Service

Fragen und Antworten zum B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie (F.A.Q.s)

(Stand: 08/2017)

 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Studium des B.A.-Studienganges PVS aufnehmen?

Die Einschreibvoraussetzungen finden Sie hier sowie in der aktuell gültigen Prüfungsordnung für B.A.-Studiengänge der Fakultät KSW der FernUniversität.

Ich habe keine schulisch erworbene Hochschulreife, möchte aber gerne das Studium des B.A.-Studienganges PVS aufnhemen. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beruflich Qualifizierte haben die Möglichkeit, ein Probestudium an der FernUniversität aufzunehmen. Sie studieren im Probestudium gemäß dem Studienplan als Vollzeit- oder Teilzeitstudierende(r) und legen die vorgesehenen Prüfungen ab. Das Probestudium im Bachelorstudiengang PVS gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie
3 Module in 4 Semestern (entspricht 45 ECTS) oder 4 Module in 6 Semestern (entspricht 60 ECTS)  erfolgreich absolviert haben.

Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang zu erlangen, besteht über das Absolvieren einer Zugangsprüfung.

Weitere Informationen für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber.

Muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?

An der FernUniversität werden nur deutschsprachige Studiengänge angeboten. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen bei der Einschreibung einen anerkannten Nachweis der Deutschkenntnisse vorlegen. Die FernUniversität bietet keine studienvorbereitenden Sprachkurse und Sprachprüfungen an.

Einen Deutschtest können Sie im Ausland z.B. an einem Goethe-Institut absolvieren. Ein Verzeichnis der an der FernUniversität anerkannten Sprachnachweise listet das Studentische Auslandsamt.

Werden mir Module aus anderen Studiengängen anerkannt?

An einer anderen Hochschule erbrachte Leistungen können anerkennt werden, sofern die erlernten Kompetenzen äquivalent zu denen eines der Module des Studienganges ist und die Umfänge der Studien- und Prüfungsleistungen vergleichbar sind. Es ist möglich, an einer Hochschule erbrachte (und geprüfte) Einzelleistungen für die Anerkennung eines Moduls zu kombinieren.

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Kann ich mir Leistungen aus den bisherigen Magister- und Diplomstudiengängen anerkennen lassen?

Ja, prinzipiell ist das möglich. Da sich die Studienstruktur der Bachelor-/Master-Studiengänge allerdings sehr von derjenigen der alten Diplom-/Magister-/Lehramtsstudiengänge unterscheidet, ist es oft schwierig, sinnvolle Kombinationen Ihrer Leistungen für Module des Studienganges zu finden. 

 

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen für Anerkennungen im B.A.-Studiengang PVS finden Sie im Studienportal.

Kann ich mir Veranstaltungen meiner früheren Hochschulen als Präsenzseminare anerkennen lassen?

Das ist leider grundsätzlich nicht möglich. Präsenzseminare sind Teil der Lehre und dienen neben der Erörterung und Sicherung der wissenschaftlichen Inhalte vor allem der Einübung von Qualifikationen und Umgangsformen, die für Wissenschaft als öffentliche Praxis unumgänglich sind. Diese Leistungen sind daher innerhalb der von den jeweiligen Fächern angebotenen Präsenzveranstaltungen zu absolvieren.

Was ist Moodle?

Moodle (Modular Object-Oriented Dynamic Learning Environment) ist die in nahezu allen Modulen und Kursen eingesetzte Lernplattform der FernUniversität in Hagen. Moodle unterstützt durch seine vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten die Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Lernenden. Mehr Informationen zu Moodle finden Sie hier.

Bei Fragen zum Moodle-Zugang in den Studiengängen der Fakultät KSW wenden Sie sich bitte an Dipl.-Kff. Yvonne Bonk.

 

Ich habe die gedruckten Kurse nicht erhalten. Was ist zu tun?

Erste Anlaufstelle für Rückfragen zum Versand des Studienmaterials ist die Versandhotline.

E-Mail: reklamation.vertrieb@fernuni-hagen.de
Telefon: +49 2331 987-2077
Fax: +49 2331 987-2189

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Welche Schwerpunkte stehen zur Wahl?

