Veranstaltungen

Das Verhältnis zwischen nationalem Recht und Europarecht aus italienischer Sicht

Termin: 04.11.2013 / 18:00 Uhr

Ort: FernUniversität, Villa Bechem, Feithstr. 152, 58097 Hagen

Referentin: Dr. Alessandra Di Martino, Rom


Veranstalter: Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV)

Inhalt

Das Verhältnis vom europäischen Recht zum nationalen Recht ist seit jeher ein zentrales Thema des Europarechts. In den ersten Jahrzehnten der europäischen Integration hat neben dem BVerfG auch der italienische Verfassungshof zur Bestimmung dieses Verhältnisses einen wichtigen Beitrag geleistet. Der Vortrag wird die wichtigsten Urteile des italienischen Verfassungshofes in diesem Bereich erläutern und auf die aktuellen Probleme, u.a. das Vorabentscheidungsverfahren, den europäischen Haftbefehl und den Haushaltsausgleich des Staates, aus italienischer Sicht eingehen.

Kurz-Vita

Dr. Alessandra Di Martino, seit 2011 Ricercatrice (wissenschaftliche Mitarbeiterin) in Verfassungsrechtsvergleichung an der juristischen Fakultät der Universität “La Sapienza” zu Rom; 2013 Dozentin für Verfassungsrechtsvergleichung an der Fakultät für Politikwissenschaft, Kommunikation und Soziologie derselben Universität; 2006-2010 Reaserch Fellow an der Universität von Siena; 2004 LL.M. (Berlin); Teilnahme an verschiedenen Forschungsprojekten; Veröffentlichungen zu Themen des Verfassungsrechtsvergleiches und des Europäischen Verfassungsrechts.


DTIEV | 08.04.2024