Die hier dargestellten Informationen bieten nur einen kurzen Überblick. Bitte informieren Sie sich ausführlich über die Prüfungs- und Studienordnung.
Wichtige Informationen zum Studium (zu den unterschiedlichen Prüfungstypen, zu den Verfahren bei Prüfungen, zu den Richtlinien wissenschaftlichen Arbeitens usw.) finden Sie oben rechts auf der Seite des Instituts für Philosophie.
(1) Das Studium im Studiengang Master of Arts "Philosophie - Philosophie im europäischen Kontext" wird kumulativ durch den erfolgreichen Abschluss der einzelnen Module und durch die erfolgreiche Anfertigung der MA-Arbeit abgeschlossen.
(2) Jedes der 7 Module, die der/die Studierende zu bearbeiten hat, wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung erfolgt wahlweise in mündlicher Form oder durch eine Klausur oder durch eine Hausarbeit. Sowohl im ersten als auch im zweiten Studienabschnitt ist jedoch jede der drei Prüfungsformen mindestens einmal zu wählen. Bitte beachten Sie unbedingt den auf den Modulseiten angegebenen Anmeldeschluss!
Die Modulprüfung durch Hausarbeit im Masterstudiengang „Philosophie
– Philosophie im europäischen Kontext“ unterliegt den folgenden
Bedingungen:
a) Diese Form der Prüfung kann nur in Verbindung mit dem Besuch eines Präsenzseminars
gewählt werden.
b) Das Thema der Hausarbeit wird zunächst mit dem/der Betreuer/in der Hausarbeit/dem
Veranstalter des Seminars vereinbart.
c) Im Anschluß an die Vereinbarung des Themas meldet der/die Studierende
die Prüfung beim Prüfungsamt des Fachbereichs an.
d) Das Prüfungsamt teilt dem/der Studierenden Thema und Bearbeitungsfrist
offiziell mit.
Der Besuch eines Präsenzseminars kann durch die Teilnahme an einem virtuellen
Seminar ersetzt werden. Die Wahl einer Prüfung durch Hausarbeit setzt das
Angebot eines entsprechenden Seminars voraus.
Sowohl im ersten als auch im zweiten Studienabschnitt ist jede der drei Prüfungsformen
zumindest einmal zu wählen. Die Zuordnung des Abschlusses eines virtuellen
Auslandsaufenthalts zu einer Prüfungsform erfolgt im entsprechenden Anerkennungsbescheid.
Für die Prüfungsvorbereitung wird eine Arbeitsbelastung im Umfang
von 120 Arbeitsstunden veranschlagt.
Bitte beachten Sie, dass alle Hausarbeiten im Master "Philosophie - Philosophie im europäischen Kontext" ab dem Wintersemester 2011/12 auch elektronisch abgegeben werden müssen. Dadurch können die Arbeiten bei Bedarf auf Plagiate geprüft werden. Sie können die elektronische Version Ihrer Hausarbeit entweder der gedruckten Version als CD-ROM beigeben, oder direkt an den Prüfer oder die Prüferin als E-Mail-Attachment senden.
(3) Eine mündliche Prüfung hat eine Dauer von mind. 30 und max. 45
Minuten, die Klausur eine Dauer von 4 Stunden; eine Hausarbeit sollte einen
Umfang von etwa 20 DIN A4-Seiten à ca. 2500 Zeichen pro Seite haben.
Es wird empfohlen, sich rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vor der Prüfung)
mit dem gewählten Prüfer zwecks Klärung von Einzelheiten und
Schwerpunkten in Verbindung zu setzen.
(4) Für die Anfertigung der MA-Arbeit stehen drei Monate zur Verfügung
(im Teilzeitstudium sechs Monate).
Die MA-Arbeit hat in der Regel einen Umfang von 50-80 DIN A4-Seiten bei ca.
2500 Zeichen pro Seite.
Für die Klärung der Themenstellung der MA-Arbeit werden die Studierenden
gebeten, sich rechtzeitig mit einem der Professoren der Lehrgebiete Philosophie
in Verbindung zu setzen.
Das Thema der MA-Arbeit kann vor Abschluss der 3 Studienmodule im zweiten Studienabschnitt
ausgegeben werden.
auf dieser Seite finden Sie:
Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt ausschließlich über die Online-Prüfungsanmeldung.
Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen:
Sommersemester: 15.04. - 15.06.
Wintersemester: 15.10. - 15.12.
