online!
Standard-Internetseiten:
1. Anforderungen an Benutzer und Hardware.
2. Wen betrifft dies?
Behindertengerechte Internetseiten.
Standard-Internetseiten.
1. Anforderungen an Benutzer und Hardware.
Fähigkeiten, die zum "Surfen" benötigt werden sind z.B.:
- visuell:
- Text lesen,
- Bilder, Grafiken, Animationen und Videos wahrnehmen.
Dies ist eingeschränkt bzw. nicht möglich bei:
Sehbehinderten und Blinden,
aber auch für nichtbehinderte Benutzer bei:
Textbrowsern,
ausgeschalteten Grafiken,
Textgeräten (WAP-Handys),
gegebenenfalls bei fehlenden Plugins,
gegebenenfalls bei hohen Sicherheitseinstellungen: ausgeschaltetes Java/Java Script.
Dies ist eingeschränkt bzw. nicht möglich bei:
Hörgeschädigten und Tauben,
aber auch für nichtbehinderte Benutzer bei:
fehlender Soundkarte,
abgestelltem Ton.
Dies ist eingeschränkt bzw. nicht möglich bei:
körperbehinderten Menschen,
aber auch für nichtbehinderte Benutzer bei:
gegebenenfalls eingeschränkt u.a. bei Notebooks mobilen Geräten im mobilen Einsatz.
Die oben genannten notwendigen Fähigkeiten sind vermindert einerseits bei Personen mit Funktionseinschränkungen und andererseits durch die Benutzung bestimmter Hardware bzw. Software, welche nur eine eingeschränkte Darstellung erlaubt.
Laut Landesamt für Datenverarbeitung leben in Nordrhein-Westfalen 16.817 blinde Menschen und 9.416 Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung (Stand: 1997)
Laut Landesamt für Datenverarbeitung gibt es in Nordrhein-Westfalen 57.487 Hörgeschädigte, davon 8.569 Gehörlose und 48.918 Schwerhörige (Stand: 1997).
Bitte bedenken Sie auch:
bei älteren Menschen sind evtl. alle Funktionen in geringem Maße eingeschränkt.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gab es am Jahresende 1997 in Deutschland fast 6,6 Mill. Schwerbehinderte.
Von Blindheit und Sehbehinderung waren 5,2 % betroffen.
Allein in Nordrhein-Westfalen leben über 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen, über 1,8 Millionen von Ihnen sind schwer behindert. Das heißt, fast jede oder jeder Siebte in NRW lebt mit einer Behinderung.
"... 74. The Access Board has defined equipment accessibility as including the following functions:
Input, control, and mechanical functions--(156)
- Operable without vision
- Operable with low vision and limited or no hearing
- Operable with little or no color perception
- Operable without hearing
- Operable with limited manual dexterity
- Operable with limited reach or strength
- Operable without time-dependent controls
- Operable without speech
- Operable with limited cognitive skills
Output, display, and control functions--(157)
- Availability of visual information
- Availability of visual information for low vision users
- Access to moving text
- Availability of auditory information
- Availability of auditory information for people who are hard of hearing
- Prevention of visually-induced seizures
- Availability of auditory cutoff
- Non-interference with hearing technologies
- Hearing aid coupling ..."
Mit dieser generellen Forderung nach Bedienbarkeit und
Verfügbarkeit wird bereits eine Richtung vorgegeben.
Eine weitere Frage, die sich jedem Web-Designer stellen muß, ist nicht nur:
"Wer ist meine Zielgruppe? Wen will ich ansprechen?",sondern im Sinne von 'Awareness' auch auf das Thema 'behinderte Menschen und Internet' aufmerksam machend (wenn diese Aufgabe nicht von Behindertenorganisationen und -verbänden übernommen wird - von wem dann?):
"Schließt die Konzeption meiner Internetpräsentation mögliche Personengruppen aus der Zielgruppe aus? "
Wenn diese Frage mit ja beantwortet wird: wie kann dem entgegengewirkt werden?
Hierzu gibt es sowohl auf Anwenderseite als auch auf Anbieterseite verschiedene
Möglichkeiten.
auf Userseite:
im Falle von Einschränkungen in der visuellen Wahrnehmung:
- spezielle Einstellungen:
- große Darstellung durch geringe Bildschirmauflösung,
- vergrößerte Ansicht oder Fontwahl im Browser,
- spezielles Equipment:
- Software zur Vergrößerung,
- Software zum Auslesen des Bildschirminhalts (Screen Reader und text-to-speech-Programme),
- Hardware zum Auslesen des Bildschirminhalts (Vorlesesysteme).
im Falle von Einschränkungen in der (Fein-)Motorik:
- spezielle Tastaturen,
- Mausersatzgeräte.
auf Anbieterseite (allgemein) z.B.:
in Bezug auf Einschränkungen in der visuellen Wahrnehmung:
- Seiten nicht nur für hohe Auflösungen optimieren,
- Textbrowser und Screenreaderbedienung ermöglichen
(was dies im Einzelnen bedeutet, siehe unter Die Gestaltung behindertengerechter Internetseiten.)- Erklärungen für Grafiken/Bilder/Videos usw. als Text bereitstellen.
in Bezug auf Einschränkungen in der auditiven Wahrnehmung:
- Hörbare Darstellungen auch als Textbeschreibung liefern,
in Bezug auf Einschränkungen in der (Fein-)Motorik:
- z.B. genügend Platz zwischen interaktiven Elementen (Links, Buttons, etc.) lassen.
in Bezug auf kognitive Einschränkungen:
- einfache Darstellung mit kurzen Seiten wählen.
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Weiter mit: Die
Gestaltung behindertengerechter Internetseiten.
Ergänzungen zu:
Gestaltung behindertengerechter Internetseiten.