Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte ausgesetzt
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 01. Oktober 2002 die Anwendung der Altersteilzeitregelung mit wenigen Ausnahmen, die auf unsere Hochschule nicht zutreffen, mit sofortiger Wirkung für die Dauer von 5 Jahren ausgesetzt.
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