Studierende, die sich zu Prüfungsklausuren, mündlichen
Prüfungen oder übungsklausuren angemeldet haben, beachten
bitte die unter
http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/rechtsgrundlagen zu findende Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen.
Studierende, die eine Prüfung in Form einer Videokonferenz
ablegen wollen, werden ebenfalls auf die vorgenannte
Gebührensatzung verwiesen.
§ 7 Pauschale Kostenerstattungen im Zusammenhang mit
dem Fern- oder Akademiestudium
(1) Die FernUniversität Hagen erhebt von den Fern- und
Akademiestudierenden im Zusammenhang mit der Durchführung der
Studien
a) eine Kostenerstattung von pauschal 25,- Euro, wenn nach der
fristgemäßen Anmeldung beim zuständigen
Prüfungsamt und Ablauf einer festgesetzten Abmeldefrist der
Klausurtermin unentschuldigt nicht wahrgenommen worden ist. Als
Entschuldigungsgründe kommen nur Umstände in Betracht,
die durch die oder den Studierenden nicht zu vertreten sind.
b) für die durchgeführte Videoprüfung oder -klausur
eine Kostenerstattung für die ausschließlich bei der
FernUniversität in Hagen entstehenden Kosten je Prüfung
oder Klausur von pauschal 40,- Euro und
c) bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung für eine
durchgeführte Rücküberweisung durch das
Kreditinstitut wegen nicht vorhandener Kontodeckung eine
Kostenerstattung von pauschal 10,- Euro.
(2) Zu den in Abs. 1 a) und b) genannten Kosten können
außerhalb der FernUniversität bei externen Beteiligten
weitere Kosten für die Durchführung von Prüfungen
oder Klausuren entstehen, die zusätzlich vor Ort zu entrichten
sind.
§ 8 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
und Kostenerstattungen
(1) Es entsteht