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Workshop 3: Wie gestalte ich Internet-Seiten?

Informations- und Arbeitstagung des Öffentlichkeitsausschusses des BEB:
"Internet im dritten Sektor - eine Entscheidung mit Folgen"
08.-10. März 2000, Kolpinghaus Fulda


I. Was ist "Web Accessibility"?

Forderungen - Absichtserklärungen - Gesetzliche Grundlagen.


Forderungen.

Die Forderung nach einer allgemeinen "Web Accessibility", also einer allgemeinen "Internet-Zugänglichkeit" ergibt sich aus einer konsequenten Anwendung der Forderung nach Gleichheit Aller, wie sie z.B. auch im Grundgesetz der BRD in Artikel 3 Absatz 3 beschrieben ist.

Grundgesetz Art. 3 (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Mit der Ergänzung des Artikels 3 Abs. 3 des Grundgesetzes durch den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" konnte im November 1994 endlich erreicht werden, dass ein Benachteiligungsverbot zu Gunsten behinderter Menschen tatsächlich Verfassungsrang erhielt.

Dies beinhaltet die Forderung nach Chancengleichheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, also auch bei der Informationsvermittlung wie sie im bzw. über das Internet erfolgt.
Wichtige Schritte auf dem Weg zu einer Informationsgesellschaft für alle werden u.a. vom EG-Projekt "PROMISE" beschrieben.

allgemeine Anforderung:

Promise-Projekt (PROMoting an Information Society for Everyone).
5 Grundprinzipien auf dem Weg zu einer Informationsgesellschaft für alle:
(" Essential Actions for Policy-Makers and Organisations Representing Older People and Disabled People."):

* Awareness:
(Problem-) Bewußtsein für die Anforderungen von Behinderten und älteren Menschen,
* Availability:
allgemeine Verfügbarkeit (bzgl. Online-Dienste, notwendiges Equipment),
* Accessibility
behindertengerechte Gestaltung,
"... Web pages must be designed to be accessible to people with visual impairments, for example, and the audio content of TV and other audio-visual services must be captioned and/or signed to be accessible to people with hearing impairments. Without full accessibility, significant numbers of potential users will be excluded. Information Society initiatives must therefore give the highest priority to the promotion and implementation of "design for all", to ensure that everyone can have access. ..."
* Affordability:
erschwingliche Angebote (ggf. durch öffentliche Mittel gefördert) ,
* Appropriateness:
geeignet auch unter Berücksichtigung besonderer Nutzergruppen (die einzubeziehen sind bei Entwurf, Entwicklung und Bewertung neuer Anwendungen: "user involvement").


Gesetzlich verankert in:

* US:
Americans with Disabilities Act (ADA); Communication Act (FCC Section 255 - FEDERAL COMMUNICATIONS COMMISSION: Telecommunications Act of 1996, Access to Telecommunications Services, Telecommunications Equipment, and Customer Premises Equipment by Persons with Disabilities)

* Australien:
Ähnlich wie in USA gesetzlich verankert.

* Canada:
Ähnlich wie in USA gesetzlich verankert.

* Portugal:
Portuguese Parliament promotes Web Accessibility.
Portuguese Web Accessibility Milestones:
Petition:
3rd of December, 1998 till 31st of January, 1999
Petition submission:
17th of February, 1999
Parliament Resolution:
30th of June, 1999
Council of Ministers Resolution:
29th of July, 1999



Absichtserklärung liegt vor:

* EU:
eEurope - An Information Society for All. (Auch unter: Informationsgesellschaft eEurope - Informationen der Europäischen Kommission)
In der Mitteilung über eine Initiative der Kommission für den Europäischen Sondergipfel von Lissabon am 23./24. März 2000 heißt es (das Thema betreffende Sätze sind nachträglich hervorgehoben):
" ...Warum jetzt eEurope?
e Europe ist eine politische Initiative, die dafür sorgen soll, daß die Europäische Union über die kommenden Generationen hinweg die mit der Informationsgesellschaft einhergehenden globalen Veränderungen voll für sich nutzen kann. Es handelt sich um die tiefgreifendsten Veränderungen seit der industriellen Revolution. Sie betreffen nicht nur die Technologie, sondern werden sich auf jeden und überall auswirken. Sie bringen Gemeinschaften, sowohl städtische als auch ländliche, einander näher, schaffen Wohlstand und tragen zur Wissensverbreitung bei – sie können das Leben aller enorm bereichern.
Die Bewältigung dieser Veränderungen bildet die wichtigste wirtschaftliche und soziale Herausforderung für die Union. Beschäftigung, Wachstum und Produktivität Europas in den nächsten fünf Jahren und den folgenden Jahrzehnten werden davon abhängen.
eEurope soll den positiven Wandel in der Union beschleunigen. Die Initiative soll gewährleisten, daß der Wandel hin zur Informationsgesellschaft verbindet und nicht trennt. Er soll integrieren und nicht zersplittern. Es soll als Chance begriffen und nicht als Bedrohung aufgefaßt werden. Kurz, eEurope hat zum Ziel, alle Europäer an den Vorteilen der Informationsgesellschaft teilhaben zu lassen.
eEurope soll in erster Linie:

