1856 -- Informationen + Regeln
18xx/PC V2.22g - Dirk Clemens - 2004-05-07
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Inhaltsverzeichnis
1. Auszug aus »Das kleine 1x8«
Das foldende Kapitel enthält einen Auszug aus »Das kleine 1x8«. »Das kleine 1x8« ist eine kurze Regelzusammenfassung verschiedener 18xx Varianten.
Startkapital + Papierlimit Anzahl der Spieler 3 4 5 6 Startkapital 500 375 300 250 Papierlimit bis zur 5-er Lok 20 16 13 11 Papierlimit ab der 6-er Lok bei 4 Gesellschaften 10 8 7 6 bei 5 Gesellschaften 13 10 8 7 bei 6 Gesellschaften 15 12 10 8 bei 7 Gesellschaften 18 14 11 10 bei 8 Gesellschaften 20 16 13 11 bei 9 Gesellschaften 22 18 15 12 bei 10 Gesellschaften 25 20 16 14 bei 11 Gesellschaften 28 22 18 15 1856 Kanada ist Anfang 1995 bei Mayfair erschienen. Basierend auf 1830 USA wurden neue Mechanismen eingeführt.
Privatbahnen Privatbahn Preis Divid. Eigenschaften Flos Trammway 20 5 Waterloo & Saugeen
Railway Co.40 10 Die Gesellschaft, die diese Privatbahn in ihrem Besitz hat, kann anstatt des normalen Bauens/Pöppelns das zugehörige Feld mit dem Plättchen 59 bebauen und/oder dort einpöppeln. Hierzu ist keine legale Route nötig. Die Privatbahn wird durch diese Aktion geschlossen. The Canada Company 50 15 Die Gesellschaft, die diese Privatbahn in ihrem Besitz hat, darf zusätzlich zum normalen Bau und unabhängig von einer Route das zugehörige Feld bebauen (nicht ersetzen). Great Lakes
Shipping Company70 15 Die Gesellschaft, die diese Privatbahn in ihrem Besitz hat, darf den Hafenpöppel auf eine mit einem Anker gekennzeichnetes Feld legen. Für dieses Gesellschaft wird er Wert der Stadt bis zum Kaufen der ersten 6-er Lok um $20 erhöht. Die Privatbahn wird durch diese Aktion geschlossen. Niagara Falls
Suspension
Bridge Company100 20 Für die Gesellschaft, die diese Privatbahn in ihrem Besitz hat, erhöht sich der Wert von Buffalo um $10. Die Gesellschaft darf dieses Recht an andere Gesellschaften für $50 weiterverkaufen. Nachdem die Privatbahn geschlossen worden ist, kann das Recht für $50 von der Bank erworben werden. Das einmal erlangte Recht wird nie wieder verloren. St. Clair Frontier
Tunnel Company100 20 Für die Gesellschaft, die diese Privatbahn in ihrem Besitz hat, erhöht sich der Wert von Port Huron um $10. Die Handhabung ist die gleiche wie bei der Niagara Falls Suspension Bridge Company. Die Privatbahnen werden wie bei 1830 als Startpaket an die Spieler verkauft. Sie können während der AR anstatt eines normalen Kaufes unter den Spielern für einen beliebigen Preis >0 gehandelt werden. Aktiengesellschaften können Privatbahnen für 50% bis 200% des Nennwertes von einem Spieler kaufen.
Das Spielergeld ist NICHT geheim.
Ein Spieler darf maximal 60% Aktien einer AG besitzen, im Pool dürfen maximal 50% liegen. Im gelben Bereich zählen die Aktien nicht gegen das Aktienlimit. Im braunen Bereich darf ein Spieler mehr als 60% besitzen. Erreicht eine Gesellschaft den closed Bereich, so schließt diese Gesellschaft. Für die CGR existiert dieser closed Bereich nicht. Der Aktienkurs fällt beim Verkauf von Aktien nur für ganze Vielfache von 10%.
