Inhaltsverzeichnis
1 Einführung – Verteilungsgerechtigkeit im
Zusammenhang mit Wirtschaftsphilosophie und Wirtschaftsethik 2
2 Aspekte von Gerechtigkeit.................................................................................. 3
2.1 Gerechtigkeit als Tugend......................................................................................................................... 4
2.2 Gerechtigkeit als soziale und
politische Gerechtigkeit, Gerechtigkeit als Fairneß.................... 5
3 Verteilungsgerechtigkeit................................................................................... 9
3.1 Verteilung innerhalb des Staates......................................................................................................... 11
3.2 Verteilungsgerechtigkeit in der
Gesellschaft der Gegenwart....................................................... 12
3.3 Verteilungsgerechtigkeit und
Effizienz.............................................................................................. 13
3.3.1 Kriterium der Pareto-Effizienz.............................................................................................................. 15
3.3.2 Kosten-Nutzen-Kriterium..................................................................................................................... 17
4 Verteilungsgerechtigkeit unter
Effizienzaspekten und Marktprozeß – Prämisse der Einheit ökonomischen und
moralischen Handelns........................................................................................................................ 19
5 Literaturverzeichnis........................................................................................... 23
Verteilungsgerechtigkeit
“...Überdies: wenn es sich nun einmal bei Politik darum
handelt, möglichst vielen das Leben so erträglich wie möglich zu machen, so
mögen immerhin diese Möglichst-Vielen auch bestimmen, was sie unter einem
erträglichen Leben verstehen;...”[1]
Bei Politik handele es sich darum, möglichst Vielen ein
erträgliches Leben zu ermöglichen, meint Nietzsche. Übersetzt in eine moderne
Ausdrucksform heißt das, den Gesamtnutzen der innerhalb eines staatlichen
Gebildes Lebenden zu optimieren. Eine gerechte Verteilung[2] oder “Verteilungsgerechtigkeit” ist
einer der Begriffe, die im Zusammenhang mit diesem “erträglichen Leben” oder
der Optimierung des Gesamtnutzens immer wieder fallen. Was aber bedeutet dieser
Begriff?
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in vier Kapitel.
Zunächst wird der Begriff “Verteilungsgerechtigkeit” aus unterschiedlichen
Blickwinkeln betrachtet: Dazu wird im Kapitel 2 der Teilbegriff “Gerechtigkeit”
hinsichtlich seiner unterschiedlichen philosophischen und angewandten Aspekte
erläutert.
Hierauf schließt sich in Kapitel 3 die Definition des
Begriffs “Verteilungsgerechtigkeit” an, die von folgenden Fragestellungen
geleitet wird:
·
Was
versteht man innerhalb eines Staates unter dem Begriff
Verteilungsgerechtigkeit?
·
Was
bedeutet Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der modernen Gesellschaft?
·
Woran
kann (Verteilungs-)Gerechtigkeit meßbar gemacht und welche Kriterien können
beispielhaft angelegt werden; exemplarisch werden Lösungsansätze zu diesen
Fragestellungen aufgezeigt.
Abgerundet wird die Arbeit in Kapitel 4 durch eine
Einordnung des Begriffs Verteilungsgerechtigkeit unter das Effizienzaspekten;
zugleich wird Verteilungsgerechtigkeit im Marktprozeß unter der Prämisse der
Einheit ökonomischen und moralischen Handelns betrachtet. Dies führt zu einem
nicht nur theoretischen, sondern in der Politik umsetzbaren,
operationalisierbaren Begriff einer fairen, gerechten Verteilung ohne
staatlichen Interventionismus.
Mit einem Rückblick auf die in den vergangenen zwanzig
Jahren geführte Diskussion um eine nachhaltige Verteilung für die künftigen
Generationen und die Forderung nach kultureller Anerkennung wird dieser
theoretische Begriff mit der Praxis ergänzt.
Somit werden in Kapitel 4 moralisches und ökonomisches
Handeln unter Effizienzgesichtspunkten und der altruistischen Haltung gegenüber
uns nachfolgenden Generationen miteinander verknüpft. Effizienz als der
wichtigste Aspekt für eine gerechte Verteilung leitet sich daraus ab.
In diesem Kapitel werden unterschiedliche Definitionen von
Gerechtigkeit erläutert. Seit der Antike wird Gerechtigkeit als Tugend des Einzelnen
und als Norm der Gesellschaft aufgefaßt. Als die wichtigste Tugend wird sie in
der (christlichen) Ethik verstanden; differenziert werden eine die Rechte und
Pflichten der Individuen gegenseitig kompensierende Gerechtigkeit (iustitia
commutativa), eine ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Gemeinschaft
verpflichtende oder gesetzliche Gerechtigkeit (iustitua distributiva) und eine
alle einzelnen der Gemeinschaft verpflichtende oder gesetzliche Gerechtigkeit
(iustitia legalis).[3]
Damit kann Gerechtigkeit einmal als persönliche Haltung, als
Tugend, betrachtet werden und andererseits Gerechtigkeit bei interpersonellen
Handlungen als Fairneß, beziehungsweise als soziale und politische
Gerechtigkeit.
Nachfolgend stehen zwei Definitionen im Mittelpunkt, die in
der (Wirtschafts-) Philosophie der jeweils herrschenden Meinung entsprechen.
Einmal “Gerechtigkeit als Tugend” und “Gerechtigkeit als soziale und politische
Gerechtigkeit, Gerechtigkeit als Fairneß” – was ist hierunter jeweils zu
verstehen?
Wie oben beschrieben gilt Gerechtigkeit in der Ethik als die
primäre der moralischen Tugenden. Gerechtigkeit wird als Wille definiert, einem
jeden das Seine zukommen zu lassen. Was dasjenige ist, was rechtens jedem
zusteht, sei gesetzlich und somit vertraglich geregelt und zwar im
“Staatsvertrag”, der Verfassung.
Somit setzt Gerechtigkeit einen gültigen und wirksamen
Rechtsstaat voraus. “Die Tugend der Gerechtigkeit braucht ein geltendes Recht,
dieses ist seinerseits auf ein Mindestmaß der Bürger an Willen zur
Gerechtigkeit angewiesen.[...] Ein Mindestmaß an Gerechtigkeit als Tugend ist
demnach schlechthin unentbehrlich für ein geordnetes Zusammenleben. Sie regelt
die äußeren Verhältnisse dieses Zusammenlebens.”[4]
Gesetzliche Regelungen können also nur als Richtlinie für
das Handeln herangezogen werden, im Handeln selbst muß sich jedes Individuum
seiner Gesinnung, seiner Haltung bewußt sein. “Denn sobald einmal die
Grundsätze des Rechten und der Gerechtigkeit zur Verfügung stehen, kann man sie
wie in jeder anderen Theorie zur Bestimmung der moralischen Tugenden
heranziehen.”[5] Weiterhin
meint Rawls, daß die moralischen Basistugenden dazu führen, daß der Drang (der
starke und gewöhnlich wirksame Wunsch) bei jedem Menschen herrscht, nach objektiv
guten Vorsätzen zu handeln. “Jedenfalls dürfte dies in wohlgeordneten oder fast
gerechten Gesellschaften gelten müssen. [...] Da nun die Grundstruktur einer
solchen Gesellschaft gerecht ist und die Verhältnisse bezüglich der
öffentlichen Gerechtigkeitsvorstellung stabil sind, haben ihre Mitglieder im
allgemeinen den erforderlichen Gerechtigkeitssinn und den Wunsch, ihre
Institutionen zu erhalten.”[6]
Dies leitet über zum Verständnis von Gerechtigkeit innerhalb
des Staatsgebildes, somit zur Gerechtigkeit als gesellschaftliche, besser
soziale und politische Gerechtigkeit; insbesondere Rawls bringt hier die
Begrifflichkeit der Gerechtigkeit als Fairneß in die Diskussion mit ein.[7]
Im Utilitarismus werden Moral und Wirtschaftlichkeit “als
zwei Aspekte ein und derselben Handlungsstruktur” gleichgesetzt und somit
schließt daraus, daß “der Utilitarismus diese beiden Aspekte im Moralprinzip
letztlich zusammenfallen läßt. Die klassischen Utilitaristen haben die
Moralität von Handlungen von deren Folgen abhängig gemacht.”[8]
Danach fällt in diesem Verständnis die Gerechtigkeit als Tugend mit der
Gerechtigkeit als soziale und politische Gerechtigkeit, als Fairneß zusammen.
