Informationen über die richtige Entsorgung von Arzneimitteln finden sie hier.
http://www.munlv.nrw.de/umwelt/pdf/arzneimittelabfall.pdf
Ab sofort stehen auf dem Campus Sammelbehälter für die Entsorgung von CD und DVD-Datenträger zur Verfügung.
Eine CD ist ein Verbundstoff, der aus Polycarbonat, Aluminium und etwas Lack besteht.
Alte CDs lassen sich fast zu 100 % in sortenreine Bestandteile zerlegen und wiederverwerten. Es ist viel zu schade, die CDs einfach in den Restmüll zu werfen und der Deponierung zuzuführen.
Zum Datenschutz wäre noch zu sagen, dass ein breiter Kratzer auf der bedruckten Seite die CD unlesbar macht. Nicht knicken!
Standorte:
AVZ --------------Universitätsstraße 1------ Foyer
ehem. TGZ -----Universitätsstraße 11---- hinter dem Aufzug
PRG --------------Universitätsstraße 27---- 1. UG Treppenhaus
Mitarbeiter aus anderen Gebäuden senden ihre CD´s – DVD´s bitte an Herrn Scheiblich.
Für die Entsorgung von Altpapier, steht ab sofort in der Universitätsstraße 11 (ehemalig TGZ) ein Sammelwagen zur Verfügung.
Der Transportwagen steht im „neuen“ Postraum.
Bitte keine Kataloge, Kartons oder große Mengen Papier in die Bürosammelbehälter einwerfen, sondern den Sammelwagen benutzen!
Größere Mengen bitte im Dezernat 5 anmelden.
Für die Entsorgung von Datenschutz-Papier, steht ab sofort in der Universitätsstraße 11 (ehemalig TGZ) ein Sammelbehälter zur Verfügung.
Der 240 Liter Alu-Behälter steht im „neuen“ Postraum.
Größere Mengen bitte im Dezernat 5 anmelden.
Ab sofort können Kolleginnen und Kollegen die Abfall-Sammelbehälter für Büroräume selbst bestellen.
Bitte benutzen Sie nur den
Mit dem am 24.3.2005 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird ein neuer Weg im Umgang mit Elektroaltgeräten beschritten. Die Bundesregierung ist mit dem Gesetz ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte und der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten nachgekommen.
Private Haushalte sind ab dem 24.3.2006 verpflichtet alle ihre Elektrogeräte getrennt vom übrigen Hausmüll zu sammeln und an den im Stadtgebiet eingerichteten kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Annahme der Geräte ist kostenlos.
Das Symbol der „durchgestrichenen Restmülltonne“ werden Sie künftig auf allen neuen Elektrogeräten finden. Es weist darauf hin, dass das Elektrogerät nicht über den Hausmüll (Restmülltonne, Sperrmüll) entsorgt werden darf.
Die Elektrogeräte werden an den Sammelstellen in fünf Gruppen sortiert:
1. Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
2. Kühlgeräte
3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
4. Gasentladungslampen
5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Der Fachhandel oder Vertreiber von Elektrogeräten können weiterhin freiwillig ihre Geräte zurücknehmen. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht.
In Hagen sind zwei Sammelstellen für die kostenlose Abgabe der Elektroaltgeräte eingerichtet. Der Transport der Elektrogeräte zu den Sammelstellen ist selbst zu bezahlen.
MVA, Müllverbrennungsanlage am Pfannenofen 39 in 58097 Hagen-Altenhagen
Hagener Recycling Dienst, Obernahmerstraße 10, 58119 Hagen-Hohenlimburg
Privatpersonen
die ihren Wohnsitz in Hagen haben
die als Endnutzer das Elektrogerät im privaten Haushalt nutzten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie nach dem Ausweis fragen und um einen Nachweis Ihres Hagener Wohnsitzes bitten.
Gewerbetreibende
mit Sitz in Hagen und
die nach Anzahl und Art Elektrogeräte wie ein privater Haushalt nutzen.
Wenn Sie Gewerbetreibender sind und gewerblich mehr als die haushaltsübliche Menge an Elektrogeräten bzw. Elektrogeräte, die nur für den gewerblichen Einsatz bestimmt sind, nutzen, können Sie die Geräte nicht kostenlos an der Sammelstelle entsorgen. Die HUI GmbH und der Hagener Recycling Dienst der Werkhof gem. GmbH bieten Ihnen einen umweltgerechten Entsorgungsweg.
An den Sammelstellen werden nur Elektrogeräte nach dem ElektroG kostenlos angenommen. Elektro- und Elektronikgeräte nach dem ElektroG sind:
Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen
Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder,
die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind.
Als Faustformel gilt:
Benötigt das Gerät für seine Hauptfunktion Strom, dann ist es ein Elektrogerät.
Hat die elektrische Energie nur Hilfs- oder Kontrollfunktion handelt es sich nicht um ein Elektrogerät nach dem ElektroG.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich des ElektroG sind Glühbirnen und Lampen, Geräte in ortsfesten Anlagen, Elektrogeräte, die für den Einbau in Pkw bestimmt sind und Geräte, die ausschließlich militärischen Zwecken dienen.
Keine Elektrogeräte sind zum Beispiel:
Gasherd mit elektrischer Uhr oder elektrischer Zündung, Gastherme, benzinbetriebener Rasenmäher, Sessel mit elektrischer Zusatzfunktion, Teddybär mit Sprechfunktion, Steh- und Leselampen, Autoradio.
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de