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Ausgabe von Diplom-, Projekt- und Abschlussarbeiten

Die Ausgabe von Diplom-, Projekt- und Abschlussarbeiten ist in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt:

Ausgabe der Arbeit:

Die Diplom-, Projekt- oder Abschlussarbeit wird in der Regel durch den 1. Prüfer ausgegeben. Die Ausgabe der Arbeit wird durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt. In dem Schreiben werden der letztmögliche Tag der Abgabe der Arbeit und der 2. Prüfer genannt.
Die Durchführung einer Arbeit an einer Institution außerhalb der FernUniversität in Hagen ist möglich. Die Arbeit wird in Absprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vom 1. Prüfer, der Mitglied des Bereichs der Elektro- und Informationstechnik der FernUniversität in Hagen ist, ausgegeben.

Abgabe / Bewertung der Arbeit:

Die Arbeit kann beim 1. Prüfer (oder im Prüfungsamt zur Weiterleitung an den 1. Prüfer) abgegeben werden. Das Abgabedatum ist aktenkundig zu machen (Mitteilung an das Prüfungsamt). Bei Nichteinhaltung der Abgabefrist gilt die Arbeit als mit 5,0 bewertet. Der 1. Prüfer leitet das 2. Exemplar der Arbeit an den 2. Prüfer zwecks Erstellung eines Gutachtens und Bewertung der Arbeit weiter. Die Bewertung soll innerhalb von 6 bzw. 8 Wochen erfolgen (siehe Prüfungsordnung).

Im Falle der Abschlussarbeit im Master-Studiengang Elektro- und Informationstechnik ist die Verteidigung zu beachten, das Gesamtergebnis aus der Bewertung der Arbeit und der Verteidigung ist dem Prüfungsamt mitzuteilen.

Heinrichmeyer | 2011.06.01