Die soziale Gerechtigkeit wird laut Meran im Utilitarismus
mit drei Prinzipien umschrieben:[9]
|
-
Das
Wohlfahrts- oder Nutzenprinzip: |
Die
moralische Beurteilung aller Handlungen, deren Regeln und Folgen unterliegen
der Prämisse des gesellschaftlichen Nutzens und dem Beitrag zum sozialen
Wohl. Alle anderen Werte werden untergeordnet, somit auch die soziale
Gerechtigkeit. Das gesellschaftliche Wohl, der gesellschaftliche Nutzen wird
über die Aggregation der individuellen Einzelnutzen erreicht. Bei der
Bewertung unterschiedlicher Zustände der Gesellschaft wird der Zustand
angestrebt, der der Gesellschaft die größtmögliche Summe der einzelnen
Nutzenfunktionen erbringt. |
|
-
Das
Folgenprinzip |
Alle
Handlungen und deren Regeln unterliegen der Prämisse der Beurteilung ihrer
Folgen. Die Folgen wiederum werden nach dem größtmöglichen Nutzen für die
Gesellschaft bewertet. |
|
-
Das
Aggregationsprinzip |
Der
gesellschaftliche Nutzen wird über die Einzelnutzen der Mitglieder der
Gesellschaft zusammengeführt und in einer gesellschaftlichen Wohlfahrtsfunktion
aggregiert. |
“Der natürlichste Weg zum Utilitarismus (wenn auch gewiß
nicht der einzige) ist also die Übertragung des Prinzips der vernünftigen[10]
Entscheidung für den Einzelmenschen auf die Gesellschaft als ganze”[11]
meint Rawls. Aber er kritisiert auch zugleich den Utilitarismus, der etwas
Entscheidendes außer acht läßt, denn der Utilitarismus berücksichtige die
Verschiedenheit der einzelnen Menschen nicht.
Somit setzt er dem Utilitarismus ein anderes Grundmuster der
menschlichen Handlungen und Prinzipien entgegen: Rawls glaubt, daß
Gerechtigkeit nicht anderen Beweggründen bei menschlichen Handlungen (reasons
for action) unterstellt sein sollte, sondern daß Gerechtigkeit die wichtigste,
die erste Tugend innerhalb eines sozialen Geflechts, Gebildes wie dem Staat
ist. Jedem Individuum wird in Anlehnung an Rawls, der in der modernen Theorie
der Gerechtigkeit, die soziale und politische Gerechtigkeit fast gänzlich
zusammenführt, ein Maximum an Freiheit zugeschrieben. Er geht von Individuen
aus, die mit Naturrechten (heutzutage die Menschenrechte[12],
beispielsweise deutsche Grundrechte[13])
ausgestattet sind und sich auf Basisregeln einigen können. So entsteht ein
Gesellschaftsvertrag, wobei dieser rein theoretisch zu betrachten ist,[14]
mit zwei Gerechtigkeitsprinzipien:
|
-
Für
jeden soll ein höchstmögliches Maß an Freiheit herrschen. |
Das Ziel des ersten Prinzips ist die politische
Gerechtigkeit.[15] |
|
-
Wirtschaftliche
und soziale Ungleichheit sollen auch den am wenigsten Bessergestellten noch
den größeren Nutzen stiften als mehr Gleichheit.[16]
= Differenzprinzip |
Das Ziel des zweiten Prinzips ist soziale Gerechtigkeit,
Gerechtigkeit als Fairneß. Fairneß ist derart zu verstehen, daß sie eine
Gesellschaft fordert, in der alle Güter und Positionen allen Individuen offen
stehen. |
Rawls beschreibt dies folgendermaßen: “Es sind Grundsätze
nötig, um zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Regelungen der
Güterverteilung zu entscheiden und eine Einigung darüber zu erzielen. Das sind
die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit: sie ermöglichen die Zuweisung von
Rechten und Pflichten in den grundlegenden Institutionen der Gesellschaft, und
sie legen die richtige Verteilung der Früchte und Lasten der gesellschaftlichen
Zusammenarbeit fest.”[17]
Weiterhin läßt der Begriff der sozialen Gerechtigkeit primär
ein Kriterium erwarten, eine Richtlinie zur Bewertung der
Verteilungseigenschaften der sozialen Basisstruktur. Rawls definiert für sich
den Gerechtigkeitsbegriff durch die dem Begriff innewohnenden Grundsätze für
die Distribution von Rechten und Pflichten und die richtige Verteilung
gesellschaftlicher Güter. Dies entspricht der Kapitel 2 angeführten Definition
der iustitua distributiva.[18]
Bei der Wahl von Gerechtigkeitsprinzipien wird ein “Schleier
der Unwissenheit” vorausgesetzt. Unter dem “Schleier der Unwissenheit”
entscheiden heißt, daß das Individuum in einem unparteiischen, natürlichen
Zustand ohne Information somit unter Unsicherheit entscheidet. Zur Wahl von
Gerechtigkeitsprinzipien ergänzt Rawls: “Es sind diejenigen Grundsätze, die
freie und vernünftige Menschen in ihrem eigenen Interesse in einer anfänglichen
Situation der Gleichheit zur Bestimmung der Grundverhältnisse ihrer Verbindung
annehmen würden. Ihnen haben sich alle weiteren Vereinbarungen anzupassen; sie
bestimmen die möglichen Arten der gesellschaftlichen Zusammenarbeit und der
Regierung. Diese Betrachtungsweise der Gerechtigkeitsgrundsätze nenne ich
Theorie der Gerechtigkeit als Fairneß.”[19]
Rawls umschreibt den “Urzustand”, in dem alle gleich seien,
einer Gesellschaft als einen “angemessenen Ausgangszustand, der gewährleistet,
daß die in ihm erzielten Grundvereinbarungen fair sind. Daraus ergibt sich
“Gerechtigkeit als Fairneß”.[20]
Walter Kerber führt das Argument der sozialen Gerechtigkeit
weiter und bringt vier Dimensionen in die Diskussion mit ein:
Besitzstandsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und
Bedürfnisgerechtigkeit, die sich nach den jeweiligen Interessen von
Interessengruppen formulieren. In der neueren Diskussion sind diese vier Dimensionen
noch durch eine fünfte ergänzt: Zukunftsgerechtigkeit als Gerechtigkeit
zwischen Generationen im Sinne der sogenannten sustainable development, einer
nachhaltigen Entwicklung![21]
In Kapitel 4 wird dies thematisch wieder aufgenommen.
