Zulassung zu Klausuren
Bevor eine Klausurteilnahme sowohl im Grundstudium als auch im Hauptstudium möglich ist, müssen kursbegleitende Leistungen erbracht werden. Diese kursbegleitenden Leistungen bestehen im Regelfall in der erfolgreichen Absolvierung von Einsendearbeiten, die zu jedem Teilgebiet bzw. Fach gestellt werden. Zu Beginn des Studienjahres erhalten Sie für alle Teilgebiete und Fächer, zu denen Prüfungsklausuren geschrieben werden, eine Zusammenstellung, wie viele Einsendearbeiten zu welchen Terminen erfolgreich bearbeitet sein müssen oder welche anderen Leistungen erbracht werden können, damit die Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussklausur erlangt wird. Die Einsendearbeiten entsprechen den Übungsklausuren an Präsenzhochschulen. Die für die Einsendearbeiten genannten Rücksendetermine sind für alle Studenten, unabhängig vom Status, verbindlich und können auch aufgrund individueller Beeinträchtigungen nicht verändert werden.
Die Bedeutung der Einsendearbeiten wird durch die Prüfungsordnungen bestimmt. Danach ist Voraussetzung für die Zulassung zu einer Klausur eines Teilgebietes oder Faches, dass die Hälfte der Einsendearbeiten selbständig mit Erfolg bearbeitet worden ist. Falls das erforderliche Quorum absolvierter Einsendearbeiten nicht erreicht wird, ist eine Kurswiederholung notwendig. Diese Wiederholung ist erst wieder möglich, wenn der Kurs erneut angeboten wird.
Ist ein Teilgebiet/Fach einmal mit Einsendearbeiten erfolgreich bearbeitet worden, gilt dies zeitlich unbefristet als erfüllte Klausurteilnahmevoraussetzung für jeden späteren Klausurtermin, auch wenn zwischenzeitlich ein Status- oder ein Studiengangswechsel vorgenommen worden ist.
Die Einsendearbeiten bringen also für den Studierenden eine zeitliche Einengung, weil Endtermine eingehalten werden müssen. Das Beachten der Endtermine ist wichtig, da zu ihnen die korrigierten Arbeiten zurückgeschickt werden und an alle Studierenden, die den Kurs belegt haben, Musterlösungen gehen. Eine Flexibilität bei der Zeiteinteilung und Arbeitsbelastung ist dadurch gegeben, dass
- nur die Hälfte der Einsendearbeiten bestanden sein muss und
- die Zahl der während eines Studienjahres zu bearbeitenden Kurse vom Studierenden selbst bestimmt werden kann.
Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Einsendearbeiten muss durch Vorlage der Deckblätter bzw. Computerbriefe bei Beantragung des Vordiplom-Zeugnisses bzw. Diplomzeugnisses erfolgen. Es ist deswegen dringend erforderlich, dass Sie die Deckblätter der Einsendearbeiten bzw. die Computerbriefe der maschinell ausgewerteten Arbeiten bis zur Ausstellung des Zeugnisses über den absolvierten Studienabschnitt aufbewahren.
geändert am 27.05.08
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