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Wiedereingliederung


Die stufenweise Wiedereingliederung im Überblick

Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, arbeitsunfähige Beschäftigte nach länger andauernder, schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern.

Durch die Steigerung von Arbeitszeit und Arbeitsbelastung im Rahmen eines medizinisch, arbeitsphysiologisch und psychologisch begründeten sowie ärztlich überwachten Stufenplans wird angestrebt, den Rehabilitationsprozess günstig zu beeinflussen. Dabei wird den arbeitsunfähigen Beschäftigten die Möglichkeit gegeben:

Þ ihre berufliche Belastbarkeit kennen zu lernen

Þ ihre Selbstsicherheit wiederzugewinnen und

Þ die Angst vor Überforderung und einem Krankheitsrückfall abzubauen.

Diese Möglichkeit setzt immer das Einverständnis der FernUniversität in Hagen sowie der Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) und des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin voraus. Während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht objektiv weiter Arbeitsunfähigkeit, das heißt, es besteht weiter Anspruch auf Kranken- oder Übergangsgeld. Die FernUniversität in Hagen ist rechtlich nicht zur Zahlung von Entgelt verpflichtet, eventuell besteht ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss.

Durch die stufenweise Wiedereingliederung entstehen den Beschäftigten keine versicherungsrechtlichen Nachteile im Hinblick auf Rente oder Arbeitslosengeld. Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung wird auf die maximale Krankengeldbezugsdauer angerechnet. In Einzelfällen können nach Aussteuerung die Rentenversicherungsträger die Kosten übernehmen.

Erklärt die FernUniversität in Hagen gegenüber Kostenträger oder Beschäftigten, dass eine Beschäftigung der Rekonvaleszentinbzw. des Rekonvaleszenten unter Beachtung der vom behandelnden Arzt / von der behandelnden Ärztin festgelegten Belastungseinschränkungen nicht möglich sei, so gilt der Versuch zur stufenweisen Wiedereingliederung als beendet. Der/die Beschäftigte bleibt dann bis zur Herstellung der vollen Arbeitsfähigkeit arbeitsunfähig und bezieht weiter Krankengeld.

Die stufenweise Wiedereingliederung wird immer mit dem behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin abgestimmt. Stimmt die FernUniversität in Hagen einer stufenweisen Wiedereingliederung zu, so können der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin und der/die Beschäftigte, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin und dem Personalrat, die Maßnahme in ihrem Verlauf festlegen (sogenannter Stufenplan).

Der Stufenplan enthält Angaben über:

Þ Die Abfolge und Dauer der einzelnen Belastungsstufen,

Þ Die notwendige Vermeidung bestimmter Tätigkeiten und Belastungen,

Þ Die notwendigen flankierenden Maßnahmen am Arbeitsplatz

Die stufenweise Wiedereingliederung ist nicht schematisch durchführbar, sondern nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen dem/der Beschäftigten, Kostenträger, FernUniversität in Hagen und dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin möglich.

Im Bedarfsfall ist der Stufenplan an die individuellen gesundheitlichen Erfordernisse des/der Beschäftigten anzupassen. Änderungen des Stufenplans sind allen Beteiligten unverzüglich zur Zustimmung zu unterbreiten.

Ein Abbruch der stufenweisen Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen ist von dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu bescheinigen.

Die erfolgreiche stufenweise Wiedereingliederung endet in der Regel nach vier bis sechs Wochen. In Ausnahmefällen kann sogar eine noch langsamere stufenweise Steigerung der Arbeitsintensität erfolgen.

Þ Der vom behandelnden Arzt / der behandelnden Ärztin und der / dem Beschäftigen unterschriebene Stufenplan ist vor Antritt der Wiedereingliederungsmaßnahme der zuständigen Personalsachbearbeiterin / dem zuständigen Personalsachbearbeiter vorzulegen

Wenn es im Einzelfall Fragen zur Organisation und zum Ablauf der stufenweisen Wiedereingliederung gibt, sollten sich die Betroffenen (Arzt/Ärztin, Patient/Patientin, FernUniversität in Hagen) an die zuständige Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie von ihrer/m zuständigen Personalsachbearbeiter/in.

Thomas Schaarschmidt 04.03.2010
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de