Logo

FAST-Kongress 2014

Am 2. April 2014 fand der Kongress der „Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre“ (FAST) im Oeconomicum auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt.

Der Kongress zum Thema „Tax Compliance/Tax Risk/BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)“ richtete sich an alle, die sich für anwendungsorientierte Steuerlehre in Theorie und Praxis interessieren. Es wurden Referate aus den Gebieten Wissenschaft, Rechtsprechung, Verwaltung, Steuerberatung und Unternehmenspraxis gehalten.

Programm

13:00 bis 13:10 Univ.-Prof. Dr. Guido Förster
Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf
Begrüßung
13:10 bis 13:50 Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Nobert Herzig
Emeritus der Universität zu Köln; Of Counsel Flick Glocke Schaumburg, Bonn
13:50 bis 14:20 Univ.-Prof. Dr. Christoph Spengel
Universität Mannheim
14:20 bis 14:40 Kaffeepause
14:40 bis 15:10 Ministerialdirigent Martin Kreienbaum
Bundesministerium der Finanzen, Leiter der Unterabteilung Internationales Steuerrecht
15:10 bis 15:40 StB Dr. Ralph Bodenmüller
Ernst & Young GmbH, Düsseldorf
15:40 bis 16:00 Kaffeepause
16:00 bis 16:30 Robert Risse
Henkel GmbH & Co. KGaA, Düsseldorf
16:30 bis 17:00 WP/StB/RA Manfred Steinborn
Die Familienunternehmer – ASU e.V. (thp treuhandpartner gmbh, Krefeld)
17:00 bis 18:00 Podiumsdiskussion mit den Referenten
ab 18:00 Informelles Come-Together


Hier ein Bericht über die Veranstaltung, an der mehr als 70 Personen teilnahmen (auf Basis des Tagungsberichts von Reeb verfasst von PD Dr. Claudia Neugebauer; den vollständigen in der Zeitschrift IStR veröffentlichten Tagungsbericht finden Sie hier [wir danken der IStR für die Erlaubnis zur Veröffentlichung]):

Am 02. April fand der 1. Fachkongress der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST) im Oeconomicum auf dem Campus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf statt. Zum Thema Tax Compliance, Tax Risks und Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) kamen rund 80 Gäste aus Wirtschaft und Wissenschaft. Herr StB Univ.-Prof. Dr. Guido Förster begrüßte die Gäste.

In seinem Eröffnungsvortrag „Betriebswirtschaftliche Steuerlehre zwischen Methoden- und Problemorientierung“ widmete sich Herr WP/StB Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Norbert Herzig der zunehmenden Bedeutung quantitativer Methoden in der Forschung, welche die normative Forschung immer mehr verdränge. Er warnte vor der drohenden methodischen Einseitigkeit in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Herzig betonte, dass die Methoden problemorientiert angewandt werden müssen, und dass die normative Forschung immanenter Bestandteil der Wissenschaft sei. Die hier entwickelten Kompetenzen dürften nicht zugunsten der empirischen aufgegeben werden, sondern müssten wissenschaftlich anerkannt werden, um insbesondere die praktische Relevanz der Forschung zu gewährleisten.

Der anschließende Beitrag von Herrn Univ.-Prof. Dr. Christoph Spengel mit dem Thema „BEPS – Mehr Transparenz oder Reform der internationalen Besteuerungsrecht oder was?“ veranschaulichte die aktuelle Problematik der internationalen Steuergestaltung, wie sie insbesondere von US-Konzernen betrieben wird. In seinem Vortrag stellte er heraus, dass die von Google und Amazon umgesetzten Modelle zwar als „aggressiv“ bezeichnet und kritisiert würden, sich die Unternehmen aber allesamt im legalen Rahmen bewegten und keine Steuerhinterziehung betrieben. Spengel verdeutlichte, dass dies die Eindämmung bzw. Verhinderung der als aggressiv wahrgenommenen Steuergestaltungen erschwere. Er betonte zudem, dass der 15-Punkte-Plan der OECD nicht generell dazu geeignet sei, die bestehenden Probleme zu beheben, zumal immer mehr Regierungen dazu übergingen, IP-Boxen in ihr Besteuerungssystem zu implementieren. Die im Plan vorgesehene Schaffung zusätzlicher Transparenz verursache zudem steigende Bürokratiekosten und setze negative Investitionsanreize bei weder theoretisch noch empirisch belegbarer Effektivität. Hinsichtlich der Ausdehnung der Quellenbesteuerung auf Zinsen und Lizenzen sah Spengel positive Anknüpfungspunkte, die vor dem Hintergrund der bestehenden EU-Richtlinien nicht unproblematisch umzusetzen seien.