In einem Aktienzug darf ein Spieler beliebig viele Aktien verkaufen und ein Papier (Aktie oder Privatbahn) kaufen, wobei beide Aktionen nacheinander, aber in beliebiger Reihenfolge, durchzuführen sind. Die gleiche Aktie darf nicht in gleichen Zug gekauft und wieder verkauft werden. Andere Aktien der gleichen Gesellschaft dürfen jedoch verkauft werden.
Der Startmodus für eine Gesellschaft hängt von der Lok ab, die beim Kauf der Direktorenaktie als Nächstes zur Verfügung steht:
- 2-er, 3-er oder 4-er Lok:
Die Gesellschaft erhält ihr Geld pro verkaufter Aktie. Das Geld ab der sechsten Aktie wird erst ausgezahlt, wenn eine Strecke zum Zielpunkt der Gesellschaft existiert.- 5-er Loks:
Die Gesellschaft erhält ihr Geld pro verkaufter Aktie. Die Zielstadt spielt keine Rolle.- 6-er oder D Lok:
Die Gesellschaft erhält sofort ihr volles Startkapital.Nach dem Kauf der Direktoraktie ist für die Gesellschaft der Startmodus bindend, auch wenn größere Loks ins Spiel kommen. Die Entscheidung, ob eine Gesellschaft aktiviert wird, fällt erst mit dem potientiellen ersten Turn der Gesellschaft: Es müssen mindestens soviele Aktien verkauft worden sein wie es die Loknummer der nächsten zur Verfügung stehenden Lok fordert.
Die Loks, deren Verschrottung und die Phasen sind die gleichen wie bei 1830, nur die Preise der Loks sind anders. Es existieren beliebig viele D-Loks. Lokzwang existiert nur bei vorhandener Strecke. Eine Bezuschussung durch den Direktor ist nur bei dem Kauf der preiswertesten verfügbaren Lok von der Bank (inklusive Pool) möglich.
Ein Plättchen darf nur dann ersetzt werden, wenn ein Stück der neuen Strecke zu einer Route der Gesellschaft gehört oder der Wert einer Stadt erhöht wird.
Ab der 6-er Lok dürfen kleine Städte ersetzt werden. Einfache kleine Städte können entweder zu einer gelben Strecke ohne Bahnhof abgerüstet oder zu einer gelben Stadt mit einem großen Bahnhof aufgerüstet werden. Doppelte kleine Städte können durch grüne große Städte aufgerüstet werden. Die braunen L-Plättchen sind für Felder mit genau einer Wasserkante reserviert.
AG's können pro OR eine Anleihe aufnehmen. Eine AG darf nur soviele Anleihen besitzen, wie sich Aktien in Spielerhand befinden. Pro Anleihe vermindert sich der Wert jeder Aktie um $10, nicht aber der Kurs. Für die gerade aufgenommene und für alle bereits existierende Anleihen muß die AG je $10 Zinsen bezahlen. Dieses geschieht vom Bargeld. Bei fehlendem Geld wird der Rest vom Einfahrergebnis in Vielfachen von $10 abgezogen. Der Rückkauf von Anleihen geschieht nach dem Lokkauf. Bei Zwangsrückkauf muß ggf.\ der Direktor den Fehlbetrag selber bezahlen.
Mit dem Verkauf der ersten 6-er Lok werden die Anleihen aus dem Spiel und die CGR in Betrieb genommen:
- Anleihen werden für $100 zurückgekauft. Solange die AGs genügend Bargeld haben, müssen sie die Anleihen zurückkaufen. Weitere Anleihen können mit Hilfe des Bargeldes des Direktors zurückgekauft werden.
- Sind alle Anleihen zurückgekauft, dann wird die CGR nicht gegründet.
- Aus allen Gesellschaften, wie noch Anleihen ausgegeben haben, wird die CGR gebildet. Die CGR erhält Geld, Loks und alle Rechte der Gesellschaften, aus der sie gebildet wird.
- Beginnend mit dem Spieler, der die 6-er Lok gekauft hat, werden je zwei Aktien in eine CGR Aktie umgetauscht. Einzelaktien sind wertlos. Nach den Spielern werden die Poolaktien getauscht. Sollten bereits 20 Aktien ausgegeben worden sein, so gehen die letzten Spieler und/oder der Pool leer aus.