Hierauf schließt sich die Diskussion um das Verständnis von
Verteilungsgerechtigkeit an, denn dieser Begriff ist einmal im Zusammenhang mit
Verteilung innerhalb des Staates, wobei hier der politische Staat gemeint ist,
zu sehen. Weiterhin spricht Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft
der Gegenwart aktuelle Diskussionen um die Realisierbarkeit eines gerechten
Staates an. Es geht um die Beschaffenheit des Menschen und das Einwirken des
einen auf den anderen in Bezug auf die Ausübung seiner Rechte. Zum Abschluß und
zur weiteren Ausführung folgt die Thematik der Verteilungsgerechtigkeit im
Zusammenhang mit Effizienz, denn “ in den modernen westlichen Gesellschaften
sieht die Politik ihr Ziel darin, die Effizienz im Gebrauch von Ressourcen mit
der Gerechtigkeit ihrer Verteilung und der Bewahrung der individuellen Freiheit
zu kombinieren. [...] Während der Utilitarismus auf eine Politik setzt,
die die Gesamtwohlfahrt maximiert, bewegt sich der ”liberalistische” Ansatz in
einem Spektrum, das von dem minimalistischen Verständnis, staatliches Handeln
auf die Sicherung natürlicher Freiheitsrechte zu beschränken und alle
Versorgungsprobleme dem freien Markt zu überlassen, bis hin zu J.RAWLS´
Auffassung von sozialer Gerechtigkeit reicht, wonach alle Güter stets so
verteilt werden sollen, daß davon vor allem die am schlechtesten gestellten
Individuen profitieren...”[22].
Beim Begriff Verteilungsgerechtigkeit handelt es sich um
“die Gerechtigkeit der Regierenden gegenüber den Bürgern [...], die “Gerechtigkeit
gegen jedermann”, wie sie im Amtseid der Regierungsmitglieder gefordert ist”[23].
Die Haltung des einzelnen und der Politik im Sinne des Gemeinschaftsvertrages,
der Verfassung gegenüber den anderen, des Volkes ist unter diese Gerechtigkeit
zu fassen[24]. Denn “wer
in Staatsangelegenheiten (Verfassung, Gesetzgebung, militärische Erfordernisse,
Gerichtswesen etc.) zu entscheiden hat, kann dies nicht ohne Bezugnahme auf
moralische Vorgaben einerseits – es sind vor allem die Prinzipien der Autarkie
und der Gerechtigkeit, die dem politisch Handelnden als Regulative dienen – und
wirtschaftliche Überlegungen andererseits tun. [...] Ein Politiker, der nicht
das Gute und damit das Prinzip der Sittlichkeit bzw. das Moralprinzip zur
Grundlage seines Handelns macht, verfehlt mit dem Sittlichen auch das
Politische.”[25] Diese
aristotelische Haltung gegenüber Politik und Gerechtigkeit im Sinne des Guten
und der Moral, vereint Ethik, Politik und Ökonomie. Inwiefern Ethik Teil der
Politik und der Ökonomie ist oder ob Ethik eine eigenständige Disziplin umfaßt,
soll innerhalb dieses Aufsatzes nicht diskutiert werden, da er nicht auf
Verselbständigung der Disziplinen abzielt, sondern auf die Befruchtung der
Ökonomie durch die Ethik, der moralischen Vorstellungen der Menschen vom
menschlichen und somit auch ökonomischen Handeln.
Dieses Handeln betrachtet der Staat – als abstraktivierte
Instanz von Bürgern als Politikern, die das politische Handeln der staatlichen
Einheit lenken – objektiv:
Der Sozialstaat darf keine Differenzierung durchführen, “er
muß Gleiche gleich, Ungleiche unterschiedlich behandeln”[26].
Dies ist einer der Unterschiede der Verteilungs- von der Tauschgerechtigkeit,
die oft auch im Zusammenhang mit staatlicher Gerechtigkeit angeführt wird.
Hier, bei Verteilungsgerechtigkeit, geht es aber nicht um eine Gerechtigkeit im
Sinne eines Äquivalenzprinzips wie bei der Tauschgerechtigkeit, bei der
Leistung und Gegenleistung von gleichem Wert (äquivalent) sein sollen.
Verteilung zwischen Arm und Reich, zwischen Jung und Alt und
die Bereitstellung öffentlicher Güter – dies alles beinhaltet die Verteilung
innerhalb des Staates.
Innerhalb einer sozialen Marktwirtschaft wie der deutschen
werden unterschiedliche Formen der Verteilung vorgenommen.
Somit ist hier einerseits die Verteilung in
sozialmarktwirtschaftlicher Ordnung als Umverteilung zu betrachten:
Beispielhaft führt man die Umverteilung zwischen Reich und Arm an; durch die
Einkommenssteuer soll den Reichen, den “Gutverdienenden” mit Hilfe einer
progressiven Einkommenssteuer mehr weggenommen werden, um den Armen, den
“Wenigerverdienenden” durch die Bereitstellung von Sozialleistungen zu helfen.
Ebenso funktionieren Abgaben wie die Sozialversicherung, mit denen die
wohlhabenderen Arbeitnehmer durch ihren Anteil Arbeitslose unterstützen sollen.
Dies schafft Verteilung im Sinn des Systems sozialer Sicherheit. Weiterhin
beinhaltet dieses System die Grundversorgung mit öffentlichen Güter, wie
Sicherheit beispielsweise mit Hilfe der Polizei und Bundeswehr sowie Bildung
mit Hilfe des Schul- und Bildungssystems. Diese werden als Teil der staatlichen
Infrastruktur für den einzelnen Bürger, für das Individuum bereitgestellt. Die
Bereitstellung öffentlicher Güter wird durch Steuern und Sozialabgaben
finanziert. Durch die (politische) Verfassung und Wirtschaftsverfassung[27]
ist somit ein Verteilungsbegriff, der sozialer Gerechtigkeit entsprechen soll,
vorgegeben.
Laut von Weizsäcker muß man aber den Reichen mehr wegnehmen,
als bei den Armen ankommt.[28]
Dies ist schlüssig: Um die Verteilung durchführen zu können, muß eine
Organisation geschaffen sein, die im staatlichen Auftrag nach den gesetzlichen
Vorgaben, die verfassungsmäßig gerecht sind, entscheidet, wer was erhält, wem
was zusteht. Auch diese Organisation muß mitfinanziert werden.
