Beschäftigte mit zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen scheiden - wenn der Vertrag nicht verlängert wird - nach Ablauf des mit Ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitpunktes aus dem Landesdienst aus, ohne dass eine besondere Bearbeitung des Vorgangs durch die zuständige Personalabteilung erfolgt.
Das bedeutet, dass verfahrenstechnisch eine rechtzeitige Kontrolle darüber, ob alle Beschäftigte ihre mit dem Ausscheiden verbundenen arbeitsvertraglichen Pflichten (Abschlußarbeiten) erfüllt hat, erschwert wird.
Alle ausscheidenden Beschäftigte sind verpflichtet:
FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de