Als Vertreter der Finanzverwaltung stellte Herr MDg Martin Kreienbaum die Problematik der aggressiven Steuergestaltung vor dem Hintergrund bundesdeutscher Interessen dar. Dabei hob er insbesondere die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie die Konsistenz der internationalen Besteuerung hervor. Die von US-Konkurrenten genutzten Steuerstrategien stünden deutschen Unternehmen nicht zur Verfügung, woraus erhebliche Wettbewerbsnachteile resultierten, da die identischen Märkte bedient würden. Dies gelte insbesondere für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Unternehmen könnten hier in Märkten aktiv werden, ohne herkömmliche ertragsteuerliche Anknüpfungspunkte und damit nationale Steuerpflichten zu erfüllen. Inkonsistenzen im internationalen Steuerrecht ermöglichten international tätigen Unternehmen zudem Gestaltungsmöglichkeiten durch hybride Gesellschaften und zwischenstaatliche Einkünftequalifikationskonflikte, die zu einer partiellen Nichtbesteuerung führen könnten. Um dies durch die Setzung internationaler Standards zu vermeiden, sei sowohl die Einbindung aller G20 als auch aller OECD-Staaten erforderlich, was nicht unproblematisch sei.

Herr StB Dr. Ralph Bodenmüller beleuchtete die BEPS-Problematik aus Beratersicht. Dabei erläuterte er die Auswirkungen des OECD-Aktionsplanes auf die Verrechnungspreisdokumentation und –planung im Bereich immaterieller Wirtschaftsgüter. Bodenmüller verdeutlichte, dass viele Informationen derzeit weder in dem gewünschten Umfang noch in dem gewünschten Aggregationslevel auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften vorlägen. Vor dem Hintergrund der vorzulegenden regionalen Benchmark-Studien, Übersetzungen und weiterer Dokumentationen sei die angekündigte Vereinfachung für Konzerne nicht erreichbar. Bedingt durch die erhöhte Transparenz sieht er vielmehr die Gefahr, dass vor allem Schwellenländer durch die Berechnung eines sog. „fair share“ einen höheren Anteil am Gesamtgewinn besteuern wollten, woraus eine echte Doppelbesteuerung resultieren würde. Bei der Frage, welchem Unternehmen die Gewinne aus der Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter zustehen, stellte Bodenmüller klar heraus, dass nicht auf das rechtliche Eigentum abzustellen sei, sondern auf deren Funktion, auf das Risiko sowie auf die Kontrolle über strategische Entscheidungen bezüglich der Entwicklung. Die Weiterentwicklung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der Verrechnungspreisplanung begrüßte er.

Der letzte Themenbereich des Kongresses 2014 widmete sich den Themen „Tax Compliance“ und „Tax Risk“. Herr Robert Risse zeigte im Rahmen seines Vortrags „Tax Compliance – ein neuer Typus Begriff im Steuerrecht?“ auf, dass der Begriff „Tax Compliance“ von Unternehmen und Finanzverwaltung unterschiedlich definiert würde. Aus unternehmerischer Sicht seinen wesentliche Merkmale das Einreichen einer den steuerlichen Vorschriften entsprechenden Steuererklärung, die legale Minimierung der Steuerbelastung und Unsicherheiten durch Planung sowie die Reduzierung von Mehrergebnissen bei Betriebsprüfungen verbunden mit einer Vermeidung von Zinseffekten. Gerade der legalen Steuerplanung und –gestaltung stünde die Finanzverwaltung kritisch gegenüber. Dies verdeutliche auch die aktuelle Diskussion in Bezug auf das Thema Steueroasen und dem unkonkreten und zu populistisch verwendeten Begriff „aggressive“ Steuergestaltung. Risse warnte abschließend davor, die Mitwirkungs- und Erklärungspflichten der Steuerpflichtigen weiter zu erhöhen, da dies auf beiden Seiten zu höheren Kosten führe, ohne weiteren Nutzen zu bringen.

Herr WP/StB/RA Manfred Steinborn widmete sich in seinem Vortrag „Tax Compliance/Tax Risk bei Familienunternehmen“ der Thematik aus dem Blickwinkel mittelständischer Unternehmen. Dabei stellte er klar heraus, dass nicht Steuersparmodelle in deren Fokus stünden, sondern der Erhalt und die Stärkung des Eigenkapitals, die Nachfolgeregelung, die Verlässlichkeit der Steuergesetzgebung sowie des Steuervollzugs und die damit verbundene Rechtsunsicherheit. Anhand der Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und der Nachfolgebesteuerung verdeutlichte Steinborn das zurzeit existierende Steuerrisiko. Als besonders kritisch bezeichnete er die Betriebsprüfungen, die sich auf weit zurückliegende Zeiträume bezögen. Für die Steuerpflichtigen resultierten daraus erhebliche Zinseffekte und begrenzte Möglichkeiten, die bemängelten Sachverhalte in anderen Veranlagungszeiträumen zu korrigieren.

In der von Herrn StB Univ.-Prof. Dr. Guido Förster geleiteten abschließenden Podiumsdiskussion herrschte unter den Referenten Einigkeit, dass die aktuelle Diskussion um „aggressive“ Steuergestaltung nicht zielführend sei und die Gefahr einer Ausweitung auf bisher nicht betroffene Sachverhalte bestünde. Mit Blick auf die starke Gewichtung quantitativer Forschung bekräftigte Risse, dass eine normative und praxisorientierte wissenschaftliche Auseinandersetzung in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre dringend gebraucht würde.

Hier zwei Impressionen von der Veranstaltung:

Illustration
Illustration

FAST | 07.04.2022
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Lehrstuhl BWL, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Forschunsgruppe FAST