(Beschlussvorschlag der Ständigen Kommission für Forschung, wissenschaftl.Nachwuchs und Internationales am 21.1.2004)*geändert durch Beschluss des Rektorates vom 14.12. 2005
Durch das berufungsähnliche Verfahren bei der Besetzung von Juniorprofessuren, wie es im „Leitfaden für das Auswahlverfahren bei Juniorprofessuren“ spezifiziert ist, liegen die Eingangsvoraussetzungen deutlich höher als bislang bei der Einstellung von Hochschulassistenten (C 1). Dies gilt insbesondere für die Bewertung der Forschungsleistung, die auf der Basis von mehreren, auch externen und vergleichenden Gutachten vorgenommen wird. Dies erleichtert die Evaluation der während der Juniorprofessur unternommenen Forschung und eröffnet zugleich die Möglichkeit, auf die Bewertung der Lehrleistung besonderes Augenmerk zu legen. Gegenstand der Evaluation bilden in jedem Fall nur die in der Zeit als Juniorprofessor/in erbrachten Leistungen. Für die Beurteilung sollten die Leistungen in Forschung und Lehre zu gleichen Teilen gewichtet werden.
1. Ziel der Evaluation. Das Ziel der Evaluation besteht darin zu prüfen, ob der/die Juniorprofessors/in auf Grund seiner/ihrer Leistungen in Forschung und Lehre als berufungsfähig auf die Stelle eines/einer Universitätsprofessors/in einzuschätzen ist.
2. Evaluation der Forschung. Durch das Auswahlverfahren dürfte in der Regel sicher gestellt sein, dass der/die Juniorprofessor/in über eine herausragende Qualifikation auf dem Gebiet der Forschung verfügt. Dem entsprechend kann sich die Evaluation hier auf die Frage konzentrieren, inwieweit im Bereich der Forschung weitere Fortschritte erzielt wurden. Dafür werden in aller Regel die im Berichtszeitraum vorgelegten Veröffentlichungen (einschließlich der gehaltenen Vorträge) und/oder die eingeworbenen Drittmittel ein ausreichendes Kriterium darstellen. Wenn die Gepflogenheiten des Fachs dies nahe legen, können auch weitere Leistungskriterien (z.B. Software-Entwicklung, Patenterwerb) berücksichtigt werden.
3. Evaluation der Lehre. Durch den hohen Verschriftungsgrad im Bereich der Lehre bietet die Fernuniversität besonders günstige Voraussetzungen für Evaluation der Lehre nach objektiven Kriterien. Grundlage für die Evaluation bilden dem entsprechend alle schriftlich nachvollziehbaren Leistungen im Bereich der Lehre. Hierzu zählen insbesondere:
- Kurse für die Fernuniversität (sowohl selbst verfasste als auch redaktionell betreute Kurse auswärtiger Autoren)
- Gutachten (anonymisiert) zu Hausarbeiten und Abschlussarbeiten (BA, MA, Diplom)
- Liste der Lehrveranstaltungen (Präsenzveranstaltungen, online-Seminare etc.).
Hinzu kommen die Evaluationsberichte des Fachbereichs und die Evaluationen der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden.
*4.Evaluationskommission.Der Fachbereichsrat beruft eine Evaluationskommission. Die Evaluationskommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern aus dem Kreis der Professorinnen oder Professoren in der Gruppe der Hochschullehrer und der habilitierten Mitarbeiter. In der Kommission können ohne Stimmrecht zusätzlich auch je ein Vertreter/ eine Vertreterin der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden mitwirken. Aufgabe der Evaluationskommission ist die Durchführung des Evaluationsverfahrens, die Festlegung der Inhalte der Evaluation, die Bestimmung von Gutachtern und das Verfassen eines Evaluationsberichtes.
5. Das Evaluationsverfahren. Die erste Evaluation findet zum Ende des 3. Jahres der Beschäftigung als Juniorprofessor/in statt. Bei positivem Ergebnis *soll das Beschäftigungsverhältnis für weitere 3 Jahre verlängert werden. Die zweite Evaluation erfolgt auf Antrag des/der Juniorprofessors/Juniorprofessorin im 6. Jahre der Beschäftigung und muss spätestens 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages abgeschlossen sein.
Für die Evaluation legt der/die Juniorprofessor/in am Ende des Berichtszeitraums folgende Unterlagen vor:
- eine Aufstellung über die im Berichtszeitraum erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre;
- die entsprechenden Unterlagen (Veröffentlichungen, Kurse, Gutachten etc.), die diese Leistungen dokumentieren;
- eine kurze Selbsteinschätzung seiner/ihrer Leistungen in Forschung und Lehre.
Auf der Basis dieser Unterlagen werden von zwei Professor/inn/en bzw. Hochschullehrer/inne/n Gutachten erstellt, auf deren Grundlage die Evaluationskommission einen Evaluationsbericht erstellt und der Fachbereichsrat über das Ergebnis der Evaluation beschließt. Die Ernennung der Gutachter/innen erfolgt durch die Evaluationskommission.. Bei der Zwischenevaluation wird das Arbeitsprogramm für die zweite 3-Jahres-Phase berücksichtigt. Bei der zweiten Evaluation sind die Gutachten so abzufassen, dass sie nach einer Beurteilung der Leistungen im Berichtszeitraum (zweite 3-Jahres-Phase) auch zu einer Einschätzung der Gesamtleistung als Juniorprofessor/in gelangen.
6. Bewerbung auf eine ordentliche Professur an der FernUniversität. Nach einer positiven Evaluation ist die Bewerbung auf die Stelle eines/einer Universitätsprofessors/in an der FernUniversität in Hagen nur dann möglich, wenn der/die Bewerber/in vor seiner/ihrer Beschäftigung als Juniorprofessor/in nicht an der FernUniversität in Hagen beschäftigt war.
Die in den Abschnitten 1-5 genannten Regelungen gelten auch für die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten, die bis zur Umsetzung des hochschulrahmenrechtlichen Rechtsinstituts der Juniorprofessur in das Landesrecht zur/m Vorgriff-Juniorprofessor/in ernannt wurden bzw. werden.