Das Studium in einem
Fachhochschulstudiengang der Elektrotechnik kann an der
FernUniversität in Hagen
nicht fortgesetzt werden,
da der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik
keinen
Fachhochschulstudiengang anbietet.
Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in
§ 7 der Diplomprüfungsordnung für den integrierten
Studiengang Elektrotechnik
vom 25. Juni 1997
(DPO´95), überarbeitet durch Satzungsänderungen
vom 30. Nov. 1999,
vom 24. August 2001
und vom
01. Februar 2005,
geregelt. Diese Informationen geben Hinweise zur Abwicklung des
Anrechnungsverfahrens.
- Adressatenkreis
Studentinnen und Studenten,
die im integrierten Diplomstudiengang Elektrotechnik der
FernUniversität eingeschrieben sind oder sich einschreiben
wollen und die an
- Fachhochschulen Leistungen erbracht haben.
- Wechsler / Absolventen
von Fachhochschulen
- Die FernUniversität in Hagen bietet im Fachbereich
Elektrotechnik und Informationstechnik keinen
Fachhochschulstudiengang an.
- Absolventen, die die Diplomprüfung in einem
Fachhochschulstudiengang der Elektrotechnik im Geltungsbereich des
Grundgesetzes oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung an
einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des
Grundgesetzes bestanden haben, wird eine Einschreibung in den
Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik empfohlen. Der
erfolgreiche Abschluss des Fachhochschulstudienganges ist
Eingangsvoraussetzung für diesen Ergänzungsstudiengang.
Eine weitergehende Anrechnung von Leistungen erfolgt nicht.
Am 02.09.1999 hat der Fachbereich eine Liste der verwandten Fachgebiete
im Sinne von § 2 der Dipiomprüfungsordnung für den
Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik vom 14. Juli 1997,
überarbeitet durch Satzungsänderungen vom 26. November 1999,
und vom 27. Januar 2005, und
§ 87 Abs. 4 UG beschlossen:
- Die erforderliche Gleichwertigkeit der an Fachhochschulen
erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen mit entsprechenden
Leistungen des integrierten Studiengangs Elektrotechnik an der
FernUniversität in Hagen kann in der Regel nur für
folgende Praktika und Kurse erzielt werden:
- Heimpraktikum Elektrotechnik
- Praktikum Elektrotechnik I
- Praktikum Physik
- Technische Mechanik I
- Technische Mechanik II
- Technisches Englisch
- Programmierkurs (z.B. FORTRAN, Pascal, ALGOL, PL/1, C, C++,
Ada, Modula-2, Forth, Simula, Java, PEARL, Konzepte imperativer
Programmierung (1612)).
- Die Erfahrung zeigt, dass sich durch Anrechnung von Leistungen
keine wesentliche Verkürzung des wissenschaftlichen
Studiums der Elektrotechnik an der FernUniversität in Hagen
erzielen lassen.
- Anrechnungsverfahren
- Eine Anrechnung erfolgt auf schriftlichen Antrag hin. Der/Die
Antragsteller/in muss im integrierten Diplom-Studiengang
Elektrotechnik an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben
sein.
- Orientierende, unverbindliche Auskünfte zur Anrechnung von
Studien-, Prüfungs- und berufspraktischen Leistungen sind
telefonisch zu den angegebenen Sprechzeiten möglich. Sie
können auch vor einer Einschreibung in einen Studiengang des
Fachbereichs Elektrotechnik der FernUniversität eingeholt
werden.
- Über die Anrechnung wird auf der Basis des eingereichten
Antrags entschieden. Je besser der Antrag durch beigelegte
stichhaltige, amtlich beglaubigte Unterlagen begründet wird,
desto höher ist eine Aussicht auf Erfolg.
- Der Antrag ist zu richten an das
Prüfungsamt für
Elektrotechnik und Informationstechnik
Philipp-Reis-Gebäude
FernUniversität in Hagen
Universitätsstraße 27
58084 Hagen
- Der Antrag muss eine eindeutige Identifikation des
Antragstellers erlauben. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum,
- Matrikelnummer an der FernUniversität in Hagen (sofern
vergeben),
- aktuelle Anschrift.
- Für die Anrechnung von Studien- und
Prüfungsleistungen muss der Antrag folgendes enthalten:
- Angabe der jeweiligen Prüfungs- und
Prüfungsvorleistungen gemäß der
Prüfungsordnung des integrierten Studiengangs Elektrotechnik
an der FernUniversität in Hagen für die eine Anrechnung
beantragt wird unter Nennung der bereits an der Fachhochschule
erbrachten vergleichbaren Leistung.
- Nachweise über die jeweils erbrachten
Leistungen:
- Bescheinigung des Prüfungsamtes über
sämtliche Prüfungs- und Studienleistungen,
- Übungsscheine, Seminarscheine, Praktikumsscheine
(amtlich beglaubigte Kopien, notfalls Originale),
- offizielle Unterlagen über die Inhalte und die
Semesterwochenstunden des jeweiligen Faches.
- Ausschluss der Anrechnung
von Studien- und Prüfungsleistungen
- Studien- und Prüfungsleistungen, zu denen es keine
gleichwertigen Fächer in der Prüfungsordnung des
integrieten Diplom-Studiengangs der Elektrotechnik an der
FernUniversität in Hagen gibt, können grundsätzlich
nicht angerechnet werden.
- Das Studium der Elektrotechnik kann nicht aufnehmen bzw. nicht
mehr fortsetzen, wer die Diplomvorprüfung oder die
Diplomprüfung in einem Studiengang der Elektrotechnik an einer
wissenschaftlichen Hochschule/Universität endgültig nicht
bestanden hat.