Verteilungsgerechtigkeit impliziert hierdurch die
Maximierung des Gesamtnutzens der Bevölkerung, des Staates. Somit wird nicht
die Nutzenmaximierung des Einzelnen, des Individuums, gesucht, sondern eine
Aggregation über alle Individuen hinweg. Das dem Individuum Zustehende ist
Anteil, an der gesamten Wohlfahrt des Staates, am Gesamtnutzen, nicht Ausgleich
für eine bestimmte Leistung. “Hier ist deshalb nur verhältnismäßiger Ausgleich
möglich gemäß dem Proportionalprinzip.”[29]
Da jedes Individuum eigene Interessen hat und verfolgt, gibt
es innerhalb einer Gesellschaft unterschiedliche Interessen. Findet sich
darüber hinaus eine Gemeinschaft von Individuen mit gleichen Interessen
zusammen, kommt es zur Interessengruppe. Interessengruppen haben aufgrund ihrer
gemeinsamen “Schlagkraft” mehr Macht als Einzelpersonen, die ein Interesse
verfolgen.
Ausgangspunkt ist einerseits das gemeinsame Interesse
andererseits ist für den Verbleib in einer Interessengruppe wichtig, daß
Aktivität und Investitionen getätigt wurden; Investitionen beispielsweise an
Zeit, Mühe und Geld, sogenannte irreversible Kosten, die nicht mehr rückgängig
gemacht werden können. Somit definiert sich die Gruppe und grenzt sich ab.
“Interessengruppen sind nach dieser Theorie Gruppen, bei denen Zustrom und
Abstrom (exit and entry) durch irreversible Investitionen gehemmt ist, so daß
der Exitmecha-nismus (und Entrymechanismus) nach der Hirschmann‘schen Terminologie nicht oder nur schlecht
funktioniert.[...] Es lohnt sich im Sinne des Prinzips der
“Rent-Seeking-Society”, sich zu organisieren, um über solidarische, d.h.
politische Aktivität diese Quasirente zu verteidigen oder zu erhöhen. Der Staat
als die letzte Instanz im Verteilungskampf der Property Rights wird – im Sinne
des Voice-Mechanismus – beeinflußt, zugunsten der jeweiligen Interessengruppe
zu handeln.”[30]
Rent-Seeking-Society bedeutet nichts anderes als
Trittbrettfahrermentalität, bei der durch (politische) Tätigkeit ein
(individueller) Zusatznutzen erreicht werden kann. “Die vorherrschenden
Gerechtigkeitsvorstellungen können nun aufgefaßt werden als Funktion der
Interessenvertretungen von Gruppen, die nach dem Kriterium gleichartiger
irreversibler Investitionen abgegrenzt sind.” Weiter unten geht von Weizsäcker
auf die Gerechtigkeit im Sinne von Moral ein: “Wenn wir auf die
soziobiologische oder die Hayek’sche
Erklärung von Moral zurückgehen, dann vermuten wir, daß in früheren, [...]
weniger differenzierten Gesellschaften die Moral ein Verhalten des Einzelnen
stützte, das für die [...] Gesellschaft als ganze förderlich war. [...] Der
Mechanismus, durch den das Verhalten im Gruppeninteresse stabilisiert wurde,
war [...], daß die “moralischen Gene” in den Nachkommen besser überleben
konnten, weil gerade sie von dem Verhalten zugunsten der Gruppe seitens ihrer
Eltern unmittelbar profitierten.
Die modernen Interessengruppen sind anderer Art. Einmal sind
sie nicht die Gesamtgesellschaft, so daß solidarisches Verhalten zugunsten der
Interessengruppe oft, [...] für die Gesamtgesellschaft schädlich ist. Zweitens
ist die Interessengruppe kaum noch eine Solidargemeinschaft, deren Erfolg das
Überleben der Nachkommen ihrer Mitglieder begünstigt. [...] Heute kristalliert
es [das Verhalten] sich an die Gruppen an, die aufgrund des genannten
Schutzwalls der irreversiblen Investitionen Interessengemeinschaften von einer
gewissen Dauer darstellen.”[31]
Politiker sind somit als Vertreter von Interessengruppen zu
betrachten, die nicht unabhängig und fair handeln können, denn wie schon unter
Punkt 3 erläutert wurde: “Ein Politiker, der nicht das Gute und damit das
Prinzip der Sittlichkeit bzw. das Moralprinzip zur Grundlage seines Handelns
macht, verfehlt mit dem Sittlichen auch das Politische.”[32]
Wirtschaften oder ökonomisches Handeln wird in der Praxis
frei jeglicher Moral gesehen, denn “Geschäft ist Geschäft, und Moral ist
Moral”, weil sich wirtschaftliches Handeln vom Erreichen des (persönlich)
höchsten Nutzens (am eigenen Vorteil) ableiten läßt. Somit orientiert sich das
ökonomisch handelnde Individuum (ob nun juristische oder private Person) an der
Effizienz und nicht an moralischen Gesichtspunkte, wohingegen einem moralisch
handelnden Individuum eine Orientierung an der Tugend der Gerechtigkeit und dem
Altruismus entsprechen soll. Zwar werden auch sittlich-moralisch Handelnden
vernünftige, das heißt effiziente und für sich selbst vorteilhafte Handlungen
zugestanden, doch nur solange diese Handlungen anderen nicht Schaden zufügen.
Im folgenden wird diskutiert, ob sich diese Handlungsmuster (effizientes versus
moralisches) wirklich grundsätzlich ausschließen oder nicht doch besser
ergänzen.
Für Aristoteles ist das höchste realisierbare “Gut” der
höchste Nutzen, das “Glück,” das der Mensch mit seiner Tugend/Moral im Sinne
einer lebenslangen Handlung und Haltung (als ein Tätigsein der Seele im Sinne
der ihr wesenhaften Tüchtigkeit) mit einem erfüllten Leben erreicht. (ein
volles Leben hindurch darstellt.)[33]
Was ist ein erfülltes Leben für eine Summe von Menschen? Um
nicht nur das Glück des Einzelnen zu erreichen, muß das Glück, der
größtmögliche Nutzen des Einzelnen, aggregiert werden. Somit gilt es innerhalb
eines Staates den Gesamtnutzen zu optimieren.
Rawls faßt das Nutzenprinzip des Utilitarismus wie folgt
zusammen: “Eine Gesellschaft ist richtig beschaffen, wenn ihre Institutionen
die Summe des Nutzens maximieren.[...] Die soziale Gerechtigkeit ist der
Grundsatz der vernünftigen Umsicht, angewandt auf eine Vorstellung vom Wohl der
Gruppe als einer Summe.”[34]
Nach dem Grundsatz der Nutzenmaximierung folgt die Frage
nach der Umsetzung und somit gerechten Auf- und Verteilung. “Nach intuitivem
Verständnis fällt das Verteilungsproblem unter den Begriff des Rechten,...” [35]
meint Rawls. Wie schon oben beschrieben, ist die Frage nach der Gerechtigkeit
somit eine durch den Staat zu regelnde Angelegenheit. Dies läßt nach der
Beschaffenheit der Wirtschaftsverfassung fragen. In einer Marktwirtschaft wird
nach Effizienzkriterien gehandelt.
