1. Einführung
Zu Beginn des 18. Jh. wurden die bis dahin isoliert vorherrschenden Wirt-schaftsmodelle der Hauswirtschaften, der Agrarwirtschaft, die Produk-tionsform des Handwerkes und die des Handelns - welche geprägt waren durch eine theologiegeschichtliche Wertorientierung - abgelöst durch eine im Zuge der industriellen Revolution einsetzenden Industriali-sierung und den sich ausbildenden Volkswirtschaften 0). Während sich zunächst anfänglich in Europa die absolutistische Form des Merkantilis-mus, eine im Dienst des Staates zielgerichtete Wirtschaft ausbildete und noch von keiner eigenständigen Wirtschaftstheorie begleitet war und im Sinne praktizierter politischer Ökonomie, ökonomischen Klugheitsregeln folgte 1), so forderten gegen Mitte des 18. Jh. einige bedeutende Autoren der klassischen Nationalökonomie ( Adam Smith, Jean-Bapiste Say, David Ricardo ) eine Beschränkung der Staatstätigkeit in der Wirtschaft auf das Anbieten kollektiver Güter ( wie Rechtsordnung, Landesverteidi-gung u.ä.) und die ansonstige Freistellung der wirtschaftlichen Aktivitäten des Einzelnen 2) . Diese liberalistische Wirtschaftsform garantiert in einem sogenannten "Nachtwächterstaat", die freie Betätigung aller am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben Beteiligter und beschränkt seine Eingriffe auf das Notwendigste 3). Der wirtschaftliche Abstimmungspro-zeß beruhte auf spontanen Handlungen Einzelner, die durch Verfolgung ihrer Eigenziele über den Abstimmungsprozeß am Markt gesamtwirt-schaftlich nützliche Entscheidungen 4) trafen. Diese "laissez-faire Markt-wirtschaft" führte zu einer frühkapitalistischen Epoche, welche im aus-beuterischen, moralisch bedenklichen und solidaritätsfeindlichen5) Man-chesterliberalismus 6) endete.
0 ) K. Homann, a.a.O., S. 20 ff
1) G. Meckenstock, a.a.O., S. 20 ff
2) A. Woll, a.a.O.., S. 70 ff
3) W. Staehle, a.a.O., S. 4 ff
4) A. Woll, a.a.O., S. 70 ff
5) G. Meckenstock, a.a.O., S. 26 ff
6) W. Staehle, a.a.O., S. 4 ff
Angesichts der Tatsache, der aus dem Manchesterliberalismus resultieren-den Massenverelendung der besitzlosen Industriearbeiter, nebst deren Familien und dem stetig wachsenden Reichtum einzelner Industrie-kapitalisten, entwickelte die Nationalökonomie zunehmend weiterführ-ende Gedankenmodelle, welche den bis dahin naturrechtlich begründeten Harmonieglauben des 18. Jh.7) mit seinen unsozialen Ausartungen an-satzweise in Frage stellte. Die Problematik des individualbezogenen, naturrechtlich begründeten Harmonieglaubens liegt darin begründet, daß ihr ein zeitlos-ungeschichtlicher Natur- und insofern Normbegriff zu-grundeliegt, der sich mit dem geschichtlich-positiven Recht, ... nur schwer vermitteln läßt 8), wenn nicht sogar zwangsläufig kollektiv gesehen zum unmoralischen Handeln und Unrecht gegenüber Einzelnen führen muß. Vielmehr erfordern die durch die Wandlung zur Volks-wirtschaft pluralistisch gewordenen Gesellschaften elementare Regeln des Zusammenlebens, ... die allgemeine Verbindlichkeit beanspruchen; ...die Begründung dieser verbindlichen Normen mit wissenschaftlichen Mitteln ... gehört zur "utilitaristischen Ethik" 9).
Während der Utilitarismus im deutschsprachigen Raum zunächst wenig Beachtung fand - wahrscheinlich begründet durch den zeitlich versetzten Beginn der negativen Auswirkungen der frühkapitalistischen industriellen Revolution -, so entstanden zu Beginn des 19. Jh. im englischsprachigen Raum bedeutende moralphilosophische Werke von den Autoren Jeremy Bentham und John Stuart Mill zur utilitaristischen Theorie, welche dann in der zweiten Hälfte des 19. Jh. u.a. von Henry Sidgwick kritisch fort-entwickelt wurden.
7) F. Kneschaurek, a.a.O.., S. 70 ff
8) A. Rich, Bd. I, a.a.O., S. 85 ff
9) O. Höffe, a.a.O., S. 7 ff
Innerhalb dieser utilitaristischen Theorie entsprechen die ge-sellschaftlichen Institutionen in ihrer Struktur dann dem Prinzip der Gerechtigkeit, wenn sie den "Gesamtnutzen" zu maximieren ver-mögen10). Während die alte Schule der antiken, klassischen Philosophie des Hedonismus den Mangel zeigt, daß der Begriff des höchsten Gutes sittlichen Handelns nur auf das einzelne Individuum bezogen ist und somit keine Verallgemeinerungsfähigkeit 11) auf ein Kollektivbewußtsein be-sitzt, so versucht der Utilitarismus diesem Mangel zu begegnen, indem er statt einer inhaltlichen Bestimmung eine Verfahrensregel angibt, deren Kriterium das Prinzip des "größtmöglichen Glücks" für die größt-möglich Zahl von Individuen12) ist. Auf möglicher Basis der zunächst er-klärenden Grundgedanken von David Hume ( 1711-1776 ), daß > die Geltung moralischer Normen in ihrem gesellschaftlichen Nutzen begründet sei (und Adam Smith ( 1723-1790 ), der ) zum Wohle aller für eine Mehrung des Wohlstandes ( eintrat, sehen die klassischen Utilitaristen die Möglichkeit normative, wirtschaftsethische Regeln und Ideale mora-lischen Handelns aufzustellen. Diese utilitaristische(n) Theorie(n) bil-det(n) zudem mit die entscheidende Grundlage für die Entwicklung eines späteren, bedeutenden Forschungszweiges der Nationalökonomie, der Wohlfahrtsökonomie 13).
