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Diplom-Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik Hauptstudium: Hinweise zur Anmeldung/Zulassung zu Prüfungen

Die Anmeldemasken werden in der Zeit vom 30.05.2012 bis zum 31.07.2012 freigeschaltet! Für Ausland, Behinderung und JVA endet die Frist am 15.07.2012. Abmeldungen sind bis zum 10. Tag vor der Klausur möglich!

Die Anmeldung/Zulassung zu Prüfungen erfolgt über das Prüfungsportal. Für den Zugang zu diesem System benötigen Studierende ihren Benutzernamen (dies ist Ihre Matrikelnummer, q ist der Matrikelnummer voranzustellen) und ihr Account-Passwort.

Im Prüfungsportal werden nur die Studiengänge angezeigt in denen die jeweiligen Studierenden im laufenden Semester eingeschrieben sind. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsnummern der Fachprüfungen und der Wahlpflichtfachprüfungen nicht mit den Kursnummern aus der Anleitung zur Belegung übereinstimmen. Drucken Sie die Anmeldeübersicht nach erfolgreicher Anmeldung aus. Eine Bestätigung der Anmeldung wird vom Prüfungsamt nicht verschickt.


Abmeldungen/Rücktritte werden ebenso wie Anmeldungen/Zulassungen über das Prüfungsportal verarbeitet! Siehe:
- Anmeldung / Abmeldung zu / von Fachprüfungen
oder im Falle von Übungsklausuren:
- Akademiestudium; Studiengangsübergreifendes Prüfungsangebot; Scheinklausuren (An- / Abmeldung)
(Wählen Sie hier zuerst Ohne Fach/Fachrichtung/Studg. aus und danach Bereich E-Technik)
Legen Sie bitte bei den Prüfungsklausuren und den mündlichen Prüfungen die folgenden drei Unterlagen der oder dem Aufsichtsführenden bzw. der Prüferin oder dem Prüfer vor:
Studierendenausweis Personalausweis Anmeldeübersicht

Nach erfolgreicher Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen ist ein Termin mit den Prüfern zu vereinbaren. Sollte die Prüfung nicht am vereinbarten Termin abgelegt worden sein, so gilt die Prüfung als 5,0 bewertet, falls nicht rechtzeitig ein Rücktritt (eine Woche vor dem vereinbarten Termin der Prüfung, spätestens jedoch eine Woche vor dem Ende des Prüfungszeitraumes) erklärt wurde.
Für einen späteren Rücktritt oder eine Nichtteilnahme an einer mündlichen Prüfung kommen als Entschuldigungsgründe nur Umstände in Betracht, die durch die Studierenden nicht zu vertreten sind.

Es wird hiermit auf § 7 der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen vom 21. November 2008 hingewiesen (25 € Gebühren). Ein Rücktritt von Klausuren ist ohne Nennung von Gründen bis zum 10. Tag vor dem Klausurtermin möglich. Für einen späteren Rücktritt von oder eine Nichtteilnahme an einer Klausur kommen als Entschuldigungsgründe nur Umstände in Betracht, die durch die oder den Studierenden nicht zu vertreten sind.

Bitte beachten Sie unbedingt die letztmalige Möglichkeit Prüfungen abzulegen.

Heinrichmeyer | 2012.03.28