Die Termine für die Prüfungen entnehmen Sie bitte den einzelnen Modulbeschreibungen.
Für die Einhaltung der in der Studien- oder Prüfungsordnung festgelegten Prüfungsformen ist der Studierende selbst verantwortlich.
Bitte benutzen Sie möglichst den Internet Explorer oder den Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten.
Bitte beachten: Sie benötigen Ihren FernUni-Account!
Anmeldebestätigung
Nach der Online-Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Email (Sie erhalten keine Anmeldebestätigung auf dem Postweg!). Drucken Sie diese Email bitte aus und bringen Sie diesen Ausdruck zur Prüfung mit. Falls Sie keine Email erhalten, prüfen Sie bitte Ihre Emailadresse im System!
Die Anmeldebestätigung können Sie dennoch drucken. Hierzu klicken Sie bitte im Online-Anmeldesysten unter "Meine Funktionen"
den dritten Menüpunkt "Info über angemeldete Prüfungen".
Dort können Sie sich eine Liste mit Ihren angemeldeten Prüfungen anzeigen
lassen. Unten links finden Sie den Punkt "Druckansicht - zur PDF-Erzeugung
...". Sie gelangen zur Download-Seite. Mit Klick auf "Bericht herunterladen
/ Öffnen" erhalten Sie eine Anmeldebestätigung als PDF-Datei,
die Sie sich bitte ausdrucken.
Hilfe:
Film zur Online-Prüfungsanmeldung:
Auch die Prüfungsabmeldung wird hier gezeigt. Informationen dazu finden Sie im letzten Viertel des Films. Zur Prüfungsabmeldung gehen Sie bitte exakt die gleichen Schritte durch wie für die Anmeldung.
Über dieses System können Sie ebenfalls Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken dort Sie im Menü "Ihre Funktionen" auf "Notenübersicht".
Neu ab SS 2010: die Klausurkommentare werden nicht mehr mit der Post versandt sondern ausschließlich online unter folgendem Link für Sie als PDF abrufbar sein:
Zur Authentifizierung verwenden Sie bitte Ihren FernUni-Account.
Die Klausurkommentare werden dort drei Semester lang gespeichert. Für eine längerfristige Archivierung laden Sie bitte die PDF-Datei herunter oder drucken Sie das Dokument aus.
Beachten Sie bitte, dass die Korrekturzeiten der Lehrgebiete zu den einzelnen Modulen unterschiedlich sein können. Somit werden auch die Kommentare nicht alle zeitgleich ins Netz gestellt.
Den Notenbescheid erhalten Sie weiterhin wie gewohnt per Post vom Prüfungsamt.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte die Online-Prüfungsanmeldung.
Klausuren in der Fakultät KSW finden immer von 14-18 Uhr statt. Sie können also an einem Tag nur eine Klausur schreiben. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Terminplanung.
Sie können sich einen für Sie gut zu erreichenden Klausurort aussuchen (März/September):
| Deutschland | Berlin, Bochum, Frankfurt/M., Göttingen, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Lübeck, München, Nürnberg, Oldenburg |
| Österreich | Bregenz, Saalfelden, Steyr, Wien |
| Schweiz* | Bern |
| Ungarn | Budapest |
| Lettland | Riga |
* Studierende müssen für die Betreuung und Beaufsichtigung einen Einmalbeitrag von 150 CHF pro Semester für alle absolvierten Klausuren an das Studienzentrum entrichten (Studierende, die keinem Studienzentrum in der Schweiz zugeordnet sind, zahlen 170 CHF pro Semester).
Eine ausführliche Klausurortliste mit Adressen und Raumangaben finden unter Aktuelle Informationen aus dem Prüfungsamt.
Klausurorte im übrigen Ausland: Gemäß Erlass des Auswärtigen Amtes können Studierende mit Wohnsitz im Ausland (Ausnahmen: Österreich, Schweiz, Ungarn, Lettland sowie Anrainerstaaten) die Klausuren unter Aufsicht in einer der nachstehend aufgeführten Einrichtungen ablegen:
Bitte wählen Sie in der Online-Prüfungsanmeldung
als Klausurtort den Punkt "Ausland". Danach senden Sie bitte unbedingt
folgende Angaben per eMail an Ihre Ansprechpartnerin im Prüfungsamt: Name
der Aufsichtsperson, Institution, Adresse, Land, Telefon, Fax, eMailadresse. Bitte beachten Sie, das die Einrichtungen ggf. Gebühren für die Klausurabwicklung erheben (bitte vor Ort erfragen)!