10) A. Rich, Bd. I , a.a.O., S. 211 ff
11) G. Meckenstock, a.a.O.., S. 70 ff, aber auch W. Staehle, a.a.O.,
S.145 ff
12) Ebd. , a.a.O., S. 70 ff
13) O. Höffe, a.a.O., S. 9 ff
1.1 Begriffsklärung
1.1.1 Wirtschaftsethik
Während man in der Zeit vor dem 18. Jh. die individuellen Wirtschaften eher als statische Systeme in einer umfassenden Gesellschaft betrachtete, welche zwangsläufig immer einen Gleichgewichtszustand einnahmen, so tritt mit Ausbildung der Volkswirtschaft(en) immer mehr eine dyna-mische Betrachtung der Wirtschaft im Sinne eines Entwicklungsvor-gangs, einer Evolution also, in den Vordergrund. Dies ist natürlich ganz im Sinn der allgemeinen Lehre der Synergetik, wo wir Strukturen nicht als gegeben hinnehmen, sondern sie aus ihrem Entstehen und Erfahrungen heraus begreifen wollen 14). In diesen dynamischen Pro-zessen der gesellschaftlichen Evolution der Wirtschaft haben wir es aber nicht mehr allein mit den Verhalten und Handeln einzelner Individuen zu tun, sondern gleich mit ganzen Gruppen, die in dem autonomen Sub-system: Wirtschaft eigenen Gesetzmäßigkeiten und einer eigenen Ratio-nalität folgen 15). Es bedarf in solchen synergetischen Systemen expliziter und hinterfragenden Verhaltensregeln für die verantwortlich Handelnden, um die Entscheidungsprozesse moralisch begründen zu können. Diese Fragestellungen werden in der Wirtschafts- und Unternehmensethik auf-gegriffen 16). Während die Unternehmensethik eher einen introvertierten betriebswirtschaftlichen Handlungsbezug aufweist und im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter betrachtet wird, so besitzt die Wirtschaftsethik einen makroökonomischen, extrovertierten volkswirtschaftlichen und gesell-schaftlichen Handlungsbezug, welche unter Einbeziehung der Folgenab-schätzungen beim Findungsprozeß des Normativen mit einer Verantwor-tungsethik gleichzusetzen ist 17) .
14) H. Haken, a.a.O., S. 140 ff
15) K. Homann, a.a.O.., S. 12 ff
16) Ebd. , a.a.O., S. 14 ff
17) A. Rich, Bd. I , a.a.O., S. 35 ff
Da in solchen synergetischen Prozessen keine zeitlich Begrenzung ge-geben ist, muß die immer wieder neu zu vollziehende Zuordnung von Ge-meinschaft und Individuum in Ihrer Bedeutung für die wirtschaftlichen Strukturen bedacht werden 18) , so daß K. Homann folgende offene Auf-gabenbestimmung der Wirtschaftsethik und nicht eine strenge und starre Definition vorschlägt :
"Wirtschaftsethik befaßt sich mit der Frage, welche moralischen Normen und Ideale unter Bedingungen der modernen Wirtschaft und Gesellschaft zur Geltung gebracht werden können" 19) .
Diese offene Aufgabenbestimmung unterstreicht, daß sich unsere Gesell-schaft auch in ethischer Hinsicht einem ständigen Wandel unterzieht und eine Definition somit anpassungsflexibel gestaltet sein muß.
1.1.2 Utilitarismus
Die Bezeichnung Utilitarismus stammt aus dem Lateinischen und bedeutet : "lat. utilitas, -atis > Femininum <, Brauchbarkeit, Tauglich-keit, Nutzen, Vorteil ; das Beste, Wohl ; guter Dienst" 20): aus wirt-schaftsethischer Sicht stellt der Utilitarismus vielmehr ein Kriterium der Rationalität auf, nach dem sich Entscheidungen, Handlungen, Normen und Institutionen als moralisch richtig oder falsch beurteilen lassen 21), wobei der Nutzenbegriff zur maximalen Bedürfnis- und / oder Interes-senbefriedigung im Bezug auf das "allgemeine Wohlergehen" in den Vordergrund gestellt ist.
18) G. Meckenstock, a.a.O., S. 16 ff
19) K. Homann, a.a.O.., S. 14 ff
20) Langenscheidts Schulwörterbuch "Lateinisch", 13. Aufl. 1979
21) O. Höffe, a.a.O., S. 10 ff
Nach O. Höffe besteht dieses Kriterium der Rationalität jedoch aus vier Teilkriterien bzw. Teilprinzipien 22):
( 1. ) Handlungen bzw. Handlungsregeln bestimmen sich viel-
mehr von den Folgen her
( 2. ) gemessen werden die Folgen an ihrem Nutzen
( 3. ) entscheidend ist der Nutzen für das, was in sich gut ist
( 4. ) ausschlaggebend ist nicht der Gratifikationswert für den
Handelnden allein, sondern das Wohlergehen aller von der
Handlung Betroffener
1.1.2.1 Nutzenbegriff aus volkswirtschaftlicher Sicht
Unter der volkswirtschaftlichen Bezeichnung Nutzen versteht man die Befriedigung, die ein Gut beim Konsum stiftet. Wichtig ist die Unterscheidung von Gesamtnutzen und Grenznutzen.23)
Als Gesamtnutzen bezeichnet man den Nutzen, welcher insgesamt beim Konsum eines Gutes in einem bestimmten Zeitrahmen möglich ist, hierbei wird vorausgesetzt, daß die konsumierenden Haushalte grundsätzlich im Sinne einer Nutzenmaximierungsannahme 24) rational handeln.
