihre alte Matrikelnummer, sofern sie Ihnen noch bekannt ist.
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Sofern Sie nicht länger als 10 Jahre exmatrikuliert sind und damals mit Ihrer Studienbewerbung alle Dokumente eingereicht haben, müssen Sie mindestens folgende Unterlagen einreichen:
- Ihr persönliches Antragsdokument
(Das Antragsdokument wird nach der Online-Abgabe Ihrer Daten erzeugt.) - Identifikationsnachweis
(z. B. Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels) - Krankenversicherung
(z. B. beidseitige Kopie der Versichertenkarte oder eine Erklärung über die elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse für die studentische Krankenversicherung. Studierende, mit einem Wohnsitz im Ausland müssen keinen Nachweis der Krankenversicherung vorlegen.) - ggf. Namensänderung
(z. B. Heiratsurkunde bei abweichendem Namen im Zeugnis, sofern Sie in der Zwischenzeit Ihren Namen geändert haben und dies aus dem Identifikationsnachweis nicht ersichtlich ist.) - ggf. Kopie des Bescheides über eine endgültig nicht bestandene Prüfung
(Sofern Sie in der Zwischenzeit an einer anderen Hochschule studiert haben und eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, reichen Sie bitte eine Kopie des Bescheides ein.)
Hinweis: Der Nachweis der Studienberechtigung muss nicht erneut eingereicht werden. Da bei der digitalen Abgabe der Bewerbungsunterlagen dieses Feld im Upload-Portal ein Pflichtfeld ist, können Sie anstelle von Zeugnissen ein formloses Schreiben mit dem Hinweis: "Wiedereinschreibung. Meine Zeugnisse liegen unter der Matrikelnummer XXXXXXX vor" hochladen.
- Ihr persönliches Antragsdokument
Antrag zurückziehen
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Sie können einfach eine formlose E-Mail an bescheinigung senden und dabei Ihren Namen und Ihre Bewerbungsnummer angeben. Bitte beachten Sie, dass eine kostenfreie Zurückziehung nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Die Übersicht der Zeiträume und Kosten finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen zur Einschreibung
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Die FernUniversität in Hagen ist eine staatliche Universität des Landes NRW und deshalb an die gesetzlichen Vorgaben des Hochschulgesetzes für das Land NRW gebunden. Darüber hinaus existieren eigene Ordnungen, die beispielsweise das Einschreibverfahren regeln. Eine Zusammenstellung unserer Rechtsgrundlagen finden Sie hier.