Ihre Ansprechpartnerin für Auslandsklausuren im Prüfungsamt KSW ist Diana Riks (diana.riks, Tel: 2888).
Studierende mit Behinderung: Es besteht die Möglichkeit,
die Klausur unter Beaufsichtigung eines selbst zu wählenden Beamten (Lehrer
o.ä.) in amtlichen Räumen oder ggf. zu Hause zu schreiben. Dies ist
nur möglich bei mindestens 50-prozentiger einschlägiger Behinderung
(z.B. Ortsgebundenheit durch Bewegungseinschränkung, Sehbeeinträchtigung
etc.), nachgewiesen durch Schwerbehindertenausweis.
Bitte wählen Sie in der Online-Prüfungsanmeldung
als Klausurtort den Punkt "Behinderung". Danach senden Sie bitte unbedingt
folgende Angaben per eMail an Ihre Ansprechpartnerin im Prüfungsamt: Name
der Aufsichtsperson, Institution, Adresse, Land, Telefon, Fax, eMailadresse.
Inhaftierte Studierende: Diese Studierenden haben die Möglichkeit, die Klausuren unter Aufsicht in der JVA zu absolvieren. Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung möglichst das Online-Anmeldesystem und wählen Sie dort als Klausurort "JVA". Danach senden Sie bitte unbedingt an Ihre Ansprechpartnerin im Prüfungsamt den Namen der Aufsichtsperson sowie deren Telefonnummer und eMailadresse.
Falls Sie die Klausurorte 'Ausland', 'Behindert' oder 'JVA' gewählt haben, sollte die Online-Anmeldung möglichst frühzeitig vorgenommen werden, da weitere Vorbereitungen notwendig sind.
Möchten Sie sich von einer Klausur abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die Abmeldefunktion im Online-Prüfungsanmeldesystem. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich.
Gemäß § 14 Abs. 1 der Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge kann sich die Kandidatin oder der Kandidat bis spätestens einen Tag vor der Klausur abmelden.
Melden sie sich innerhalb der letzten vier Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin ab, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Diese Kostenpauschale wird auf Grundlage des § 5 Nr. 1) der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen erhoben. Sie deckt die bereits eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen der Prüfungsorganisation ab. Hierzu gehören die Anmietung von Räumen, die Verpflichtung und Honorierung von Aufsichtspersonal sowie der Druck und Transport der Klausuraufgaben, die einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Gebühr, denn bei den Klausuren ergibt sich im zunehmenden Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Abmeldungen erfolgen so kurzfristig, dass das Prüfungsamt organisatorisch nicht mehr darauf reagieren kann.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungstag bei der Berechnung der 4-wöchigen gebührenpflichtigen Abmeldefrist nicht berücksichtigt wird, da am Prüfungstag keine Abmeldung mehr möglich ist.
Allgemein gilt also:
letzter möglicher Tag der Abmeldung (ein Tag vor dem Klausurtermin)
- 28 Tage
= erster Tag der gebührenpflichtigen Abmeldung
Findet beispielsweise am 07.09. eine Prüfung statt, so ist der 10.08. der erste Tag der gebührenpflichtigen Abmeldung (die 28 Tage werden demnach ab dem 06.09. zurückgerechnet)
Haben Sie sich nicht abgemeldet und nehmen trotzdem nicht an der Prüfung teil, so wird Ihre Leistung mit "nicht ausreichend" bewertet. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Diese Kostenpauschale wird auf Grundlage des § 5 Nr. 1) der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen erhoben.
Dies gilt nicht, wenn Sie wegen einer Erkrankung am Prüfungstage zurücktreten. Der Rücktritt wegen Krankheit muss unverzüglich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erklärt werden. Die Rücktrittserklärung und das Attest sind am gleichen Tag per Fax, eingescannt per eMail oder am nächsten Werktag per Post an das Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften zu senden.
Sollten Sie sich nicht abgemeldet haben und auch nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, wird die Klausur wegen Nichterscheinens mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte die Online-Prüfungsanmeldung. Anmeldungen können das ganze Semester erfolgen, spätestens jedoch zu den Anmeldeschlussterminen, die sie in den den Modulbeschreibungen finden.
