Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß LPVG und den Zuständigkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und den tarifvertraglichen Regelungen einigen sich
auf den Einsatz der Desktop-Management-Software "ZENworks" in der FernUniversität in Hagen.
Die Vereinbarung gilt für den Einsatz
Ausgenommen sind die in der Anlage 2 aufgeführten PCs. Dies wird technisch durch einen nicht ZENworks-fähigen Novell-Client auf den jeweiligen PCs sichergestellt.
Mit dem Einsatz der Desktop-Management-Software "ZENworks" soll
§ 3 Softwarebeschreibung 2
Die Beschreibung derDie Desktop-Management-Software "ZENworks" besteht zzt. aus folgenden Komponenten:
1. Komponente Workstation Management
2. Komponente Application Management
3. Komponente Remote Management
4. Komponente Workstation Imaging
Die Nutzung der einzelnen Komponenten ist in der Anlage 6 geregelt.
Die Personalräte und die/der Datenschutzbeauftragte werden bei konkreten Planungen zur Veränderung oder Erweiterung der Software-Ausstattung bzw. wesentlicher Software-Komponenten rechtzeitig informiert und beteiligt. Nach Personalratszustimmung erfolgt eine Fortschreibung der entsprechenden Anlagen zu dieser Vereinbarung.
Die Zugriffsberechtigten des ZMIs 4, die die Desktop-Management-Software "ZENworks" im ZMI 1 betreuen, sind in der Anlage 7 benannt.
§ 7 Betroffene Arbeitsplätze
"ZENworks" wird von den in der Anlage 7 genannten Beschäftigten des ZMIs 1 betreut, und eingesetzt in den in der Anlage 8 genannten Bereichen der FernUniversität.
Die "ZENworks"-Funktionalitäten werden ermöglicht durch den Einsatz so genannter Agenten, die Bestandteil des Netware-Client sind. Ihre Tätigkeit läuft im Hintergrund ab und wirkt sich auf die Arbeit an den jeweiligen Arbeitsplatz-PCs (Clients) nicht einschränkend aus.
Die Beschäftigten aus den genannten Bereichen des ZMIs 1 werden rechtzeitig und ausreichend geschult.
Die Möglichkeit einer Leistungskontrolle durch das System sowie Verhaltenskontrollen, die über die in dieser Vereinbarung festgelegten Aufzeichnungen hinausgehen, werden ausgeschlossen.
Alle zum Schutz der Beschäftigten abgeschlossenen Regelungen, Vereinbarungen etc., sind jeweils in ihrer gültigen Fassung auf diese Vereinbarung uneingeschränkt anzuwenden.
Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten von einem Vertragspartner / einer Vertragspartnerin gekündigt werden. Dienststelle und die Personalvertretungen bemühen sich, innerhalb dieses Zeitraums eine neue Vereinbarung abzuschließen.
Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung gilt die gekündigte Vereinbarung weiter.
Die Dienststelle verpflichtet sich, wesentliche Änderungen des Systems im Zuge des Mitbestimmungsverfahrens mit den Personalvertretungen zu vereinbaren.
Unabhängig von bestehenden Beteiligungsrechten werden die Personalräte über evtl. geplante Änderungen von Arbeitsabläufen bzw. Tätigkeitsbeschreibungen und über neue Programmversionen frühzeitig unterrichtet.
Diese Vereinbarung tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.
Hagen, den 21.01.2003
Für die FernUniversität
Rektor
gez.
Prof. Dr.-Ing. Hoyer
Für die Hochschulverwaltung
Kanzlerin
gez.
Zdebel
Für den Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten
Vorsitzende
gez.
Winterstein
Für den Personalrat
Vorsitzender
gez.
Gogolok
1 Die ursprüngliche Bezeichnung wurde durch Protokoll-Erklärung vom 07.07.06 geändert in "ZMI"!
2 Die ZENworks-Dokumentation (zzt. nur in englisch) kann unter http://www.novell.com/documentation-index/index.jsp?categorie=ZENworks eingesehen werden.
3 Dieser Spiegelstrich wurde durch Protokoll-Erklärung vom 06.05.05 nachträglich genehmigt!
4 Die ursprüngliche Bezeichnung wurde durch Protokoll-Erklärung vom 07.07.06 geändert in "Zugriffsberechtigten des ZMIs"!
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de