Unter Voraussetzung der Konsumkonstanz weiterer Güter bezeichnet man den Nutzenzuwachs, der sich aus dem Konsum einer zusätzlichen Menge eines bestimmten Gutes innerhalb eines bestimmtem Zeitpunktes ergibt, als Grenznutzen. Die Aufsummierung der einzelnen Grenznutzen ergibt den Gesamtnutzen.
22) O. Höffe, a.a.O.., S. 10
23) A. Woll, a.a.O., S. 121 ff
24) Ebd. , a.a.O., S. 125
Während die Nutzenmaximierungsannahme auf die mathematische Funktion des Gesamtnutzen bezogen wird, so formulierte Hermann Heinrich Gossen (1810 - 1858) in seinem sogenannten 1. Gossenschen Gesetz die mathematische Gesetzmäßigkeit der abgeleiteten Funktion des Gesamt-nutzen, daß nämlich der Grenznutzen eines Gutes mit zunehmenden Ver-brauch eines Gutes abnimmt, d.h. daß die Bedürfnisse an Dringlichkeit verlieren, je mehr sie befriedigt werden 25).
Weiterhin formulierte H. H. Gossen in seinem 2. Gossenschen Gesetz den "Ausgleich der Grenznutzen" für den Fall, daß der Nutzen eines Gutes am größten ist, wenn es auf alternative Verwendungsmöglichkeiten verteilt werden kann. Allerdings können wertende Aussagen mit dieser Gesetzmäßigkeit jedoch nur getätigt werden, wenn man die Funktion in Bezug zu geldwerten Einheiten setzt. 26)
Berechtigter Weise kann man die Frage stellen, inwieweit die volkswirt-schaftliche, mathematische Betrachtungsweise des Nutzenbegriffes von Bedeutung für die wirtschaftsethischen Belange sein kann ? Diese Frage-stellung kann ganz konkret in zwei Richtungen beantwortet werden, zum einem bedarf es zur Messung des Nutzens genereller Maßstäbe, die wiederum aus jeweiligen moral-ethischen Werteauffassungen einzelner Individuen oder Gruppierungen abgeleitet werden können, zum anderen markiert die Einführung der Grenznutzentheorie den historischen Über-gang von der klassischen zur neoklassisch-liberalen Wirtschaftstheorie, welche die weitere Entwicklung der Wirtschaftswissenschaft und somit das wirtschaftsethische Verständnis der damaligen Gesellschaft nachhaltig geprägt hat. Anstelle einer bisher historisch-induktiven Wertorientierung wird nunmehr eine rein funktionale Betrachtungsweise gefordert.27)
25) U. Baßeler, a.a.O.., S. 144Unter der moral-ethischen Bezeichnung Nutzen versteht man in einem ganzheitlichen Sinne vielmehr die Einstellung des Individuums seine Um-welt zu verbessern, als wie hauptsächlich im wirtschaftlichen Sinne den finanziellen Gewinn zu mehren. Das wirtschaftliche Nutzendenken ist nach A. Rich eher einem "ökonomischen Egoismus" 28) gleichzusetzen, und wird leider durch die wirtschaftlich geprägte Gesellschaft zunehmend als normativer Wert verstanden. Obwohl auf Basis der wirtschaftlichen Rationalität ein optimaler Mittel-einsatz und die Nutzenstiftung (= Effektivität) als eine Maxime der Wirt-schaftlickeit im kollektiven Sinne Priorität haben sollte, so ist das Nutzen-denken in der Wirtschaft im egozentrischem Sinne pervertiert, in dem eine hemmungslose Ausnutzung bzw. -beutung der Energie-, Rohstoffres-sourcen, der Naturräume Meere, Wälder, Böden und des mitgeschöpf-lichen Lebens 29) betrieben wird. Doch gerade aus moral-ethischer Sicht dürfen insbesondere im wirtschaftlichen Prozeß die Naturgüter und die arbeitenden Menschen nicht instrumental gesehen werden, sondern man muß ihnen mit Achtung gegenüber treten.30) Von daher kommt dem moral-ethischen Nutzenbegriff so große Bedeutung zu, welcher schon im klassischen Utilitarismus bei Bentham, Mill, Sigdwick mit der Definition der Nützlichkeit aufgegriffen wurde.
28) A. Rich, Bd. I, a.a.O.., S. 26 ffErste singuläre Elemente für eine utilitaristisch gekennzeichnete Ethik- bzw. Morallehre sind schon ansatzweise bei bedeutenden englischen Philosophen : Thomas Hobbes ( 1588 - 1679 ) und seinen zunächst noch von einem aufgeklärten Egoismus31) geprägten Abhandlungen über Moral, Recht und Staat, so wie später bei David Hume ( 1711 - 1776 ) und seinen Werken "A treatise of hu- man nature (1739/40) // Essays, moral and political (1741/42)" 32) und bei Adam Smith ( 1723 - 1790 ) und seinem bedeutenden Werk "An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations"33) zu finden.
