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Das Zentrale Institut für Fernstudienforschung hat nach der Grundordnung der FernUniversität in Hagen die Aufgaben, Grundlagenforschung und Anwendungsforschung sowie entsprechende Methodenlehre des Fernstudiums zu betreiben. Gemäß Leitbild der FernUniversität hat sich das Spektrum der Aufgaben auf Lehre in virtuellen Institutionen verbreitert.  Die konkrete Arbeit des Instituts vollzieht sich überwiegend in Drittmittelforschungsprojekten hochschuldidaktischer Art. Eine umfangreiche Dokumentation und Sammlung von Material zum Fernstudium und e-learning sowie Einzelprojekte zur Studienberatung und zur Evaluation ergänzen die Aufgaben.

 ZIFF-Kolloquien, die Betreuung ausländischer Gastwissenschaftler und insbesondere die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in der  Reihe "ZIFF-Papiere" mit einem internationalen Fach-Verteiler tragen zur interdisziplinären Forschungsverflechtung bei.

Organisationsstruktur des ZIFF

Das ZIFF wird im Einvernehmen mit dem Rektorat von einem  Direktorium aus Hochschullehrern der Fachbereiche geleitet.  Das Direktorium wählt einen Geschäftsführenden Direktor  sowie einen Geschäftsführer, der ständiger Mitarbeiter des ZIFF  sein muss. Die Aufgaben, soweit sie nicht in der Grundordnung  bestimmt sind, werden dem ZIFF durch das Rektorat  zugewiesen. Projektvorhaben aus Mitteln Dritter sind vom  Rektorat zu genehmigen. Ein Jahresbericht des  geschäftsführenden Direktors informiert die Hochschule über  Forschungsvorhaben und - ergebnisse. Alle Projektberichte sind  zu veröffentlichen. Das ZIFF kann sich als zentrale  wissenschaftliche Einrichtung eine Satzung geben, die der  Zustimmung des Senats bedarf. Über die Zuweisung von  Stellen und Mitteln entscheidet das Rektorat.