Von Weizsäcker legt dar, warum er keine direkte
Zielkonkurrenz zwischen Effizienz und Verteilungsgerechtigkeit sieht. “Equity
versus Efficieny” widerspricht er nicht völlig, erläutert aber, daß eine
Abgrenzung vorgenommen werden sollte. Er zeigt mit den Beispielen des
Umverteilungssystems und des Systems der sozialen Sicherung deutlich auf, nach
welchen Gesichtspunkten die Effizienz als ein Kriterium der
Verteilungsgerechtigkeit herangezogen werden kann. Betrachtet man nun diese
Herangehensweise, so wird deutlich, daß wiederum zwischen Gerechtigkeit und
Gleichheit unterschieden wird.[36]
Dies führt erneut zu den zwei Prinzipien von Rawls, in denen die Freiheit des
Einzelnen gefordert wird und die Individualität eines jeden auch durch die
Ungleichheit und der daraus folgenden ungleichen Behandlung als gerecht
gefolgert werden kann. Die Kriterien sollen die Argumentation von Weizsäckers
und Rawls veranschaulichen. Somit legen die folgenden Prinzipien dar, daß sich
moralisches nicht von ökonomischem Handeln unterscheiden muß, sondern daß
effizientes Handeln moralisch ist!
Zur Veranschaulichung und Präzisierung des Verteilungszieles
setzt von Weizsäcker voraus, daß “die Bürger einer Gesellschaft entlang einer
Skala des Wohlstands anzuordnen”[37]
sind. Und folgert, daß eine Handlung dann als günstig, nutzenstiftend zu
beurteilen sei, wenn sie, den Wohlstand in der Verteilung nicht reduziert und
insgesamt die Wohlstandssumme erhöht. Dies führt zur Betrachtung zweier
Effizienzkriterien:
Die Pareto-Effizienz gilt als ein Kriterium zur Bestimmung
einer optimalen Allokation – oder einer optimalen Ausstattung an Gütern,
Rechten und Pflichten. Eine Allokation gilt dann als optimal, wenn es keine
alternative Situation gibt, die jeden zumindest gleich gut gestellt läßt und
mindestens eine Person besserstellt. Dieser Zustand heißt pareto-effizient.
Gibt es eine Situation, die nicht pareto-effizient ist, so heißt das, daß es
eine Möglichkeit gibt, jemand besser zu stellen, ohne jemand anderen zu
benachteiligen.[38]
Effizienz ist in der Wirtschaftspolitik ein wichtiges Ziel,
aber sie sagt zunächst fast nichts über die Einkommensverteilung oder über
wirtschaftliche Fairneß, Gerechtigkeit aus.
Die Probleme der Effizienz und der Verteilung werden sehr
oft getrennt betrachtet, da Verteilung sehr stark im Zusammenhang mit einer
Gleichverteilung verstanden wird und dies dem Kriterium der Pareto-Effizienz
widerspricht. Varian bringt hierzu das Beispiel, daß das Interesse der Menschen
an der Verteilung des Wohlstandes sie (die Menschen) dazu verleiten kann,
verschiedene Formen der Preismanipulation zu befürworten. Er schließt, daß
Versuche der Einkommensumverteilung über das Preissystem (bspw. Luxussteuer
greift auf bestimmte Güter und subventioniert Lebensmittel) von vielen Menschen
als positiv gewertet werden, aber pareto-ineffizient sind, da diejenigen, die
die Luxussteuer bezahlen, schlechter gestellt werden, um andere besser zu
stellen.
Die Untauglichkeit des Kriteriums der Pareto-Effizienz
erweist sich bereits bei , der Beurteilung eines Vorganges:
Eine Maßnahme oder ein Vorgang gilt schon dann als
pareto-ineffizient sobald eine Person schlechter gestellt wird. Die
Praktikabilität dieses Kriteriums ist somit widerlegt, indem auf Grund
mangelnder Information, der Schaden eines einzelnen nicht gegen den
Gesamtnutzen, die Masse der nutzenstiftenden Wirkung des Vorgangs aufgewogen
werden kann. Weitere Mängel am Pareto-Kriterium sind zu erkennen bei
Betrachtung folgender Situation: Geht man von der Aggregation der Einzelnutzen
und der Optimierung des Gesamtnutzens aus, so kann auch ein sehr hoher
Einzelnutzen addiert mit sehr geringen Einzelnutzen schon eine
Pareto-Verbesserung erbringen. Dies ist aber mit einem moralischen und
sozial-marktwirtschaftlichen Verständnis von Gerechtigkeit nur schwer zu
vereinbaren, denn somit könnten sich beispielsweise Reiche immer stärker
bereichern, ohne Arme, “Schlechter-Gestellte” besser zu stellen. Auch das wäre
pareto-optimal. In reiner Marktwirtschaft ist dies durchaus wünschenswert, da,
solange es zu keiner Schlechterstellung der Armen kommt, die Bessergestellten,
den Gesamtnutzen, die Wohlfahrt erhöhen. Es kann strategisch beispielsweise zu
positiven Auswirkungen durch die Sicherung von Arbeitsplätzen und Löhnen und
somit einem gesicherten permanenten Einkommen auch zur Verbesserung der Lage
der Ärmeren führen.
Die utilitaristische Sichtweise verdeutlicht, daß das
Kriterium einer rationalen Entscheidung für ein Individuum sich in Kosten und
Nutzen dieser Entscheidung ausdrückt. Der Einzelne sollte somit eine
Kosten-Nutzen-Bilanz ziehen können, und nur wenn die Folgen der Handlung eine
positive Bilanz erbringen, sollte diese Handlung durchgeführt werden. Aggregiert
heißt das für die Gesellschaft, nur, wenn die Folgen eines (politischen)
Vorganges innerhalb einer Gesellschaft, eines Staates in der Aggregation
positiv zu beurteilen sind, sollte diese Maßnahme durchgeführt werden. Von
Weizsäcker geht es ebenso “um die Begründung des Effizienzzieles in der Form
des Kosten-Nutzen-Kriteriums.” Eine Maßnahme oder ein Vorgang seien zu
befürworten, wenn der monetäre Wert des Nutzens der Bessergestellten größer ist
als der Geldwert des Schadens der Geschädigten. Weiterhin scheint “auf den
ersten Blick [...] die Beurteilung eines Vorgangs [...] der einzelnen Nutzen,
anderen Schaden zufügt, ein verteilungspolitisches Kriterium zu erfordern, mit
dessen Hilfe der Nutzen und der Schaden nicht einfach nach ihrem Geldwert
gewichtet werden. Zwar können abstrakt theoretisch die Nutznießer die
Geschädigten voll kompensieren, wenn das Kosten-Nutzen-Kriterium erfüllt ist.
Aber faktisch ist diese Kompensation aus Gründen mangelnder Information und des
bekannten Anreizes zur Fehlpräsentation eigener Präferenzen nicht möglich.”[39]
Von Weizsäcker unterscheidet in seiner Betrachtung nicht nur
das Pareto- und das Kosten-Nutzen-Kriterium, sondern er führt aus, daß “zu
wählen ist zwischen dem Kosten-Nutzen-Kriterium und irgendeinem generell
anwendbaren, von jenem wesentlich verschiedenen Kriterium.” Denn es existiert
nicht die Wahl zwischen unterschiedlichen Prinzipien, sondern unterschiedliche
Regimes sollten herangezogen werden: “Zu vergleichen sind nicht die zu
erwartenden Wohlstandsverteilungen, die sich bei Entscheidungen für oder gegen
einzelne Maßnahmen ergeben.” Hiernach geht es vielmehr darum “zu zeigen,
weshalb gerade auch im Sinne der verteilungspolitischen Ziele das
Effizienz-Regime (d.h. das Regime des Nutzen-Kosten-Kriteriums) besser abschneidet
als ein Regime, das das Verteilungsziel unmittelbar bei jedem Projekt zu
verwirklichen versucht....”[40]
Von Weizsäcker bringt den Begriff der “Generalkompensation”
ein. Er faßt diesen Begriff folgendermaßen: Innerhalb des Effizienzregimes kann
es zu einer Kompensation von Schäden, die durch einzelne effiziente Vorgänge
oder Maßnahmen verursacht wurden, kommen, in der Form, daß eine Kompensation
nicht für jeden einzelnen, für einen individuellen Schaden eines einzelnen
Projektes gelingen muß, sondern daß in der Summe aller effizienten Vorgänge,
Projekte innerhalb des Effizienzregimes eine Kompensation stattfindet.[41]
Die Kompensation kann auch unter der Prämisse der Lebenseinkommenshypothese
auch auf eine langfristige Kompensation eines Individuums und des ihn während
seiner Lebenszeit ereilenden positiven als auch negativen Vorgänge ausgeweitet
werden. Somit gilt die Generalkompensation sowohl inter- als auch
intrapersonell.