Eine erste detaillierte Einführung in den Begriff der Nützlichkeit bzw. Utilitarismus ist bei Jeremy Bentham zu finden, dessen Grundaussagen dann später von John Stuart Mill und Henry Sidgwick aus ethischer und kritischer Sicht differenzierter ausgearbeitet wurden.
31) O. Höffe, a.a.O.., S. 12 ffDer englische Rechtswissenschaftler und Philosoph Jeremy Bentham (1748 - 1832 ) definiert erstmals das Prinzip der Nützlichkeit in seiner Einleitung zu einem großen rechtsphilosophischen Werk, welches jedoch aufgrund der Dimension schon als eigenständiges Werk angesehen werden kann; die darin enthalten Theorien haben sich jedoch erst mit Ausgaben einer seiner Schüler weltweit verbreitet 34).
IIn dem Werk "Eine Einführung in die Prinzipien der Moral und der Gesetzgebung" koppelt Bentham äußerst ausführlich in dem I. Kapitel "Über das Prinzip der Nützlichkeit" moralische Wertung bzw. Maßstäbe an dem Begriff Glück der Gemeinschaft und definiert mit Bezug auf unwiderruflich, naturrechtlicher Basis das Wort Nützlichkeit wie folgt :
" Das Wort > Nützlichkeit < verweist nicht so eindeutig auf die vorstellungen von freude und leid, wie es die wörter glück und glückseligkeit tun; es veranlaßt uns auch nicht zur berücksichti- gung der zahl der betroffenen interessen, obwohl die zahl der umstand ist, der in größtem ausmaß bei der aufstellung des maß- stabs , um den es hier geht, mitwirkt: des maßstabs für richtig und falsch, mit dem allein die angemessenheit menschlichen verhal- tens in jeder situation angemessen überprüft werden kann." 35)34) O. Höffe, a.a.O.., S. 14 ff / S. 246
Die Gemeinschaft betrachtet Bentham als einzelne aneinander gegliederte Individuen, eine Art fiktiver Körper also, bzw. aus deren Aufsummie-rungen aller Interessen der jeweiligen Individuen er sich wiederum zusam-mensetzt. Ohne Kenntnis über das Interesse des einzelnen Individuums, welches für ihn in seiner natürlichen Beschaffenheit begründet ist, mache es keinen Sinn weitere Aussage über das Interesse der Gemeinschaft aus-zusprechen. Deshalb sind seine Aussagen teils von einer Art Indivi-dualismus geprägt, obwohl er von seinen Kernaussagen her, nämlich daß die "ihr innewohnende Tendenz, das Glück der Gemeinschaft zu mehren, größer ist als ..., es zu vermindern" 36), sich grundsätzlich für eine Gebots- bzw. Gesetzgebung und Aufstellung moralischer Normen aus-spricht, welche für die größtmögliche Zahl von Menschen eine größt-mögliche Summe von Glück 37) verwirklichen soll , nach A. Rich heißt das faktisch gesehen einen möglichst hohen Gesamtnutzen zu realisieren 38).
In seinem letzten Punkt zu diesem Kapitel betrachtet Bentham die Rich-tigkeit dieses Prinzips als unwiderruflich begründet, allenfalls aus Un-kenntnis gegenüber des faktischen Verhaltens der Gemeinschaft bzw. einer verworrenen Ansicht 39) einzelner könne man konträrer Ansicht sein.
In dem II. Kapitel "Über Prinzipien, die dem Prinzip der Nützlichkeit entgegengesetzt sind" beschränkt er sich im wesentlichen auf zwei Prinzipien die hierunter fallen, nämlich das bei den Moralisten und den Religions-anhängern verbreitete Prinzip der Askese, welches das Produkt einer abergläubischen Phantasie 40) zu seien scheint und dem Prinzip der Sym-
36) Ebd., a.a.O.., S. 57
37) G. Meckenstock, a.a.O., S. 72 ff und A. Rich, Bd. I., a.a.O., S. 211
38) A. Rich, Bd. I., a.a.O., S. 211
39) J. Bentham, in O. Höffe., a.a.O., S. 59
40) Ebd., a.a.O.., S. 62 ff
pathie und Antipathie, welches er zu einem späteren Zeitpunkt als Prinzip der Laune 41) korrigiert hat und eher in Regierungsangelegenheiten den größten Einfluß 42) zu haben scheint.
Als Kritik an Benthams Theorie kann seine auslegende, ethische Ablei-tung der natürlich bedingten Gesetzmäßigkeit am Faktischen sein, nach G. Meckenstock entsprechen Benthams Theorien einer empiristischen Ethik 43) ; nach A. Rich beruht aber eine empiristisch argumentierende Ethik auf einem ... logischen Irrtum, ... aus dem Faktischen des So-Seienden kann kein Sein-Sollendes gefolgert werden und mitunter... keine ethische Norm schlüssig hergeleitet werden 44), somit müssen gerade in dynamischen Prozessen der Ökonomie und Wirtschaft auch nach O. Höffe derartige Annahmen als hoffnungslos realitätsfremd gelten 45).
Durch solch eine, mit einer gewissen Portion Egoismus, dem quantitativen Gemeinwohl dienenden Auffassung, begegnet dann später John Stuart Mill kritisch, in seiner eher ethisch begründeten qualitativen Auffassung des Utilitarismus bzw. des Nützlichkeitsbegriffes.