 

Nach der Basisphase stehen drei fachliche Schwerpunkte zur Wahl: Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft oder Soziologie. In dem von Ihnen gewählten Schwerpunkt belegen Sie in der Vertiefungsphase vier Module entsprechend der Studienordnung und schließen diese mit je einer Prüfung ab.

Zugleich erwerben Sie auch Kompetenzen in einem- oder beiden anderen Schwerpunkt(en):  Zwei Wahlmodule werden in den nicht als Schwerpunkt gewählten Bereichen belegt und mit einer Prüfung abgeschlossen. Dabei kann auch eines der beiden Wahlmodule in einem angrenzenden Fach (Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft, politische Philosophie/Ideengeschichte) belegt werden.

 

Einen idealtypischen, nach fachlichen Schwerpunkten gegliederten Studienverlauf (für ein Teilzeitstudium) finden Sie hier.

In welcher Reihenfolge müssen die Module belegt werden?

 

Der B.A.-Studiengang PVS gliedert sich in zwei Phasen: Die erste Phase ist eine gemeinsame Basisphase und vermittelt Grundlagenwissen aus der Politikwissenschaft, der Verwaltungswissenschaft und der Soziologie. Alle Studierenden müssen alle vier in dieser Phase angebotenen Module belegen und mit einer Prüfung abschließen. Erst wenn Modul B1 sowie mindestens zwei weitere Module dieser Phase erfolgreich abgeschlossen wurden, wird man zu Prüfungen der nächsten Phase zugelassen.

In der zweiten Phase werden nach dem gemeinsamen Methodenmodul M1 die in der ersten Phase gelegten Grundlagen vertieft. Dafür wählen Sie einen fachlichen Schwerpunkt (Politikwissenschaft oder Verwaltungswissenschaft oder Soziologie) aus, auf den Sie sich konzentrieren und in dem Sie vier Module entsprechend der Studienordnung belegen und mit einer Prüfung abschließen.

 

Einen idealtypischen, nach fachlichen Schwerpunkten gegliederten Studienverlauf (Teilzeitstudium) finden Sie hier.

Kann ich während des Studiums zwischen Teilzeit- und Vollzeit wechseln?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können innerhalb jeder Rückmeldephase Ihren Status wechseln.

Muss ich Präsenzveranstaltungen besuchen?

Auch wenn Sie an einer FernUniversität studieren, sind Präsenzveranstaltungen (entweder an der Universität in Hagen oder an den Campusstandorten) ein Teil Ihres Studiums. Zu einzelnen Modulen werden neben Präsenz- auch Online-Seminare angeboten. In den Präsenz- und Online-Seminaren werden z.B. Studieninhalte mit den Dozierenden sowie anderen Studierenden erarbeitet und diskutiert. In dem B.A.-Studiengang PVS ist der Besuch von zwei Präsenz- oder Online-Seminaren im Studienverlauf verpflichtend.

Wer gibt mir Auskunft über mein Studienkonto?

Über Ihr Studienkonto kann Sie das Studierendensekretariat informieren.

Wie hoch sind die Kosten für das Studium?

Sämtliche Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie auf den allgemeinen Informationsseiten der FernUniversität.

Was muss ich bei der Prüfungsanmeldung und -abmeldung beachten?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie alle Kurse eines Moduls belegt haben, da Sie sich andernfalls nicht für die Modulprüfungen anmelden können.

Zudem müssen Sie auf die Prüfungsanmeldezeiträume achten: 15.04. bis 15.06. für das Sommersemester sowie 15.10. bis 15.12. für das Wintersemester. Sie können sich ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume anmelden!

Sofern Sie sich entschließen, eine bereits angemeldete Prüfung nicht ablegen zu können oder nicht ablegen wollen, müssen Sie die Prüfung abmelden. Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“, wenn die Abmeldung nicht fristgemäß erfolgt bzw. eine Arbeit nicht fristgerecht abgegeben wird! Die Zeiträume für die Abmeldung variieren (u.a. abhängig von der gewählten Prüfungsform), erstrecken sich i.d.R. jedoch über den Anmeldezeitraum hinaus. Bedenken Sie jedoch, dass je nach Zeitpunkt Gebühren für die Abmeldung anfallen können.

