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Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen, die an Fachhochschulen erbracht worden sind

Das Studium in einem Fachhochschulstudiengang der Elektrotechnik kann an der FernUniversität in Hagen nicht fortgesetzt werden, da der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik keinen Fachhochschulstudiengang anbietet.

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in § 7 der Diplomprüfungsordnung für den integrierten Studiengang Elektrotechnik vom 25. Juni 1997 (DPO´95), überarbeitet durch Satzungsänderungen vom 30. Nov. 1999, vom 24. August 2001 und vom 01. Februar 2005, geregelt. Diese Informationen geben Hinweise zur Abwicklung des Anrechnungsverfahrens.

  1. Adressatenkreis
    Studentinnen und Studenten, die im integrierten Diplomstudiengang Elektrotechnik der FernUniversität eingeschrieben sind oder sich einschreiben wollen und die an
    • Fachhochschulen Leistungen erbracht haben.

  2. Wechsler / Absolventen von Fachhochschulen
    1. Die FernUniversität in Hagen bietet im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik keinen Fachhochschulstudiengang an.
    2. Absolventen, die die Diplomprüfung in einem Fachhochschulstudiengang der Elektrotechnik im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes bestanden haben, wird eine Einschreibung in den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik empfohlen. Der erfolgreiche Abschluss des Fachhochschulstudienganges ist Eingangsvoraussetzung für diesen Ergänzungsstudiengang. Eine weitergehende Anrechnung von Leistungen erfolgt nicht. Am 02.09.1999 hat der Fachbereich eine Liste der verwandten Fachgebiete im Sinne von § 2 der Dipiomprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik vom 14. Juli 1997, überarbeitet durch Satzungsänderungen vom 26. November 1999, und vom 27. Januar 2005, und § 87 Abs. 4 UG beschlossen:
    3. Die erforderliche Gleichwertigkeit der an Fachhochschulen erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen mit entsprechenden Leistungen des integrierten Studiengangs Elektrotechnik an der FernUniversität in Hagen kann in der Regel nur für folgende Praktika und Kurse erzielt werden:
      • Heimpraktikum Elektrotechnik
      • Praktikum Elektrotechnik I
      • Praktikum Physik
      • Technische Mechanik I
      • Technische Mechanik II
      • Technisches Englisch
      • Programmierkurs (z.B. FORTRAN, Pascal, ALGOL, PL/1, C, C++, Ada, Modula-2, Forth, Simula, Java, PEARL, Konzepte imperativer Programmierung (1612)).
    4. Die Erfahrung zeigt, dass sich durch Anrechnung von Leistungen keine wesentliche Verkürzung des wissenschaftlichen Studiums der Elektrotechnik an der FernUniversität in Hagen erzielen lassen.

  3. Anrechnungsverfahren
    1. Eine Anrechnung erfolgt auf schriftlichen Antrag hin. Der/Die Antragsteller/in muss im integrierten Diplom-Studiengang Elektrotechnik an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sein.
    2. Orientierende, unverbindliche Auskünfte zur Anrechnung von Studien-, Prüfungs- und berufspraktischen Leistungen sind telefonisch zu den angegebenen Sprechzeiten möglich. Sie können auch vor einer Einschreibung in einen Studiengang des Fachbereichs Elektrotechnik der FernUniversität eingeholt werden.
    3. Über die Anrechnung wird auf der Basis des eingereichten Antrags entschieden. Je besser der Antrag durch beigelegte stichhaltige, amtlich beglaubigte Unterlagen begründet wird, desto höher ist eine Aussicht auf Erfolg.
    4. Der Antrag ist zu richten an das

      Prüfungsamt für
      Elektrotechnik und Informationstechnik
      Philipp-Reis-Gebäude
      FernUniversität in Hagen
      Universitätsstraße 27
      58084 Hagen

    5. Der Antrag muss eine eindeutige Identifikation des Antragstellers erlauben. Folgende Angaben sind erforderlich:
      • Name (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum,
      • Matrikelnummer an der FernUniversität in Hagen (sofern vergeben),
      • aktuelle Anschrift.
    6. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen muss der Antrag folgendes enthalten:
      1. Angabe der jeweiligen Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen gemäß der Prüfungsordnung des integrierten Studiengangs Elektrotechnik an der FernUniversität in Hagen für die eine Anrechnung beantragt wird unter Nennung der bereits an der Fachhochschule erbrachten vergleichbaren Leistung.
      2. Nachweise über die jeweils erbrachten Leistungen:
        • Bescheinigung des Prüfungsamtes über sämtliche Prüfungs- und Studienleistungen,
        • Übungsscheine, Seminarscheine, Praktikumsscheine (amtlich beglaubigte Kopien, notfalls Originale),
        • offizielle Unterlagen über die Inhalte und die Semesterwochenstunden des jeweiligen Faches.

  4. Ausschluss der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
    • Studien- und Prüfungsleistungen, zu denen es keine gleichwertigen Fächer in der Prüfungsordnung des integrieten Diplom-Studiengangs der Elektrotechnik an der FernUniversität in Hagen gibt, können grundsätzlich nicht angerechnet werden.
    • Das Studium der Elektrotechnik kann nicht aufnehmen bzw. nicht mehr fortsetzen, wer die Diplomvorprüfung oder die Diplomprüfung in einem Studiengang der Elektrotechnik an einer wissenschaftlichen Hochschule/Universität endgültig nicht bestanden hat.
Heinrichmeyer | 2011.06.01