2.1.2 John Stuart Mills Utilitarismus bzw. Maximierung des Ge- samtnutzens pro Kopf der BevölkerungDer englische Nationalökonom und Philosoph John Stuart Mill (1806 -1873) begründet das utilitaristische Prinzip auf wissenschaftlicher Basis. Mill beschäftigt sich nicht nur kritisch mit der Materie, er wendet sich auch im gewissen Grade von der orthodoxen 46) Betrachtungsweise Benthams ab, indem er nicht so sehr auf das Quantitative, sondern viel-
41) Ebd., a.a.O.., S. 66
42) Ebd., a.a.O.., S. 66
43) G. Meckenstock, a.a.O., S. 72
44) A. Rich, Bd. I , a.a.O., S. 26-27
45) O. Höffe, a.a.O.., S. 20-21
46) Ebd., a.a.O.., S. 22
mehr auf das Qualitative der Bewertung des Glücks- bzw. Nutzenbegriffs reflektiert. Für ihn existieren verschiedene Qualitäten des Glücks und er verwehrt sich der Ansicht, indem er unter Glück das verstehe, was die Mehrheit der Menschen sich im allgemeinen wünsche 47) .
Seine Vorstellungen über das utilitaristische Prinzip sehen ab von einer rein sinnlich bestimmten, eigentlich alles Leben einzubeziehender Natur-rechtbezogenheit des Menschen und seinem Glückszustand, er wendet sich primär dem menschlichen Handeln zum Erreichen des Glücks-zustandes, aus seiner geistigen Entwicklung her zu, denn hierin sieht er gerade die Unvollkommenheit gegeben. Seiner Auffassung nach gilt : besser ein unzufriedener Mensch als ein zufriedengestelltes Schwein; besser ein unzufriedener Sokrates als ein zufriedener Narr. Und wenn der Narr oder das Schwein anderer Ansicht sind, dann deshalb, weil nur sie die eine Seite der Angelegenheit kennen. Die andere Partei hingegen kennt beide Seiten 48).
Vielmehr differenziert Mill qualitativ zwischen Glück und Zufriedenheit des Menschen, wobei mit zunehmender Höherentwicklung des Menschen - in seinen Ausführungen spricht er primär vom Wesen der Lebensformen an sich, jedoch aus dem Kontext heraus kann hier auch die Geistesebene angesprochen sein - sich hinsichtlich der Zufriedenheit mit fortschreiten-der Höherentwicklung zwangsläufig ein Grad der Unvollkommenheit ausbilden muß. Die Begriffe Nützlichkeit und Glück dienen eher den Leitvorstellungen des menschlichen Handelns, für die Annahme einer utilitaristischen Norm bedarf es jedoch mehr 49), denn die Norm des Utili-tarismus ist nicht das größte Glück des Handelnden selbst, sondern das größte Glück insgesamt; ... der Utilitarismus kann sein Ziel daher nur durch die allgemeine Ausbildung und Pflege eines edlen Charakters er-
47) Ebd., a.a.O., S. 22-23
48) J. S. Mill, in O. Höffe, a.a.O.., S. 89
49) Ebd., a.a.O.., S. 88-90
reichen, selbst wenn für jeden Einzelnen der eigene Edelmut eine Einbuße an Glück und nur jeweils der Edelmut der anderen einen Vorteil bedeuten würde 50). Mill weicht mit dieser Aussage von dem durch eine gewisse Portion Individualegoismus geprägten quantitativen Gemeinwohl dienenden Auffassung Bentham´s ab und stellt somit das Zurückhalten des Individuellen zugunsten des Kollektiven in den Vordergrund einer utili-taristisch geprägten Ethikauffassung. Nach A. Rich´s Interpretation steht somit bei Mill´s Variante als Zielsetzung nicht wie bei Bentham die Maxi-mierung der Nutzensumme im Vordergrund, sondern die Maximierung des Durchschnittsnutzens pro Kopf der Bevölkerung 51).
Im II. Kapitel seiner Arbeit "Welcherart Beweis sich für das Nützlich-keitsprinzip führen läßt" hebt Mill hervor, daß das Nützlichkeitsprinzip nicht ... nur Mittel zum Zweck ist, sondern auch Teil des Zweckes ist und daß der Glückszustand der einzige Zweck menschlichen Handelns und die Beförderung der Maßstab ist, an dem alles menschliche Handeln ge-messen werden muß - woraus notwendig folgt, das es das Kriterium der Moral sein muß, da ja der Teil im Ganzen enthalten ist 52). Somit sieht Mill unwiderruflich das utilitaristische Prinzip für das höchste Ziel an sich, was wiederum keines weiteren Beweises bedarf 53).
Wie schon bei Bentham, so muß auch Mill sich der Kritik unterwerfen, daß im Interesse der Nutzenmehrung des Gemeinwohls, die Frage offen bleibt, daß zum Erreichen der Zielsetzung zumindest eine Minorität schlechter gestellt sein kann, was bis hin zur Beschneidung der persön-lichen Freiheitsrechte - laut Interpretation 54) A. Richs - führen kann.
50) Ebd., a.a.O.., S. 91
51) A. Rich, Bd. I., a.a.O.., S. 211
52) J. S. Mill, in O. Höffe, a.a.O., S. 94-97
53) O. Höffe, a.a.O.., S. 24
54) A. Rich, Bd. I , a.a.O., S. 211
Dieser elementaren Moralvorstellung von Gerechtigkeit birgt mitunter eine gewisse Unverträglichkeit zum Utilitarismus 55); dieser Gerechtig-keitsbegriff bzw. die gerechte Verteilung des Nutzens wird in der kri-tischen Fortentwicklung des Utilitarismus von Henry Sidgwick aufgenommen.
