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Zugangsvoraussetzungen ab SS 2010

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Für die Einschreibung benötigen Sie eine amtlich beglaubigte Zeugniskopie über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern in den Studienrichtungen

  • Politikwissenschaft,
  • Sozialwissenschaften,
  • Soziologie,
  • Verwaltungswissenschaft,
  • öffentliche Verwaltung (FH),
  • Medien- und Kommunikationswissenschaft,
  • Wirtschaftswissenschaft,
  • Geschichte,
  • Rechtswissenschaft

oder einen entsprechenden Abschluss in einer als gleichwertig anerkannten verwandten Studienrichtung.

Bei Fragen zu Ihrer Zugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

 

Hinweise für Studieninteressenten, die sich aufgrund der früheren Zugangsvoraussetzungen ins Akademiestudium eingeschrieben haben:

Wenn Sie sich aufgrund der früheren Zugangsvoraussetzungen für den Master „Governance“ als Akademiestudierende(r) eingeschrieben und eines oder mehrere „Vorab-Module“ 1.2a, 2.1 oder 3.3 aus dem Bachelor „Politik- und Verwaltungswissenschaft“ belegt haben, gelten für Sie folgende Regelungen:

  • Falls Sie die o.a. neuen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie für das SS 2010 einen Zulassungsantrag stellen, ohne (weitere) Leistungen als Akademiestudierende(r) zu erbringen.
  • Falls Sie die o.a. neuen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen (d.h. einen Studienabschluss in einer anderen Studienrichtung haben), werden Sie weiterhin in den Master „Governance“ eingeschrieben, wenn Sie alle zuvor gültigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und nur noch als Akademiestudierende(r) die „Vorab-Module“ mit der Durchschnittnote 2,5 oder besser absolvieren müssen. Voraussetzung ist aber, dass Sie bereits im WS 2009/10 oder früher als Akademiestudierende(r) eingeschrieben waren und mindestens eines dieser „Vorab-Module“ belegt haben.

 

Zu den alten Regelungen (bis WS 2009/10)

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