Die Abschlussbezeichnung wird im Akkreditierungsverfahren eines Studienganges auf Antrag der jeweiligen Universität bzw. der Fakultät festgelegt. Sie gilt für die Dauer der Akkreditierung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird den Absolventen eine der Abschlussbezeichnung entsprechende Urkunde übergeben, die zwingend durch das Diploma Supplement ergänzt wird, welches im Einzelnen Auskunft über das dem Abschluss zugrunde liegende Studium gibt.
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i.d.F. vom
04. Februar 2010 werden für Bachelor- und konsekutive Mastergrade folgende Bezeichnungen verwendet:
| Fächergruppen | Abschlussbezeichnungen |
| Sprach- und Kulturwissenschaften | Bachelor of Arts (B.A.) |
| Mathematik, Naturwissenschaften Medizin Agrar, Forst- und Ernährungswissenschaften | Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
| Ingenieurwissenschaften | Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) oder Bachelor of Engineering (B.Eng.) Master of Engineering (M.Eng.) |
| Wirtschaftswissenschaften | nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs: Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
| Rechtswissenschaften | Bachelor of Laws (LL.B.) Master of Laws (LL.M.) |
Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt; bei den Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs. Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.
Für Weiterbildungsstudiengänge dürfen auch Mastergrade verwendet werden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen (z.B. MBA).
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de