Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen, die an anderen Universitäten erbracht worden sind
Die Anrechnung von Studien- und
Prüfungsleistungen ist in § 7 der
Diplomprüfungsordnung für den integrierten Studiengang
Elektrotechnik vom 25. Juni 1997
(DPO´95), überarbeitet durch Satzungsänderungen
vom 30. Nov. 1999,
vom 24. August 2001
und vom 01.Februar 2005, bzw. in
§ 8 der Diplomprüfungsordnung für den
Ergänzungsstudiengang vom 14. Juli 1997
(DPO´97), überarbeitet durch Satzungsänderungen
vom 26. November 1999
und vom 27. Januar 2005
, geregelt. Diese Informationen geben Hinweise zur Abwicklung des
Anrechnungsverfahrens.
Adressatenkreis Studentinnen und Studenten,
die im integrierten Diplomstudiengang Elektrotechnik oder im
Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik der FernUniversität
in Hagen eingeschrieben sind oder sich einschreiben wollen, und die
an wissenschaftlichen Hochschulen/Universitäten
im selben Studiengang Prüfungs- und Studienleistungen
erbracht haben, oder die
in einem anderen Studiengang Prüfungs- und
Studienleistungen erbracht haben.
Anrechnung von
Leistungen
Die an einer wissenschaftlichen Hochschule/Universität im Geltungsbereich des
Grundgesetzes der Bundesrepublik abgelegte Diplomvorprüfung im
Studiengang Elektrotechnik wird von Amts wegen angerechnet.
Einzelne Studien- und Prüfungsleistungen im gleichen
Studiengang werden von Amts wegen angerechnet, sofern eine
Gleichwertigkeit mit entsprechenden Fächern der og.
Studiengänge der FernUniversität in Hagen gegeben ist.
Für die Anrechnung ist es unerheblich, ob die Leistung mit 5,0
(nicht ausreichend) oder besser bewertet wurde.
Einzelne Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen
wissenschaftlichen Studiengängen, z.B. Informatik und
Maschinenbau, werden auf Antrag aber auch von Amts wegen
angerechnet, sofern eine Gleichwertigkeit mit entsprechenden
Fächern der og. Studiengänge der FernUniversität
nachgewiesen wird oder gegeben ist. Für die Anrechnung ist es
unerheblich, ob die Leistung mit 5,0 (nicht ausreichend) oder
besser bewertet wurde.
Eine Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn eine weitgehende
inhaltlich-qualitative und zeitlich-quantitative
Übereinstimmung der Leistungen vorliegt.
Eine Leistung wird erfahrungsgemäß nicht als
gleichwertig angesehen, wenn das betreffende Fach an der
FernUniversität in Hagen mit einer höheren
Semesterwochenstundenzahl angeboten wird.
Anrechnungsverfahren
Eine Anrechnung erfolgt auf schriftlichen Antrag bzw. von Amts
wegen, wenn der oder diie Studierende im integrierten Studiengang
bzw. Ergänzungsstudiengang Elektrotechnik an der
FernUniversität in Hagen eingeschrieben ist.
Orientierende, unverbindliche Auskünfte zur Anrechnung von
Studien-, Prüfungs- und berufspraktischen Leistungen sind
telefonisch zu den angegebenen Sprechzeiten möglich. Sie
können auch vor einer Einschreibung in einen Studiengang des
Fachbereichs Elektrotechnik der FernUniversität in Hagen beim
Prüfungsamt des Fachbereichs eingeholt werden.
Über die Anrechnung wird auf der Basis des eingereichten
Antrags entschieden. Je besser der Antrag durch beigefügte
stichhaltige, amtlich beglaubigte Unterlagen begründet wird,
desto höher ist eine Aussicht auf Erfolg.
Der Antrag ist zu richten an das
Prüfungsamt für
Elektrotechnik und Informationstechnik
Philipp-Reis-Gebäude
FernUniversität in Hagen
Universitätsstraße 27
58084 Hagen
Der Antrag muss eine eindeutige Identifikation des
Antragstellers erlauben. Folgende Angaben sind erforderlich:
Name (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum,
Matrikelnummer an der FernUniversität in Hagen (sofern
vergeben),
aktuelle Anschrift.
Für die Anrechnung von Studien- und
Prüfungsleistungen muss der Antrag folgendes enthalten:
Angabe des Studiengangs für den eine Anrechnung beantragt
wird.
Angabe der jeweiligen Prüfungs- und
Prüfungsvorleistungen gemäß Prüfungsordnung
für die eine Anrechnung an der FernUniversität in Hagen
beantragt wird unter Nennung der bereits an der anderen
wissenschaftlichen Hochschule erbrachten vergleichbaren
Leistung.
Nachweise über die jeweils erbrachten Leistungen:
aktuelle Bescheinigung des Prüfungsamtes über
sämtliche Prüfungs- und Studienleistungen,
offizielle Unterlagen über die Inhalte und die
Semesterwochenstunden sowie ggfs. die Dauer der Prüfung des
jeweiligen Faches.
Ausschluss der Anrechnung
von Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, zu denen es keine
gleichwertigen Fächer in der Prüfungsordnung für den
jeweiligen Studiengang der Elektrotechnik der FernUniversität
in Hagen gibt, können grundsätzlich nicht angerechnet
werden.
Das Studium der Elektrotechnik kann nicht aufnehmen bzw. nicht
mehr fortsetzen, wer die Diplomvorprüfung oder die
Diplomprüfung in einem Studiengang der Elektrotechnik an einer
wissenschaftlichen Hochschule/Universität endgültig nicht
bestanden hat.