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Modul 2.2: Spezielle Hinweise zur mündlichen Prüfung

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung müssen Sie rechtzeitig beim Prüfungsamt beantragen (Online-Prüfungsanmeldung).

Den Termin und den Themenschwerpunkt der mündlichen Prüfung vereinbaren Sie mit dem Modulbetreuer spätestens zwei Monate vor Semesterende.

Dazu senden Sie einen Vorschlag zum Themenschwerpunkt sowie eine Angabe des Zeitraumes, wann Sie geprüft werden möchten, per E-Mail an: Stephan.Ortmann.

Nach Einigung über den Themenschwerpunkt und den Termin erarbeiten Sie ein sog. Thesenpapier zum Themenschwerpunkt und senden es spätestens am Tag vor der Prüfung per E-Mail dem Modulbetreuer.

Das Thesenpapier ist Ihr erster wichtiger Input zur Prüfung. Berücksichtigen Sie dabei Folgendes:

  • Ihr Thesenpapier trägt eine Kopfzeile mit Ihrem Namen sowie dem Anlass, also: "Thesenpapier zur mündlichen Prüfung im Modul 2.2 des Master Governance am ..."
  • Sie formulieren bis zu vier Thesen im Sinne von erklärenden Zusammenhangsvermutungen (Beispiel: "X ist besonders schwierig politisch durchsetzbar, weil a und b."). Sie sollten keine plakativen politischen Thesen formulieren, sondern wissenschaftlich fundierte oder begründbare Aussagen formulieren. Im Prüfungsgespräch sollten Sie auf Rückfrage Ihre Thesen erläutern und untermauern können. Dies sollte unter Rückbezug auf theoretische Überlegungen bzw. Aussagen geschehen (auch bereits in der Formulierung der schriftlichen Thesen).

Mündliche Prüfungen in diesem Modul erstrecken sich auf den Themenschwerpunkt, darüber hinaus auf die als prüfungsrelevant angegebenen Teile der Kurse im Modul sowie auf die Pflichtliteratur. Sie werden als Prüfungsgespräch ablaufen, d.h. es geht nicht um reines Abfragen von Wissen, sondern darum, ob Sie die mit den in den Kursen vermittelten Begriffen, Theorien und Analysen bearbeiten können.

 

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  • Aktuelles zum Modul 2.2:
    • Bitte beachten Sie die neue moodle Lernumgebung zum Modul 2.2.
  • Kommunikation:
    • moodle Lernumgebung
  • Umfang des Moduls:
    • 450 Arbeitsstunden, davon 240 Std. Kurse (= 8 SWS)
    • 15 ECTS-Punkte
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