Der englische Nationalökonom und politische Theoretiker Henry Sidgwick ( 1838-1900 ) setzt sich mit seinem Werk "Die Methoden der Ethik" erstmals kritisch mit den grundlegenden Aussagen des klassischen Utili-tarismus, insbesondere mit den zuvor beschriebenen Theorien von Bent-ham und Mill auseinander. In seinen Betrachtungen des I. Kapitels "Das Verhältnis des Utilitarismus zur Moral des gemeinen Menschenver-standes" ist die Nützlichkeit bereits ein allgemeines Merkmal der natürlichen Anlagen 56) des Menschen und kann nicht allein wie bei Bent-ham und Mill - es ließ sich auch nicht zeigen, daß das Individuum leich-ter imstande wäre, das größte ihm zugängliche Glück dadurch zu er-reichen, daß es seine Anstrengungen auf die Verwirklichung wissen-schaftlich bestimmbarer physischer oder psychischer Glücksbedingungen beschränkte, und ebensowenig schien es möglich, auf empirischer Grundlage zu schließen, daß man das gewünschte Ergebnis durch An-passung an genommene Moralprinzipien verschaffen könne 57) - aus dem eigentlichen Begriff der Moral, noch aus dem Erfahrungsschatz her abgeleitet werden. Das menschliche Handeln ist vielmehr zunächst unbe-wußt utilitaristisch58) geprägt und zweischichtig strukturiert zu sehen, nach O. Höffe verbindet Sidgwick die normative, utilitaristische Ethik mit
55)
O. Höffe, a.a.O.., S. 25
56) H. Sidgwick, in O. Höffe, a.a.O.., S. 99-100
57) Ebd., a.a.O.., S. 104
58) Ebd., a.a.O.., S. 100
einer Metaethik des qualifizierten Intuitionismus 59).
Für Sidgwick besteht deshalb die Hauptaufgabe des Utilitaristen darin, ... einen natürlichen Übergang von der Sittlichkeit des gemeinen Men-schenverstandes zum Utilitarismus zu zeigen, welcher im Laufe der Zeit-geschichte des menschlichen Daseins als die wissenschaftlich vollstän-dige und systematisch reflektierte Form jener Regulierungs der Lebens-weise bezeichnet werden kann 60) und somit keines weiteren Beweises bedarf. Jedoch fügt er kritisch hinzu, daß nicht allein die moralische Be-gründbarkeit des menschlichen Handelns zum Wohlergehen und zum Nutzen des Kollektiven ausreiche, sondern vielmehr durch den symbio-tischen Zusammenhang der menschlichen Gemeinschaft - ... infolge des komplizierten Ineinandergreifens von Interesse und Sympathie, ... , ist es wahrscheinlich, daß fast jeder materielle Verlust an Glück auch andere Individuen ohne ihre Einwilligung in beträchtlichen Maß betrifft. Und es läßt sich seiner Ansicht nach vom utilitaristischen Standpunkt aus nicht rechtfertigen, ...eine derartige sekundäre Benachteiligung anderer ... zu übersehen 61) - eine gerechte Verteilung dazu gehöre.
Weiterhin erweitert Sidgwick entgegen seiner Vorgänger, die sich mit dem ( vermutlich dem okzidentalen ) Menschlichen an sich beschäftigt haben, schon die Betrachtungsweise des Utilitarismus - Endlich dürfen wir die Tatsache nicht übersehen, daß die Widersprüche, die wir beim Vergleichen der Sittlichkeit in verschiedenen Ländern und Zeiten finden, bis zu einem gewissen Grad nebeneinander in der Sittlichkeit irgend-einer Gesellschaft zu bestimmten Zeit bestehen 62) - auch auf andere Kul-turkreise, was offenbar infolge der mittlerweile gegen Ende des 19. Jh. veränderten politischen und sozialen Verhältnissen, ein Abrücken der utilitarischen Ethik von der damit bisher verbundenen Gesellschaftskritik
59) O. Höffe, a.a.O.., S. 26
60) H. Sidgwick, in O. Höffe, a.a.O.., S. 100
61) Ebd., a.a.O.., S. 117
62) Ebd., a.a.O.., S. 108-109
bedeutet und hin zu einer analytisch-systematischen Betrachtungsweise des moralischen Bewußtseins des gemeinen Menschenverstandes an sich führt 63).
Zu Beginn des 20 Jh. bestätigte zwar die Ethikdiskussion die normative Ethik im Sinne eines utilitarischen Typus 64), aber gleichzeitig richtet sie sich gegen den klassischen Utilitarismus, da das Messen und Abwägen guter und schlechter Folgen möglicherweise unüberwindliche Schwierig-keiten bereitet 65) und daraus folglich nicht zutreffend geklärt werden kann, warum ein menschlich moralisches Handeln im Sinne der gesellschaftlichen Vorgaben zu einer allgemeinen Nutzen- bzw. Wohlstands-mehrung aller führe 66). Gegen Mitte des 20. Jh. erlebt die utilitaristische Ethikdiskussion eine gewisse Renaissance indem eine Erneuerung des Utilitarismus auf dem Wege einer immanenten Verbesserung 67) gesucht wurde. Im Zuge dieser Neuauflage des Utilitarismus wird zwischen zwei Formen unterschieden : dem extremen Handlungsutilitarismus und dem eingeschränkten Regelutilitarismus.