Somit gilt bei von Weizsäcker die Nutzenmaximierung über
Individuen hinweg im Sinne einer Wohlstandsverteilung für die Gesellschaft,
wobei sich die Frage nach dem Erfolg der Generalkompensation stellt.
Wohlstandskomplementarität als weiterer Grund: “Steigt der
Wohlstand eines Teiles der Bevölkerung, so hat dies Auswirkung auf die Bereitstellung
öffentlicher Güter: Öffentliche Güter ohne rivalisierenden Konsum sind
Bestandteile des Wohlstandes. Steigt der Wohlstand, so steigt die Fähigkeit und
Bereitschaft zur Produktion öffentlicher Güter. So führt das höhere Einkommen
bestimmter Schichten über vermehrte Steuereinnahmen zur Produktion von mehr
öffentlichen Gütern, die dann allen Gütern zur Verfügung stehen”.[42]
Somit ist davon auszugehen, daß im Efffizienzregime eine
höhere Ausstattung an öffentlichen Gütern oder eine stärkere Umverteilung
stattfindet als im Verteilungsregime, denn Effizienz macht sich für nicht (nur)
in monetär Meßbarem deutlich, allein, unter Prämisse des freiwilligen Tauschs,
das wirtschaftliche Handeln zeugt von Effizienz! Somit sollte für eine bessere
Verteilung das Effizienz- dem Verteilungsregime vorgezogen werden.
In Anlehnung an von Weizsäcker ist zu sagen, daß eine an
distributiven Wirkungen ausgerichtete Politik vielfach Projekte nicht
durchführen oder verzögern wird, weil die Verteilungswirkungen nicht klar oder
sicher sind. “So wird es also zahlreiche effiziente Projekte mit diffuser
Verteilungswirkung geben, die im Effizienzregime durchgeführt werden, aber
nicht im Verteilungsregime.” (...)
“Gerade weil die Verteilungswirkungen der einzelnen Projekte
diffus und im übrigen verschiedenartig sind – was im Verteilungsregime ein
Negativum ist und zu ihrer Ablehnung führt -, ist zu erwarten, daß wohl
einzelne Projekte gewisse Wohlstandsperzentile schlechter stellen, daß sie aber
in ihrer Summe jedes Perzentil besser stellen.”[43]
Daraus folgt die Forderung nach einer effizienten fairen
Verteilung ohne staatlichen Interventionismus.
Die Einheit des ökonomischen und moralischen Handelns
resultiert aus dem Handlungsgeschehen, das nicht nur durch Gesetze
eingeschränkt ist, sondern durch die sogenannten “Naturrechte” mitbestimmt
wird. Man kann davon ausgehen, daß der Mensch sich von Erfahrungen und
Verhaltensweisen sowie von Regeln leiten läßt, die das Zusammenleben, Handeln
und Wirtschaften bestimmen. Diese Regeln, Verhaltensweisen entsprechen einer
Moral, denn das Verhalten wird vom Gesellschaftsrahmen mitbestimmt. Dieser
Gesellschaftsrahmen ist gewachsen und normativ festgelegt. Und wie in Kapital
3.3. festgestellt wurde, folgt der Mensch dem Ziel das größtmögliche Gut, das
Glück zu erreichen. Diesem Ziel unterstellt er seine Handlungen und “der
Handlungszusammenhang der Wirtschaft bildet gemäß diesem zweckorientierten
Denken einen mit einem natürlichen Sonderzweck ausgezeichneten Teil des
zweckvollen Weltganzen”.[44]
Somit nähert sich diese Arbeit dem Begriff
Verteilungsgerechtigkeit im Umfeld der Wirtschaftsethik und –philosophie an.
“Die entscheidende Aufgabe einer Wirtschaftsethik besteht nicht darin, ein
Moralprinzip zu begründen, dem auch die Wirtschaft zu unterstellen ist, sondern
darzulegen, wie ökonomische mit moralischen Motiven und Normen in Einklang
gebracht werden können.”[45]
Dieses Zitat Josef Merans veranschaulicht auf (moderne Weise) die
aristotelische Denkweise, denn sein “Handlungsmodell ist ein Konstrukt der
praktischen Philosophie, genauer: jener drei Disziplinen, die Aristoteles zur
praktischen Philosophie zusammengefaßt hat: Ethik, Politik und Ökonomie.”[46]
In diesem Sinn steht das Thema Verteilungsgerechtigkeit im
Mittelpunkt dieser Arbeit zur praktischen Philosophie.
“Für die Wirtschaftsethik hat der ”liberalistische”
Standpunkt die Konsequenz, daß die freie Marktwirtschaft das zur Verwirklichung
der natürlichen Freiheit notwendige System ist. Alle Ergebnisse eines freien
(...) Marktes, sind gerechtfertigt, sofern die Eigentumsansprüche im Einklang
mit dem Freiheits- beziehungsweise dem Nicht-Schadensprinzip geltend gemacht
werden können.”[47] Das
Nicht-Schadensprinzip beinhaltet, daß eine Verteilung dann als gerecht
angenommen wird, wenn die Inanspruchnahme von Rechten an Besitz und Einkommen
rechtmäßig, gemäß der Verfassung und Gesetze des Staates, durch Wirtschaften
(Handeln, Tausch, Produktion) und Erbschaft, Schenkung, etc. geschah, ohne daß
dabei die Rechte anderer eingeschränkt oder verletzt würden.
In der liberalistischen Sichtweise sind Einschränkungen des
Einkommens durch steuerliche Abgaben moralisch nicht gerechtfertigt: Sie
schränken die persönliche Freiheit des Individuums ein und stellen denjenigen
schlechter, der vor der Steuerzahlung bessergestellt gewesen wäre. Ohne
Intervention des Staates fände eine faire Verteilung statt. Mit Intervention
des Staates aufgrund seiner Umverteilungsansprüche nicht, da die
Eigentumsrechte des einzelnen eingeschränkt werden. Von Hayek geht soweit, die
soziale Gerechtigkeit zu negieren, da er von einer spontanen Ordnung[48]
innerhalb eines Staates ausgeht, der die Marktwirtschaft als Wirtschaftsform
“gewählt” hat. Die spontane Ordnung kann keinesfalls die Ansprüche von
Gerechtigkeit aufrechterhalten. Nur Individuen können gerecht sein oder
handeln; die abstraktivierte spontane Ordnung eines Staates kann nicht eine
aggregierte Gerechtigkeit ausüben, geschweige denn, die Gewählten, die vom Volk
auserwählten Individuen, die die Politik des Landes bestimmen, können gerecht
für die Gesellschaft handeln, denn sie können ebenso wie die anderen Individuen
des Volkes nur für sich (tugendhaft) oder in direkter Beziehung zu anderen
gerecht (fair) handeln. Die Verfassung als Konstrukt eines Vertrages, der
ebenso von Hand einzelner Individuen, zwar in der Absicht der Gerechtigkeit für
alle, erstellt wurde, ist ebenso keine Richtlinie für Gerechtigkeit, da sie von
Hand einzelner Individuen geschaffen wurde.