*   jeden Bürger, jeden Haushalt und jede Schule, jedes Unternehmen und jede Verwaltung ins digitale Zeitalter und ans Netz führen;
*   ein digital mündiges Europa mit einer Unternehmenskultur schaffen, die zur Finanzierung und Entwicklung neuer Ideen bereit ist;
*   gewährleisten, daß der Gesamtprozeß alle Schichten erfaßt, das Vertrauen der Verbraucher gewinnt und den sozialen Zusammenhalt stärkt.
..."
Ein eigener Abschnitt ist dem Thema eTeilnahme für Behinderte gewidmet.
" ...
7. eTeilnahme für behinderte Menschen
Die Entwicklung der digitalen Technologien bietet behinderten Menschen enorme Möglichkeiten zur Überwindung sozio-ökonomischer, geographischer, kultureller, zeitlicher und anderer Schranken. Auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittene, zugängliche und nutzbare Technologien lassen sie genauso wie andere am Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen. Eine Herausforderung für die kommenden Jahre besteht darin, die verbleibenden Lücken zwischen den Technologien und dieser Benutzergruppe zu schließen.
Die europäische Industrie hat es bisher versäumt, das ganze Marktpotential für auf Behinderte zugeschnittene Produkte und Dienstleistungen auszuschöpfen. Diese können nach den Grundsätzen des 'Design-für-alle' (oder 'universelles Design') oft mit geringen Zusatzkosten entwickelt werden. Dabei werden Sonderbedürfnisse Behinderter bereits beim Entwurf berücksichtigt. Die Regierungschefs haben sich bereits in Erklärung 22 des Amsterdamer Vertrags verpflichtet, den Bedürfnissen Behinderter Rechnung zu tragen. Jetzt müssen Anstrengungen unternommen werden, um diese Verpflichtung im Bereich der Informationsgesellschaft umzusetzen.
Die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Oft sind Produkte für diesen speziellen Markt überhaupt nicht genormt. Viele Jahre lang gab es in der Union bis zu zehn verschiedene Texttelefon-Protokolle. Nach erheblichen Anstrengungen liegt nun ein einheitlicher Normenvorschlag für Europa vor. Die Kommission wird sicherstellen, daß Normen für Produkte und Dienstleistungen behindertenfreundlich sind. Die Industrie Europas muß sich dieser Herausforderung stellen.
Es muß Sorge dafür getragen werden, daß Behinderte bessere Unterrichts- und Ausbildungsmöglichkeiten erhalten und uneingeschränkt am Gemeinschaftsleben teilnehmen können. Spezielle Versorgungsnetze mit mehrsprachigen netzgestützten Dienstleistungen sollten aufgebaut werden, um die Unabhängigkeit und Sicherheit von Behinderten zu erhöhen. Digitale Technologien können den Verwaltungsaufwand für den Betrieb öffentlicher und privater Sozialdiensteinrichtungen verringern.
Ziele
  • Bis Ende 2000:
    Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die einschlägigen Rechtsvorschriften und Normungsprogramme im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft überprüfen, um sicherzustellen, daß sie dem Grundsatz der Zugänglichkeit Rechnung tragen und um die Normungsverfahren zu beschleunigen.
    Die europäische Kommission wird eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten vorlegen, die Bedürfnisse Behinderter bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Information und Kommunikation zu berücksichtigen.


  • Bis Ende 2001:
    Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, die Gestaltung und den Inhalt aller öffentlichen Webseiten für Behinderte zugänglich zu machen.


  • Bis Ende 2002:
    Die Europäische Kommission wird die Schaffung eines Netzes von Spitzenforschungszentren unterstützen, das zumindest ein Zentrum in jedem Mitgliedstaat umfaßt und das ein europäisches "Curriculum-Modul" für die Ausbildung von Entwicklern und Ingenieuren ("Design-für-Alle") erarbeitet.
..."
* UK:
Es liegen Absichtserklärungen ähnlicher Art vor.

* BRD: ?



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