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Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist in § 7 der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik vom 04. August 2006 geregelt. Diese Informationen geben Hinweise zur Abwicklung des Anrechnungsverfahrens.

Auszug aus der Prüfungsordnung:

§ 7 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in einem Studiengang Elektro- und Informationstechnik an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung auf die in dieser Prüfungsordnung geforderten Leistungen angerechnet.

(2) Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen als wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denen des gegenständlichen Studiengangs im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorzunehmen. Für die Feststellung der Gleichwertigkeit an ausländischen Hochschulen erbrachter Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.

(3) Zuständig für Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 4 ist der Prüfungsausschuss. Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen oder Fachvertreter zu hören.


  1. Adressatenkreis
    Studentinnen und Studenten, die im Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sind oder sich einschreiben wollen und die bereits Leistungen in einem Studiengang erbracht haben, der nicht Zulassungsvoraussetzung zum Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik ist.

  2. Anrechnungsverfahren
    1. Eine Anrechnung erfolgt auf schriftlichen Antrag hin. Der/Die Antragsteller/in muss im Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sein.
    2. Orientierende, unverbindliche Auskünfte zur Anrechnung von Studien-, Prüfungsleistungen sind telefonisch zu den angegebenen Sprechzeiten möglich. Sie können auch vor einer Einschreibung in den Studiengang eingeholt werden.
    3. Über die Anrechnung wird auf der Basis des eingereichten Antrags entschieden. Je besser der Antrag durch beigelegte stichhaltige, amtlich beglaubigte Unterlagen begründet wird, desto höher ist eine Aussicht auf Erfolg.
    4. Der Antrag ist zu richten an das
      Prüfungsamt für
      Elektrotechnik und Informationstechnik
      Philipp-Reis-Gebäude
      FernUniversität in Hagen
      Universitätsstraße 27
      58084 Hagen
    5. Der Antrag muss eine eindeutige Identifikation des Antragstellers erlauben. Folgende Angaben sind erforderlich:
      • Name (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum,
      • Matrikelnummer an der FernUniversität in Hagen (sofern vergeben),
      • aktuelle Anschrift.
    6. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen muss der Antrag folgendes enthalten:
      1. Angabe der jeweiligen Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen gemäß der Prüfungsordnung des Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik an der FernUniversität in Hagen für die eine Anrechnung beantragt wird unter Nennung der bereits erbrachten vergleichbaren Leistung.
      2. Nachweise über die jeweils erbrachtenLeistungen:
        • Bescheinigung des Prüfungsamtes über sämtliche Prüfungs- und Studienleistungen,
        • Übungsscheine, Seminarscheine, Praktikumsscheine (amtlich beglaubigte Kopien, notfalls Originale),
        • offizielle Unterlagen über die Inhalte und die Anzahl der Semesterwochenstunden des jeweiligen Faches.

  3. Ausschluss der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
    • Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Erlangung der Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik erbracht wurden, können grundsätzlich nicht angerechnet werden.
    • Studien- und Prüfungsleistungen, zu denen es keine gleichwertigen Fächer in der Prüfungsordnung des Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik an der FernUniversität in Hagen gibt, können grundsätzlich nicht angerechnet werden.
    • Das Studium zum Erwerb des Grades „Master of Science” im Studiengang Elektro- und Informationstechnik kann nicht aufnehmen bzw. nicht mehr fortsetzen, wer die Prüfung zum Erwerb des Grades „Master of Science” im Studiengang Elektro- und Informationstechnik, die Diplomvorprüfung oder die Diplomprüfung in einem Studiengang der Elektrotechnik und Informationstechnik oder des Systems Engineerings an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat.
Heinrichmeyer | 2011.06.01