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Richtlinien und Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung eines Computerarbeitsplatzes für Rollstuhlbenutzer und Personen mit Gehhilfen


Die Bewegungsfläche.

Bewegungsflächen für Personen mit Rollstuhl oder Gehhilfen sind die zur Bewegung mit dem jeweiligen Gerät notwendigen Flächen. Dies schließt die zur Benutzung der verschiedenen Einrichtung erforderlichen Flächen ein (wie z. B. die Tischarbeitsfläche). Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern, wenn der Arbeitsraum nur von einem Rollstuhlfahrer benutzt wird. Die Bewegungsflächen dürfen jedoch nicht in Ihrer Funktion eingeschränkt sein durch Rohrleitungen, Mauervorsprünge, Handläufe usw.



Die Arbeitsfläche.

Idealerweise sollte die Höhe einstellbar sein. Bei einer Höhe von 120 cm ist eine direkte Bedienung nur möglich, wenn das Arbeitsgerät, im vorliegenden Falle Tastatur und Zeigegerät, möglichst rechtwinklig zum Boden steht (senkrecht, 0-30 Grad).
Zum Vergleich:

nach DIN 18022, "Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen", soll die Höhe von Arbeitsflächen maximal 92 cm betragen. Die Arbeitsfläche sollte in diesem Fall um 60-90 Grad geneigt sein. Bei einer Arbeitsflächenhöhe, welche größer als 92 cm ist, ist die Neigung entsprechend zu verringern.

Skizze eines Rollstuhls mit Tisch und Winkelangaben



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