2.2.1 Der HandlungsutilitarismusIm einstufigen Findungsprozeß des Handlungsutilitarismus, welcher ver-mutlich Benthams Auffassung Rechnung trägt, entsprechen jede mora-lischen Handlungsweisen der Richtigkeit, welche unter unmittelbarer Her
63) O. Höffe, a.a.O.., S. 27
64) A. Rich, Bd. I , a.a.O.., S. 22, 27-29 und O. Höffe, a.a.O.., S. 28
65) W. K. Frankena, a.a.O.., S. 54 ff
66) O. Höffe, a.a.O.., S. 28
67) Ebd., a.a.O.., S. 29
anziehung des Prinzips der Nützlichkeit 68) die Folgen einer Maximierung des allgemeinen Nutzen bzw. Wohlergehen nach sich ziehen, d.h. zur Ent-scheidung gehört eine sofortige Abwägung der Folgen im situationsbe-dingten Handlungsprozeß. Der Handlungsutilitarismus erlaubt die Bewertung weitestgehend - entgegen irgendwelcher Gebote - persönlich und individuell moralisch wertend durchzuführen.
Kritisch betrachtet kann man sich beim Handlungsutilitarismus die Frage stellen, ob jeder Handelnde ein naturbedingtes Moralverständnis mitbringt oder ob nicht doch in den durch Erziehung und dem Zusammenleben in der Gesellschaft erforderlicher Regeln, das Moralverständnis geprägt wird. Somit haben indirekt nach O. Höffe auch im Handlungsutilitarismus moralische Regeln eine systematische Bedeutung 69).
Im zweistufigen Findungsprozeß des Regelutilitarismus, welcher eher Mills Theorie entspricht 70), sind es jene moralischen Entscheidungen bzw. Handlungen, die mit bestimmten Handlungsregeln in Einklang zu bringen sind - ohne Rücksicht darauf, welche Handlungsalternative in der betreffenden Situation die besten Folgen hat 71) - und zur Maxi-mierung des allgemeinen Nutzen bzw. Wohlergehen beitragen, d.h. bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann, muß der Handelnde erst einmal abwägen, ob sein Entscheidungskriterium mit bestimmten bzw. vorgegebenen Regelungen zur moralischen Entscheidungsfindung in Übereinstimmung zu bringen ist. Das führt dazu, daß nicht mehr die Handlung an sich am nützlichsten ist, sondern vielmehr welche Regel. Der Regelutilitarist kann in das Dilemma kommen, daß er bedingt durch die vorgegebene Nützlichkeit der Regel zur Entscheidung gezwungen wird,
68) W. K. Frankena, a.a.O.., S. 55
69) O. Höffe, a.a.O.., S. 35
70) W. K. Frankena, a.a.O.., S. 55-57
71) Ebd., a.a.O.., S. 56
obwohl er möglicherweise absehen kann, daß in konkreten Fällen die strikte Einhaltung der vorgegebenen Regel nicht zu den besten Folgen führt. Nach W. K. Frankena ist der Regelutilitarismus insofern bedenk-lich, daß wenn zwei möglich moralische Handlungsregeln R1 und R2 zu Verfügung stehen, aber die jeweiligen Folgen trotz Nutzenmaximierung unterschiedlich hinsichtlich ihrer gerechten Verteilung ausfallen, eine weniger ergiebige Handlungsregel, die gerechter erscheint, vorzuziehen ist, danach wäre also das Kriterium für die Aufstellung moralischer Regeln nicht bloß ihre Nützlichkeit, sondern auch ihre Gerechtigkeit 72), womit sich die utilitaristische Nutzenmaximierungsforderung nicht mit dem für unsere Begriffe moralischen Grundprinzip der Gerechtigkeit vereinbaren läßt 73).
Ein Hauptproblem des Utilitarismus aus heutiger Sicht ist die Tatsache, daß die wirtschaftlich ausgeprägte Welt in drei Läger aufgeteilt ist : der Dritten Welt, der Zweiten Welt und der unsrigen, industrialisierten Welt, womit schon unterschiedliche Auffassungen des Nutzenbegriffs bzw. des Wohlergehens und seiner Maximierungsabsicht gegeben sind. Würden sich entgegen der heutigen praktizierten Globalisierung der Wirtschaft nur drei verschiedene und nur in sich wirkende Wirtschaftssysteme darstellen lassen, so könnten sich jeweilige, utilitaristische Regeln für jedes einzelne Wirtschaftssystem und seine beteiligten Individuen wesentlich einfacher
72) Ebd., a.a.O.., S. 59
73) A. Rich, Bd. I , a.a.O.., S. 212 und O. Höffe, a.a.O., S. 55
aufstellen lassen, um den Prinzipien der aufgezeigten Utilitarismus-theorien - wobei schon im jeweiligen Einzelsystem wie die Vergangenheit "Manchesterliberalismus, frühkapitalistische Industrialisierung" gezeigt hat, gewisse Probleme auftauchen - gerecht zu werden.
