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Allgemeine Richtlinien zur Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes.

Zur Einrichtung eines belastungsarmen Arbeitsplatzes existieren verschiedene Verordnungen und Richtlinien, wie z. B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR). Hinzu kommen EG-Richtlinien zu Bildschirmarbeitsplätzen - in Deutschland umgesetzt durch die Bildschirmarbeitsverordnung ( BildscharbV ) - des weiteren Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln (z.B. die Reichsverordnung der Berufsgenossenschaften: § 708, ZH 1/535 und ZH 1/618), sowie Empfehlungen vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN), vom Verband Deutscher Elektrotechnik e.V. (VDE), vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und andere.
Im folgenden sind relevante Richtlinien und Empfehlungen zusammenfassend aufgeführt. Nähere Einzelheiten sind den genannten Verordnungen und Richtlinien zu entnehmen.

Sicht

Um Blendungen zu vermeiden sollte der Bildschirm mit paralleler Blickrichtung zur Fensterfront aufgestellt werden. Blendende Flächen im Sicht- oder Rückenbereich sollen vermieden werden. Hierzu sind unter Umständen Jalousien oder Vorhänge an den Lichtquellen, Stellwände am Arbeitsplatz oder spezielle Blendschutzfilter am Bildschirm hilfreich.
Um am Bildschirmarbeitsplatz Anspannungen im Bereich von Nacken und Schultern vorzubeugen, empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung Dortmund Hierzu sind unter Umständen Bildschirmständer oder Monitorschwenkarme hilfreich, welche den Bildschirm in eine geeignete Position bringen. Um Belastungen durch schlecht akkomodierte Augen zu vermeiden, sollte der Sehabstand zur Tastatur dem Sehabstand zum Bildschirm entsprechen.

Sitz und Körperhaltung

Nach der EG-Richtlinie 90/270/EWG muß die Tastatur neigbar und eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein, damit der Benutzer eine bequeme Haltung einnehmen kann, die Arme und Hände nicht ermüdet ( Bildschirmarbeitsverordnung, Anhang 6 ). Der Neigungswinkel der Tastatur sollte nach den Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze (ZH 1/618) vorzugsweise 15° betragen. Für abgewinkelte Tastenfelder sind geringere Belastungen nachgewiesen.
Eine ergonomisch optimale Körperhaltung wird erreicht, Daraus ergibt sich, daß ein höhenverstellbarer Sitz beziehungsweise eine höhenverstellbare Arbeitsfläche besonders dann sinnvoll ist, wenn mehrere Personen an einem Bildschirmplatz arbeiten.
Für belastungsarmes Sitzen ist eine Abstützung der Wirbelsäule erforderlich, insbesondere im Lendenwirbelbereich. Optimal ist eine permanent neigbare Rückenlehne, welche die Wirbelsäule in allen Sitzpositionen abstützt. In den Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze (ZH 1/535) werden für Büroarbeitsplätze höhenverstellbare Drehstühle bzw. Drehsessel gefordert. Abmessungen für Bürostühle und -sessel sind festgelegt in den Normen DIN 4551 und DIN 4552. So beträgt unter anderem: Für längeres Sitzen ist ein atmungsaktives Material angebracht.
In den Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze (ZH 1/618) wird als angegeben. Hierbei wird jedoch von einem Bildschirmarbeitsplatz mit Tastatureingabe ausgegangen. Besser ist ein Mindestmaß von 80 cm Tischbreite um auch ein Zeigegerät integrieren zu können und den Platz flexibel gestalten zu können. Außerdem ist hierbei zu beachten, daß nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV - § 24 Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, Absatz 1 vom 20. März 1975; BGBl. I S. 729 - geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1996; BGBl. l S. 1841) die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen sein muß, daß sich die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit unbehindert bewegen können. Für jeden Arbeitnehmer muß an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die freie Bewegungsfläche soll an keiner Stelle weniger als 1,00 Meter breit sein.
Weitere Regeln und Empfehlungen:

Bei einem Steharbeitsplatz

Generell ist darauf zu achten, daß kein Kabelgewirr als Stolperfalle vorhanden ist, am besten durch integrierte Kabelkanäle. Die Bedienungselemente sollten ohne Klemmgefahr leicht zu betätigen sein. Wenn möglich sollten Geräte und Möbel mit abgerundete Kanten und Ecken versehen sein, an denen man sich nicht stoßen und verletzen kann und es sollten keine herausragenden Teile vorhanden sein.

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