Der Beginn einer neuen Blickweise auf das Verhältnis
zwischen den Generationen und deren Verantwortung füreinander fordert einen
moralischen, ethischen und effizienten, nützlichen Umgang mit den dieser und
den nächsten Generationen zur Verfügung stehenden Rohstoffe, mit unserer
Umwelt. Somit ist das Verhalten der Menschen, des Volkes, des Staates und somit
der Politik auch im Bezug auf Verteilungsgerechtigkeit danach zu beurteilen,
inwiefern an die faire Verteilung der uns nachfolgenden Generationen gedacht
und entsprechend gehandelt wird.
“Die weltweite Umweltzerstörung hat ein Ausmaß erreicht, bei
dem es längst nicht mehr um den
Artenschwund von bestimmten Pflanzen und Tieren oder um die Vernichtung von Wäldern
geht. Bedroht ist vielmehr die Welt als Lebensraum des Menschen. Dies rührt an
das Recht auf Leben für künftige Generationen.”[49]
Auch kann Verteilungsgerechtigkeit nicht nur mit der
Forderung nach Verteilung von Ergebnissen wirtschaftlichen Handelns sowie von
Ressourcen in Verbindung gebracht werden, sondern auch mit der Forderung nach
Anerkennung kultureller Verschiedenheit. Gerade in Zeiten der Globalisierung
wird dieser Aspekt immer wichtiger.[50]
Fazit: In liberalistischer Sichtweise ist zu schließen, daß
beispielsweise Steuern als Hilfsmittel für eine Verteilung keine gerechte
Maßnahme sind, da sie die Eigentumsrechte derjenigen beschneiden, die sie zu
zahlen hätten. Die Ergebnisse einer freien Marktwirtschaft sind solange
gerechtfertigt, wie sie mit dem Freiheits- und Nicht-Schadensprinzip vereinbar
sind. Somit ist für eine globalisierte Weltbevölkerung wichtig, die einzelnen
Kulturen als Teil der Freiheit der anderen anzuerkennen und als moralisch
Handelnde auch den verantwortungsbewußten Umgang mit den Ressourcen der Erde
für künftige Generationen zu wählen.
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[1] F. Nietzsche: Ein Blick auf den Staat, in: Werke: Erster Band: Menschliches, Allzumenschliches, Achtes Hauptstück, 438, Lizenzausgabe, Frankfurt/Main 1999
[2] Vergleiche Manfred Streit zu Verteilungsfragen: “Sie beziehen sich auf [...] die Verteilung der Ergebnisse gesellschaftlichen Wirtschaftens.” M. Streit: Theorie der Wirtschaftspolitik, 4. Aufl. Düsseldorf 1991, S.6.
[3] Vergleiche dtv-Lexikon, ein Konversationslexikon in 20 Bänden, Band 7, München 1967, S.201.
[4] B. Sutor: Kleine politische Ethik, Schriftenreihe Band 341, Bonn 1997, S.66.
Heranzuziehen ist ebenso Aristoteles: “Die gesetzliche Tugend ist demnach kein bloßer Teil der Tugend, sondern die ganze Tugend, und die ihr entgegengesetzte Ungerechtigkeit kein Teil der Schlechtigkeit, sondern die ganze Schlechtigkeit.
Wie die Tugend und diese Gerechtigkeit sich trotzdem unterscheiden, erhellt aus dem Gesagten. Beide sind dasselbe, ihr Begriff aber ist nicht derselbe, sondern insofern es sich um die Beziehung auf andere handelt, redet man von Gerechtigkeit, insofern es sich aber um einen Habitus handelt, der sich in Akten der Gerechtigkeit auswirkt, redet man von Tugend schlechthin.” Aristoteles: Nikomachische Ethik, übersetzt von E. Rolfes, überarbeitet von G. Bien, Hamburg 1995, S.103.
[5] J. Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, übersetzt von H. Vetter, 10. Aufl. Frankfurt/Main 1998, S.219.
[6] Ebd., S.475.
[7] Er setzt dabei stabile
Gerechtigkeitsvorstellungen innerhalb von Institutionen voraus, wobei diese
Stabilität durch eine gültige Verfassung festgelegt sei.
[8] A. Pieper, S. 89.
[9] J. Meran, Wirtschaftsethik, Kurseinheit 1 (10/99), Hagen 1993, S.116.
[10] Vernünftig
im Sinne Rawls: “Der vernünftige Lebensplan eines Menschen bestimmt, was für
ihn gut ist.” J. Rawls, S.446.
[11] Ebd., S.45.
[12] In Anlehnung an die Erklärung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948(: “Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet, [...] proklamiert die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrecht als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende Ideal.”) wird im Ideal ein moderner, global gültiger Gesellschaftsvertrag geschlossen, der die “Naturrechte (menschliche Würde (im Sinne von Tugend), Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden”) des Menschen schriftlich festhält und zwischenstaatlich Gültigkeit verleihen kann. “Nach der Lehre des Naturrechts sind die Menschenrechte so alt wie die Menschheit selbst. Es gab sie schon, bevor Gesellschaft und Wirtschaft, Staat und Religion den Menschen prägten und ihn in seinen natürlichen Rechten beschnitten. Menschenrechte gelten demnach angeboren.” laut A. Herrmann, Idee der Menschenrechte, in: Informationen zur politischen Bildung Nr.210/1998, Bonn 1998, S.4.
Angemerkt werden muß, daß Menschenrechte keine gültige Verfassung voraussetzen, für Grundrechte dies jedoch unerläßlich ist.
[13] “Grundrechte sind im Verhältnis zu den Menschenrechten demnach nichts anderes oder gar Gegenteiliges; vielmehr sind sie die in eine Verfassung übersetzten, das heißt in einer neuen Rechtsform verankerten und konkretisierten Menschenrechte.” laut H.-O. Mühleisen, Menschenrechte – Grundrechte – Bürgerrechte, in: Informationen zur politischen Bildung Nr.239/1998, Bonn 1993, Neudruck 1998, S.3.
[14] John Rawls
schreibt in seinem Kapital I “Gerechtigkeit als Fairneß” in “Eine Theorie der
Gerechtigkeit” über die Auffassung zum Gesellschaftsvertrag und zur
Vertragstheorie: ...”Darüber hinaus sind die Vorgänge [...] rein theoretisch:
die Vertragstheorie behauptet, daß bestimmte Grundsätze in einer
wohldefonierten Ausgangssituation akzeptiert würden.” J. Rawls, S. 33.