Nehmen Sie bitte nach der Prüfungsanmeldung zur Themenabsprache Kontakt mit dem betreffenden Lehrgebiet auf! Senden Sie dem Lehrgebiet auf Wunsch einen Nachweis der Prüfungsanmeldung (Weiterleitung der Bestätigungs-Email oder Anmeldebestätigungs-PDF als email-Anhang). Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel an der FernUniversität in Hagen statt. Nähere Angaben finden Sie in den Studien- oder Prüfungsordnungen!
Eine noch offene Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung (d. h. es erfolgte noch keine Terminabsprache) gilt nicht automatisch für das nächste Semester. Die offene Anmeldung wird am Ende des laufenden Semesters automatisch gelöscht. Im nächsten Semester ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Möchten Sie sich von einer mündlichen Prüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die Abmeldefunktion im Online-Prüfungsanmeldesystem. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bis 1 Tag vor der Prüfung kann die Abmeldung ohne Begründung erfolgen. Bitte informieren Sie zusätzlich zum Online-Rücktritt unbedingt Ihre Prüferin / Ihren Prüfer!
Danach können Sie nur noch mit ärztlichem Attest zurücktreten. Der Rücktritt wegen Krankheit muss unverzüglich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erklärt werden. Die Rücktrittserklärung und das Attest sind am gleichen Tag per Fax, eingescannt per eMail oder am nächsten Werktag per Post an das Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften zu senden.
Sollten Sie sich nicht abmelden/zurücktreten und nicht erscheinen, wird die Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet.
Den Umfang und die Form der Hausarbeiten regelt die jeweilige Studien- oder Prüfungsordnung.
Anmeldungen können das ganze Semester erfolgen, spätestens jedoch
zu den Anmeldeschlussterminen, die sie in den den Modulbeschreibungen finden.
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte die Online-Prüfungsanmeldung.
Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit
Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um
ein Hausarbeitsthema zu vereinbaren. Die Themenzustellung des erfolgt über das Prüfungsamt auf dem Postweg. Darin finden Sie auch die Angabe des Abgabetermins.
Verlängerung: Wenn das Thema vergeben wurde, ist eine Verlängerung des Abgabetermins nur ärztlichem Attest beim Prüfungsamt möglich, das unverzüglich vorgelegt werden muss.
Bearbeitungszeiten:
Beachten Sie, dass die Hausarbeit spätestens Ende des Semesters beim Prüfungsamt abgegeben werden muss. Setzen Sie sich daher bitte möglichst frühzeitig mit dem Modul-Betreuer/der Modul-Betreuerin in Verbindung.
Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist noch nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester. Die offene Anmeldung wird am Ende des laufenden Semesters automatisch gelöscht. Im nächsten Semester ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Möchten Sie sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die Abmeldefunktion im Online-Prüfungsanmeldesystem. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bei Hausarbeiten ist eine Abmeldung nur möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Sollten Sie nach erfolgter Themenvergabe die Hausarbeit nicht fristgerecht abgeben, wird die Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet.
Nicht bestandene Modulprüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und mündliche
Prüfungen) können zweimal wiederholt werden. Die Bachelor-/Master-Arbeit
kann hingegen nur einmal wiederholt werden.
Über bestandene und nicht bestandene Prüfungen bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes.
Grundsätzlich steht Studierenden, die ein Studium unter Geltung einer bestimmten Studien- oder Prüfungsordnung aufgenommen haben, Vertrauensschutz dergestalt zu, dass sie ihr Studium auch unter Zugrundelegung dieser Regelungen abschließen können.
Dies schließt aber eine Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen nicht grundsätzlich aus. In diesen Fällen ist der Schutz derer, die sich nach Maßgabe der bisherigen prüfungsrechtlichen Vorschriften und der darin geregelten Fristen, Prüfungsanforderungen und -gegenstände etc. auf eine Prüfung vorbereitet haben durch die Schaffung von angemessenen Übergangsregelungen oder durch die Einführung von Wahlmöglichkeiten zum Wechsel in die neue Studien- oder Prüfungsordnungen Rechnung zu tragen.
In den Studiengängen der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften wird Vertrauensschutz dadurch gewährt, dass Studierende ihr Studium regelmäßig nach der Studien- und Prüfungsordnung beenden können, unter deren Geltung sie ihr Studium aufgenommen haben.
Weitergehende Regelungen sind explizit in die entsprechenden Änderungssatzungen aufgenommen worden, so etwa für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft, den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie, den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften, den Bachelor-Studiengang Psychologie oder den Master-Studiengang „Politische Steuerung und Koordination (Governance)“.
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de