Das Zentrale Institut für Fernstudienforschung hat nach der
Grundordnung der FernUniversität in Hagen die Aufgaben, Grundlagenforschung und
Anwendungsforschung sowie entsprechende Methodenlehre des Fernstudiums zu
betreiben. Gemäß Leitbild der FernUniversität hat sich das Spektrum der
Aufgaben auf Lehre in virtuellen Institutionen verbreitert. Die konkrete Arbeit des Instituts vollzieht
sich überwiegend in Drittmittelforschungsprojekten hochschuldidaktischer Art.
Eine umfangreiche Dokumentation und Sammlung von Material zum Fernstudium und
e-learning sowie Einzelprojekte zur Studienberatung und zur Evaluation ergänzen
die Aufgaben.
ZIFF-Kolloquien, die Betreuung ausländischer Gastwissenschaftler und insbesondere die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in der Reihe "ZIFF-Papiere" mit einem internationalen Fach-Verteiler tragen zur interdisziplinären Forschungsverflechtung bei.
Organisationsstruktur des ZIFF
Das ZIFF wird im Einvernehmen mit dem Rektorat von einem Direktorium aus Hochschullehrern der Fachbereiche geleitet. Das Direktorium wählt einen Geschäftsführenden Direktor sowie einen Geschäftsführer, der ständiger Mitarbeiter des ZIFF sein muss. Die Aufgaben, soweit sie nicht in der Grundordnung bestimmt sind, werden dem ZIFF durch das Rektorat zugewiesen. Projektvorhaben aus Mitteln Dritter sind vom Rektorat zu genehmigen. Ein Jahresbericht des geschäftsführenden Direktors informiert die Hochschule über Forschungsvorhaben und - ergebnisse. Alle Projektberichte sind zu veröffentlichen. Das ZIFF kann sich als zentrale wissenschaftliche Einrichtung eine Satzung geben, die der Zustimmung des Senats bedarf. Über die Zuweisung von Stellen und Mitteln entscheidet das Rektorat.