[15] John Rawls schreibt über die Rolle der Gerechtigkeit: “Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohles der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann. Daher läßt es die Gerechtigkeit nicht zu, daß der Verlust der Freiheit bei einigen durch ein größeres Wohl für andere wettgemacht wird.” Ebd., S. 20.
[16] Ebd., S.32.
[17] Ebd., S.21f.
[18] “Ein Begriff der sozialen Gerechtigkeit liefert also in erster Linie einen Maßstab zur Beurteilung der Verteilungseigenschaften der gesellschaftlichen Grundstruktur.” Weiter unten:
“Der Gerechtigkeitsbegriff ist also für mich definiert durch seine Grundsätze für die Zuweisung von Rechten und Pflichten und die richtige Verteilung gesellschaftlicher Güter. Eine Gerechtigkeitsvorstellung ist eine Ausdeutung dieser Funktion.” Ebd., S.26.
[19] Ebd., S.28.
[20] Ebd., S. 34f.
[21] B. Sutor, S.74.
[22] J. Meran, Wirtschaftsethik, Kurseinheit 1 (10/99), Hagen 1993, S.119.
[23] B. Sutor, S.69.
[24] Vergleichbar ist auch Adrian J.
Walsh hierzu: “According to Arisotle, distributive justice, concerns justice as
exhibited in the distribution of honour, money, rights and privileges among the
members of a community; it concerns the distribution of benefits and burdens.”
Und das zentrale Ziel einer Theory der verteilenden Gerechtigkeit/Verteilungsgerechtigkeit
ist “to generate distributive principles, once formulated, should be taken to
be rules which social institutions must act upon, if they are to be considered
to be acting justly.” in: A.J. Walsh: A Neo-Aristotelian Theory of Social
Justice – Avebury series in philosophy, Aldershot/Brookfield/Singapore/Sidney
1997, S.4.
[25] A. Pieper, S.87.
[26] B. Sutor, S.69.
[27] Vergleiche hierzu für den Fall Deutschlands vorausgesetzt M. Streit: “Die Wirtschaftsverfassung liefert den Rahmen kodifizierten Rechts für eine marktwirtschaftliche Ordnung. Sie umfaßt die Gesamtheit der verbindlichen in der Verfassung, aber auch in anderen Rechtsbereichen kodifizierten Regelungen, mit deren Hilfe eine marktmäßige Koordination und wettbewerbliche Kontrolle privaten Wirtschaftens gewährleistet werden soll. Zusammen mit den für das gesellschaftliche Wirtschaften ebenfalls relevanten informellen Regeln, die in Gewohnheitsrecht, den Konventionen und Sitten angelegt sind, bildet sie die Wirtschaftsordnung. Die Wirtschaftsverfassung ist eine Teilordnung. Sie kann nicht unabhängig von der übrigen Rechtsordnung und damit von der politischen Verfassung konzipiert werden.” M. Streit, S.31.
[28] Vergleiche C.C. von Weizsäcker: Effizienz und Verteilungsgerechtigkeit – Ein Widerspruch?, in: Ethische Grundfragen der Wirtschafts- und Rechtsordnung, hrsg. V. D. Rahmsdorf und H.-B. Schäfer, Berlin 1988, S.23.
[29] B. Sutor, S.69.
[30] C.C. von Weizsäcker, S. 37.
[31] Ebd., S. 38f.
[32] A. Pieper, S.87.
[33] Vergleiche
mit Arisoteles: “Nehmen wir jetzt wieder unser Thema auf und geben wir, da
alles Wissen und Wolleen nach einem Gute zielt, an, welches man als das Zielgut
der Staatskunst bezeichnen muß, und welches im Gebiet des Handelns das höchste
Gut ist. Im Namen stimmen hier wohl die meisten überein: Glücksseligkeit nennen
es die Menge und die feineren Köpfe, und dabei gilt ihnen das Gut-Leben und
Sich-gut-Gehaben mit Glückselig-Sein als eins. [...] Einige dagegen meinten,
daß neben den vielen sichtbaren Gütern ein Gut an sich bestehe, das auch für
alle diesseitigen Güter die Ursache ihrer Güte sei. [...] Deshalb muß man eine
gute Charakterbildung bereits mitbringen, um die Vorträge über das sittlich
Gute und Gerechte, überhaupt über die das staatliche Leben betreffenden Dinge,
in ersprießlicher Weise zu hören.” Aristoteles, S.4f.
[34] J. Rawls, S.42.
[35] Ebd., S.43.
[36] Vergleiche C.C. von Weizsäcker, S.23.
[37] Ebd., S.25.
[38] Vergleiche H. Varian: Grundzüge der Mikroökonomie, übersetzt von R. Buchegger, 2. Aufl. München, Wien 1991, S.14.
[39] C.C. von Weizsäcker, S.24f.
[40] Ebd., S.27f.
[41] Ebd., S.29f.
Das Effizienzregime gilt als marktwirtschaftlich orientiert, während das Verteilungsregime interventionistisch geprägt ist.
[42] Ebd., S.32f.
[43] Ebd., S.29f.
[44] J. Meran, S.90.
[45] J. Meran: Die Wirtschaft als Thema der praktischen Philosophie, in: Ethische Grundfragen der Wirtschafts- und Rechtsordnung, hrsg. V. D. Rahmsdorf und H.-B. Schäfer, Berlin 1988, S.69.
[46] A. Pieper: Ethik und Ökonomie – Historische und systematische Aspekte ihrer Beziehung, in: Sozialphilosophische Grundlagen ökonomischen Handelns, hrsg: B. Bievert, K. Held und J. Wieland, Frankfurt 1990, S. 86.
Vergleiche mit Aristoteles: “Allem Anschein nach gehört es der maßgebendsten und im höchsten Sinne leitenden Wissenschaft an, und das ist offenbar die Staatskunst [lt. Autor: die Politik]. Sie bestimmt welche Wissenschaften oder Künste und Gewerbe in den Staaten vorhanden seien, und welche und wie weit sie von den einzelnen erlernt werden sollen. Auch sehen wir, daß die geschätzten Vermögen: die Strategik, die Ökonomik, die Rhetorik, ihr untergeordnet sind. Da sie also die übrigen praktischen Wissenschaften in den Dienst ihrer Zwecke nimmt, auch autoritativ vorschreibt, was man zu tun und zu lassen hat, so dürfte ihr Ziel, die Ziele der anderen als das höhere umfassen, und dieses ihr Ziel wäre demnach das höchste menschliche Gut. Denn wenn dasselbe auch für den einzelnen und für das Gemeinwesen das Gleiche ist, so muß es doch größer und vollkommener sein, das Wohl des Gemeinwesens zu begründen und zu erhalten.” Aristoteles: Nikomachische Ethik, übersetzt von E. Rolfes, überarbeitet von G. Bien, Hamburg 1995, S.2.
[47] Ebd., S.128f.
[48] M. Streit, S.24f.
[49] A. Herrmann, 50 Jahre Menschenrechtserklärung, in: Informationen zur politischen Bildung Nr.210/1998, Bonn 1998, S.3.
[50] Vergleich hierzu N. Fraser: Social Justice in the Age of Identity Politics: Redistribution, Recognition, Participation, in: Discussion Paper FS I 98-108, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung 1998, Berlin 1998.