- Potentieller Direktor ist der Spieler, der die 6-er Lok gekauft hat. Danach erfolgt der Direktorenwechsel nach normalen Regeln. Hat kein Spieler zwei Papiere, dann ist der erste Spieler mit einem Papier Direktor. Dieser muß als erstes in der AR ein weiteres CGR-Papier kaufen.
- Sind bisher <=10 Aktien ausgegeben worden, so handelt es sich um insgesamt zehn 10% Aktien. Anderenfalls sind es 20 5% Aktien. Die restlichen Aktien werden als unverkauft gehandhabt. Jedes Papier entspricht dem aktuellen Kurswert. Nur das Einfahrergebnis wird entweder durch 10 oder durch 20 geteilt. Bei 20 5% Aktien zählt für das Papierlimit und für das Kursdrücken jede Zertifikat als 1/2 Papier.
- Die CGR besitzt zehn Pöppel. Als erstes müssen die Basispöppel ausgetauscht werden, anschließend die weiteren Pöppel. Der Direktor darf nur auf einen Pöppel verzichten, wenn bereits alle zehn Pöppel verwendet worden sind oder sich zwei Pöppel in einem Feld befinden. Weitere Pöppel, sofern vorhanden, können für $100 gemäß der normalen Regeln gelegt werden.
- Das Loklimit der CGR ist drei. Die CGR muß alle sicheren Loks behalten, unsichere Loks können an die Bank zurückgegeben werden. Hat sie so keine Lok, dann leiht sie sich eine D-Lok von der Bank. Sie spart solange ein, bis sich sich eine sichere Lok kauft, wobei der Kauf von 5-er oder 6-er Loks freiwillig ist. Solange die CGR keine sichere Lok hat bleibt ihr Kurs unverändert. Sobald die CGR einmalig eine Lok besitzt, verfällt dieses Recht.
- Die CGR darf Loks nur zum Nennpreis handeln. Sie darf nur 5-er, 6-er und D-Loks kaufen.
- Der Kurswert wird wie folgt berechnet: Es wird der Mittelwert der Kurse der CGR-bildenen Gesellschaften errechnet. Bei drei oder mehr Gesellschaften wird der niedrigste Kurswert nicht beachtet. Der Wert wird auf ein Vielfaches von 5 abgerundet. Bei einem Wert <100 wird 100 verwendet. Der Kurs und der Ausgabewert werden auf einen Wert der obersten Reihe festgelegt, der dem errechneten Wert am nächsten ist. Bei 105 wird 110 verwendet.
- Ist noch keine der AGs, aus der die CGR gebildet worden ist, gefahren, dann ist als nächste Gesellschaft die CGR am Zuge.
Das Regelwerk ist in einigen Teilen sehr unklar und zum Teil wiedersprüchlich. Nach einer Anfrage per email wurde von Mayfair die folgende Regelklarstellung gegeben:
Sobald die CGR eine Lok (4-er, 5-er, 6-er oder D-Lok) besitzt oder besessen hat, dann handelt sie wie eine normale Gesellschaft: Sie darf keine Lok leihen und ihr Kurs verändert sich ganz normal. Nur die Einschränkungen zum Lokhandel bleiben bestehen.
Loks und Phasen Lok # Preis Limit #OR Farbe Bemerkungen 2 6x $100 4 1 gelb -- 3 5x $225 3 2 grün -- 4 4x $350 Die 2-er Loks werden verschrottet 5 3x $550 2 3 braun -- 6 2x $700 Die 3-er Loks werden verschrottet D * $1100 grau D-Loks sind nach dem Verkauf der ersten 6-er Lok alternativ verfügbar. Sie kostet nur $750, wenn sie gegen eine 4-er, 5-er oder 6-er Lok eingetauscht wird. Die 4-er Loks werden verschrottet. Alternativ können anstatt der D-Loks auch die 8-er Loks eingesetzt werden. Diese kosten $1000 und können für $650 eingetauscht werden.
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