 

Die An- und Abmeldung zu allen studienbegleitenden Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

Wie funktioniert das mit den Klausuren?

Die Klausuren finden i.d.R. im März (Wintersemester) und im September (Sommersemester) statt. Sie können i.d.R. an einem Tag nur eine Klausur schreiben. Bitte beachten Sie dies bereits bei der Modulbelegung und Ihrer Terminplanung.

Ihre Klausur findet entweder als Online-Klausur oder als Präsenz-Klausur statt. Nähere Informationen finden Sie unter: Klausurorte

Mehr zu der Klausuranmeldung, den Klausurterminen und -orten sowie zu dem Ablauf am Tag der Prüfung finden Sie hier.

Wie funktioniert das mit den mündlichen Prüfungen?

Es muss mindestens ein Modul der Vertiefungsphase mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Möchten Sie sich zu einer mündlichen Prüfung anmelden oder sich von einer mündlichen Prüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist. Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um die Themen abzusprechen. Senden Sie dem Lehrgebiet einen Nachweis der Prüfungsanmeldung.

Bei der Abmeldung einer mündlichen Prüfung informieren Sie bitte unbedingt zusätzlich auch das jeweilige Lehrgebiet, bzw. die Prüferin oder den Prüfer.

Die mündliche Prüfung findet in den Räumlichkeiten der FernUniversität am Campus Hagen statt. Bitte beachten Sie die aktuellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

In besonderen Ausnahmefällen (Sonderregelungen) kann auf Antrag – nach Prüfung und Genehmigung durch das Prüfungsamt – eine beaufsichtigte mündliche Prüfung auf elektronischem Weg an einem von der FernUniversität genehmigten Prüfungsort abgelegt werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

Es besteht die Möglichkeit mündliche Prüfungen als videoprüfung@home zu absolvieren, sofern die/der Prüfer/in dies anbietet und alle Prüfungsbeteiligten einverstanden sind. Bei diesem Format absolvieren Sie die mündliche Prüfung am eigenen Computer über Zoom oder Adobe Connect.  Bitte beachten Sie die aktuellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

Eine mündliche Prüfung dauert 30 bis maximal 45 Minuten.

Mehr Informationen zu mündlichen Prüfungen finden Sie hier.

Wie funktioniert das mit den Hausarbeiten?

Es muss mindestens ein Modul der Vertiefungsphase mit einer Hausarbeit abgeschlossen werden.

Möchten Sie sich zu einer Hausarbeit anmelden oder sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Entweder erfolgt die Bekanntgabe des Hausarbeitsthemas mit Angabe des spätesten Abgabetermins online (Online-Themenstellung) (i.d.R. auf der Modulseite im Studienportal oder in moodle) oder bei einem individuellen Thema postalisch. Die Information, ob es sich um eine Online-Themenstellung oder ein individuelles Thema handelt, finden Sie auf der jeweiligen Modulseite im Studienportal bzw. in moodle.  

Die Zeit für die Abfassung von Hausarbeiten beträgt im Vollzeitstudium drei Wochen, im Teilzeitstudium sechs Wochen. Beachten Sie, dass die Hausarbeit spätestens Ende des Semesters beim Prüfungsamt abgegeben werden muss und daher die Bearbeitungszeit für Teilzeitstudierende entsprechend früher im Semester startet, als bei Vollzeitstudierenden. Setzen Sie sich bei einem individuellen Thema nach erfolgter Prüfungsanmeldung daher bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um ein Hausarbeitsthema zu vereinbaren.

 

Mehr Informationen zu Hausarbeiten finden Sie hier.

Was muss ich bei der Anmeldung zur B.A.-Arbeit beachten?

Das Vorgehen zur Anmeldung der B.A.-Abschlussarbeit wird hier beschrieben. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an Frau Britta Roth im Prüfungsamt wenden.

Darf ich eine Haus-/Abschlussarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?

Eine Haus-/Abschlussarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt einzureichen. Die Einhaltung der festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen. Bei Internetmarken sind Entgelt, Erstellungsmonat und -jahr aufgedruckt. Die Entwertung von Internetmarken erfolgt nicht durch einen Poststempel. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.

 

 

 

 

Fakultät KSW | 21.08.2017