Veranstaltungen

Zum Verständnis der Ministerverantwortlichkeit in der deutschen politischen Diskussion von 1848 bis 1918

Termin: 13.04.2015 / 17:00 Uhr

Ort: Campus der FernUniversität, AVZ-Gebäude der FernUniversität, Kleiner Senatssaal (1. OG, B 118), Universitätsstr. 21, 58097 Hagen

Referent: Prof. em. Dr. Hans Fenske, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg


Veranstalter: Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV)

Dass Minister verantwortlich seien, war im Kreis der politisch Interessierten im 19. Jahrhundert unstrittig, nur war man sich nicht einig, wem gegenüber die Verantwortlichkeit bestand und wie sie geltend zu machen sei. Im Revolutionsjahr 1848/49 erging bereits im Juni in Bayern ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz. In der Paulskirche wurde über die Frage selbstverständlich verhandelt und dafür eigens ein Ausschuss eingesetzt. Gesetzlich geregelt wurde die Materie nicht. Eine politische Verantwortlichkeit sah man durchaus als gegeben an und hielt die öffentliche Meinung für die entscheidende Instanz. Gegen sie werde kein Minister im Amt bleiben können. Zwar war im 1861 formulierten Programm der Fortschrittspartei die Forderung nach einem Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit enthalten, aber tätig in diesem Sinne wurde die Partei nicht. Der Verfassungsentwurf, den die verbündeten Regierungen 1867 dem Konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes vorlegten, sagte über Verantwortlichkeit ganz bewusst nichts. Bei der Erarbeitung der Reichsverfassung im Herbst 1870 wurde die Frage des Regierungssystems auch im Reichstag übergangen. Nur August Bebel und Ludwig Windthorst kamen beiläufig auf das Thema zu sprechen. Als im März 1884 die linksliberale Deutsche Freisinnige Partei entstand, nahm sie die Forderung nach gesetzlicher Organisation eines verantwortlichen Ministeriums in ihr Programm auf. Mit der Niederlage bei der Reichstagswahl im Herbst 1884 war die Frage eines Systemwechsels damit erledigt. Bei Kriegsbeginn 1914 wurden alle Verfassungsfragen im Zeichen des Burgfriedens zurückgestellt. Erst 1917 wurde die Verfassungsfrage wieder aufgegriffen. Im März forderte der SPD-Politiker Scheidemann das parlamentarische System. Ende des Monats setzte der Reichstag einen Verfassungsausschuss ein. Er schlug eine Änderung des Reichstagswahlrechts und einige Verfassungsänderungen vor, forderte aber nicht die Parlamentarisierung. Erst im Oktober 1918 verabschiedete der Reichstag ein Gesetz zur Verfassungsänderung. Fortan bedurfte der Reichskanzler nach Art. 15.4 zu einer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Deutschland war zur parlamentarischen Monarchie geworden.

Prof. Dr. Hans Fenske wurde 1936 in Geesthacht bei Hamburg geboren. Nach dem Abitur 1956 studierte er bis 1963 Geschichte, Politische Wissenschaften und Geographie in Tübingen und Freiburg. Von 1963 bis 1971 war er Wiss. Assistent an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Promotion 1965 zum Dr. phil. in Freiburg, Habilitation für Neue und Neueste Geschichte 1971 in Freiburg. Von 1971 bis 1972 Wiss. Assistent am Auslands- und Dolmetscherinstitut der Universität Mainz in Germersheim. Von 1973 bis 1977 Universitätsdozent, anschließend apl. Professor in Freiburg. 1979 Ernennung zum Professor auf Lebenszeit in Freiburg mit Lehraufträgen in Speyer, Saarbrücken, Basel und Leipzig. Seit 2001 im Ruhestand.

DTIEV | 13.08.2021