Die Organisationseinheiten (Ziffer 1.4) sind für die Einhaltung der jeweils anzuwendenden Vorschriften über den Datenschutz zuständig und verantwortlich, soweit sie im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben
personenbezogene Daten beschaffen, z. B. über Vordrucke / Makros von der bzw. dem Betroffenen oder aus automatisiert geführten Dateien anderer Stellen,
Akten bzw. Dateien, die personenbezogene Daten enthalten, anlegen, verwalten, führen, nutzen oder vernichten bzw. löschen und versenden (auch Telefaxverkehr),
Akten und Vorgänge im Rahmen von Amtshilfe versenden,