Die Akkreditierung erfolgt grundsätzlich zeitlich befristet, und zwar für einen Zeitraum, der meistens der Regelstudienzeit und zwei weiteren Jahren entspricht. In dieser Zeit werden sich häufig Änderungen des Studienprogramms ergeben haben. Außerdem können neue rechtliche Grundlagen und geänderte Standards zur Anwendung gekommen sein. Daher wird der Studiengang nach Ablauf des Akkreditierungszeitraums in einem Reakkreditierungsverfahren erneut begutachtet. Im Falle der erneuten Programmakkreditierung (Reakkreditierung) kann die Akkreditierungsfrist bis zu sieben Jahre betragen.
Da der Studiengang über einen bestimmten Zeitraum realisiert worden ist, können und müssen dabei die bisherigen Ergebnisse in die Qualitätsbeurteilung einbezogen werden. Es muss unter anderem dargelegt werden, inwiefern die zum Studiengang erhobenen Kennzahlen sowie die Ergebnisse aus den Prozessen zur Qualitätssicherung belegen, dass der Studiengang im Hinblick auf den curricularen Aufbau, die Vergabe von Leistungspunkten, die Organisation von Prüfungen sowie die Betreuung und Beratung der Studierenden studierbar ist.
Der Reakkreditierungsantrag dient dazu, den zu akkreditierenden Studiengang in seinen wesentlichen Zügen sowie den seit der vorhergehenden Akkreditierung vollzogenen Veränderungen darzustellen. Im Gegensatz zum Antrag auf Erstakkreditierung soll bei der Reakkreditierung verdeutlicht werden, dass
Statistische Daten über die Entwicklung der Studierendenzahlen, die Verbleibquote, die Studiendauer, die Anzahl der Absolvent/innen/en, Workloaderhebungen, Evaluationsberichte und Ergebnisse aus der Befragung von Studierenden sowie Absolvent/innen/en sind Bestandteil des Reakkreditierungsantrages. Diese quantitativen und qualitativen Daten dienen der Dokumentation, Analyse und Bewertung der Studierbarkeit und Qualität des Studiengangs.
Ebenso wie die Akkreditierung wird auch die Reakkreditierung von einer vom Akkreditierungsrat zugelassenen Agentur durchgeführt. Auf deren Internetseiten sind ausführliche Informationen zum Ablauf der Reakkreditierungsverfahren zu finden.
Im Zusammenhang mit der Reakkreditierung eines Studiengangs erbringt die Verwaltung folgende Leistungen: