Allgemeine Informationen

Anmeldeverfahren und -termine

Grundsätzlich ist eine Bewerbung nur zentral über das WebRegIS-System möglich. Direkte Bewerbungen um einen Seminarplatz am Lehrstuhl außerhalb des Systems sind nicht möglich. Da Nachrücker ebenfalls anhand einer internen Prioritätenliste bestimmt werden, werden auch keine "Restplätze" vergeben, so dass Sie von Anfragen diesbezüglich absehen sollten.

Umfassende Informationen über Anmeldeverfahren und -termine werden jeweils im Heft Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 bekannt gegeben. Erscheinungstermin des Heftes für das Sommersemester ist Mitte März und für das Wintersemester Mitte September.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der FAQ-Seite zu unseren Seminaren. Wir empfehlen Ihnen im eigenen Interesse, diese Seite vor einer Anmeldung aufmerksam durchzuarbeiten!

Auswahlkriterien

Für die Teilnahme an einem unserer Seminare sind bestimmte Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft sind dieses der erfolgreiche Abschluss von mindestens neun Pflichtmodulen, im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft gilt als Mindestvoraussetzung der erfolgreiche Abschluss der beiden gewählten Pflichtmodule sowie von mindestens einem Wahlpflichtmodul. Mindestvoraussetzungen für weitere Studiengänge können Sie der FAQ-Frage Nr. 3 der Seminar-FAQ-Seite entnehmen. Für alle Studiengänge gilt, dass mindestens eine Klausur der jeweils angebotenen Controlling-Module erfolgreich absolviert worden sein muss.

Für ein Seminar stehen im Regelfall bis zu 25 Plätze zur Verfügung, die nach Fortschritt des Studiums vergeben werden. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt ausschließlich durch das Prüfungsamt.

Näheres zum Auswahlverfahren können Sie der oben genannten FAQ-Seite ab Frage Nr. 4 entnehmen. Die Zuteilung der Seminarplätze erfolgt gemäß den dort genannten Kriterien erst nach Ende der Anmeldefrist, wenn die Gesamtzahl der Bewerber und Bewerberinnen und deren Daten vom Prüfungsamt an uns übermittelt werden. Vorher können und werden wir keine Auskünfte zur Zuteilung eines Seminararbeitsplatzes machen. Wir bitten daher ausdrücklich, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen! Nachfragen haben keinen Einfluss auf den Auswahlprozess und die Informationen über die Zulassung oder Ablehnung zu einem Seminar werden bekannt gegeben, sobald der Auswahlprozess abgeschlossen wurde.

Alle zum Seminar zugelassenen Teilnehmenden erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Von Rückfragen über Gründe einer Nichtberücksichtigung bitten wir ebenfalls abzusehen; diese können Sie grundsätzlich ebenfalls der FAQ-Seite entnehmen! Hier ist es im Regelfall so, dass Kommilitoninnen/Kommilitonen einen weiteren Studienfortschritt aufweisen und daher vorrangig zum Zuge kommen.

Themen

Jedes Semester werden aus dem Themenbereich „Unternehmensrechnung und Controlling“ ein bis drei spezielle Seminare angeboten. Die zu bearbeitenden Seminarunterthemen werden von uns festgelegt und im Rahmen einer obligatorischen Online-Vorbesprechung vorgestellt. Themenwünsche von Seminarkandidaten können daher nicht berücksichtigt werden.

Beispiele für Themen der vergangenen Semester sowie geplante Seminarthemen können Sie der Hauptseite zu den Seminaren entnehmen.

Allgemeine Anforderungen zur Erlangung eines Seminarscheins

Für die Zulassung zur Präsenzveranstaltung muss die Seminararbeit mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet werden. Zum Bestehen des Seminars und zur Erlangung eines Seminarscheins sind beide Teilleistungen (sowohl die Seminararbeit als auch der Vortrag inkl. Diskussionsbeteiligung) mit mindestens ausreichendem (4,0) Erfolg zu erbringen!

Weitere Hinweise zu den oben genannten Punkten können Sie ebenfalls der FAQ-Seite zu den Seminaren ab FAQ-Frage 14 entnehmen.

Weitere Informationen

Hinweise des Lehrstuhls zur Anfertigung von Seminar- und Abschlussarbeiten (Aufbau, formale und inhaltliche Gestaltung, Literaturverarbeitung etc.) finden Sie im vom Lehrstuhl bereitgestellten Handreichung zur Anfertigung von Seminar- und Abschlussarbeiten [PDF] .
Als Mindeststandard wird die Anwendung dieses Leitfadens bei der Erstellung der Seminararbeit vorausgesetzt!.
Lesen Sie sich diese Informationen sorgsam durch, da die Nichteinhaltung dieser Vorgaben zur Abwertung der Arbeit führen kann!

Bitte beachte Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls die FAQ-Frage Nr. 22, in der weiterführende Literatur zum Thema „Wie schreibe ich eine Seminararbeit?“ genannt wird. Im eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dieser Fragestellung zu befassen.

Lehrstuhl UrC | 03.05.2022