Ein weiterer Hauptmangel liegt jedoch darin begründet 74), daß die strenge Auslegung des Utilitarismus die Nutzenreduzierung bzw. -entsagung einer Minorität zur Nutzenmaximierung der Mehrheit zuläßt, ohne dieser Mino-rität einen Ausgleich zukommen zu lassen und somit bestimmte Grup-pierungen temporär und stationär gänzlich vom Wohlstandserfolgen aus-schließt und auf das Wohlergehen zukünftiger Generationen gar nicht ein-geht. So werden z.B. in Südamerika vereinzelte Indiostämme von ihren angestammten Lebensräumen ohne Ausgleich verdrängt, damit Bergbau-gesellschaften, die wiederum Arbeitsplätze schaffen, unter ökologisch be-denklichen Abbaubedingungen ( Bodenwäsche mittels Zyanidlösungen ), die nun zwangsläufig zur Schädigung nachfolgender Generation beitragen, Bodenschätze abbauen können; mit der strengen Auslegung der Theorien des Utilitarismus, welcher gegenwärtig bezogen ist, wäre dies zu billigen. Dieser Umstand der Unverträglichkeit des Utilitarismus mit der Gerech-igkeit bzw. der gerechten Nutzenverteilung wird bei dem amerik. Sozial-philosophen J. Rawls (1921) aufgegriffen, der diese utilitaristische Lücke durch Einführung eines Gerechtigkeitsbegriffes zu schließen versucht (vgl. Rawls "Theorie der Gerechtigkeit und das Differenzprinzip") 75).
Wir leben heute in einem Zeitalter des Umbruches 76), sowohl in gesell-schaftlichen, marktwirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Bereichen wird eine fortschreitende Globalisierung der unterschiedlichst-en Bereiche und Tätigkeitsfelder zur Dynamisierung der Märkte führen, und die Vielzahl der Faktoren, welche für eine objektive Bestimmung der
74) O. Höffe, a.a.O.., S. 46 und G. Meckenstock, a.a.O., S. 73
75) A. Rich, Bd. I , a.a.O.., S. 212
76) E. Laszlo, a.a.O., S. 15, 26 ff
moralischen Handlungsregeln maßgeblich sind, werden unweigerlich ex-ponentiell zunehmen und für den individuell Handelnden unüberschaubar werden, so daß die "orthodoxen" und eingeschränkten Handlungsweisen des klassischen Utilitarismus keine Lösungsmöglichkeiten mehr ermög-lichen können und sekundäre Handlungsregeln 77) unterstützend eingeführt werden müssen.
Auch die theoretische Auslegung der Möglichkeit nach A. Rich 78), im Zuge des utilitaristischen Prinzips der Optimierung des Gemeinwohles und der volkswirtschaftlichen Gesetzmäßigkeit des abnehmenden Grenz-nutzens, eine Einkommensumverteilung der hohen Einkommen zugunsten der einkommensschwachen Beteiligten zu fördern, weil so der volkswirt-schaftliche Gesamtnutzen optimiert würde, entspricht in keinster Weise der praktizierten Handlungsweise der industriell geprägten Gesellschaft, welche eher einem ökonomischen Egoismus 79) frönt. So werden z.B. von den jeweiligen Staaten der ersten Welt Entwicklungshilfen für die Dritte Welt, mittlerweile auch teilweise für die Zweite Welt geleistet, doch viel-fach sind dann diese Gelder an bestimmten Bedingungen wie Retransfer gekoppelt, um dann durch Verkauf von technischen Investitionsgütern, u.a. auch Rüstungsgütern die Konjunktur des jeweiligen "Spender"-Landes zu verbessern.
Weiterhin bleibt die utilitaristische Ethikdiskussion offen, inwieweit infolge der zuvor beschriebenen Globalisierung der Märkte es überhaupt gedanklich möglich ist, die volkswirtschaftliche Nutzenoptimierung global anzusetzen. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist der "Wohlstand für alle" wohlgemerkt nur auf den nationalen Märkten der Industrienationen ge-lungen und ob weiteres Wachstum in dem Sinne einer globalen Wohl-
77) G. Meckenstock, a.a.O., S. 73 ff
78) A. Rich, Bd. II , a.a.O.., S. 172
79) A. Rich, Bd. I , a.a.O.., S. 26
standsmehrung auf Dauer weiter durchzuhalten ist bleibt fraglich 80). Ein gutes Beispiel sind die aktuellen Finanzkrisen in Japan, wo mittlerweile darüber nachgedacht wird, ob z.B. eine 100% Vollbeschäftigung über-haupt noch garantiert werden kann, und in den Tigerstaaten Südostasiens wo der gerade keimende Wohlstand zunehmend stagniert.
Einem neuzeitlich geprägten Utilitarismus kommt daher vielmehr die Auf-gabe zu, weniger über den Grad der Nutzenmaximierung bzw. -optimie-rung zu diskutieren, sondern vielmehr muß er die Frage nach dem Ausmaß und der Wirkung des Wohlstandes 81) an sich stellen.
Betrachtet man einmal - und hier tangiert man unternehmensethische Grundfragen - die Zukunftskonzepte heutiger Unternehmen, so spiegeln diese unter wirtschaftsethischen Gesichtspunkt einen eher deutlich kurz-fristigen Horizont wieder. Im Zuge der ganzen neuzeitlichen Umstruktu-rierungsmaßnahmen wie Reengineering, Downsizing, Shareholder-Value etc., sollte zwar das Ziel lauten, nicht nur die Unternehmen, sondern gleich ganze Industrien umzuformen 82), was wiederum bedeuten würde diese Zielsetzung mit in eine, zuvor erwähnte "neuzeitliche" utilitaris-tische Ethikdiskussion einbinden zu können. Jedoch verfallen hier allzu oft die Führungskräfte in ein introvertiertes und ökonomie-egoistisches Ge-winndenken, welches jedoch genau ins Gegenteil führen kann. Die Auf-gabe einer "utilitaristisch-ethisch" orientierten Gewinnvorstellung sollte sich vielmehr an alle Interessengruppen 83) > Kapitalgeber-Kunden-Mit-arbeiter-sonstige Beteiligte richten.
80) Y. Spiegel, a.a.O., S. 9 ff