Wichtige Informationen für alle Studierenden im Magisterstudiengang:
Aufgrund einer Änderung der 6. Verordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich sind die Auslauffristen für die Magisterstudiengänge um weitere sechs Semester verlängert worden.
Die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen gewährleistet ihren eingeschriebenen Studierenden die Fortsetzung und Beendigung ihres Magisterstudiums demzufolge bis zum Wintersemester 2013/14. Sie haben damit mindestens die doppelte Regelstudienzeit zuzüglich acht Semester für Ihr Studium zur Verfügung.
Folgende Fristen wurden durch den neu in die Magisterprüfungsordnung aufgenommenen § 31a wie folgt geregelt.
Kurse des Hauptstudiums können bis einschließlich Wintersemester 2010/2011 belegt werden.
Dementsprechend werden die letzten Klausurtermine für den Erwerb von Leistungsnachweisen im Hauptstudium im September 2011 und als Wiederholertermin im März 2012 angeboten.
Auch Hausarbeiten müssen bis zum Ende des WS 2011/12 vorgelegt und bestanden sein.
Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsvorleistungen ist danach nicht mehr möglich.
Magister-Abschlussprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen und die Magisterarbeit) einschließlich etwaiger Wiederholungen können letztmalig im Wintersemester 2013/14 absolviert werden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist danach nicht mehr möglich.
Die Fakultät empfiehlt Ihnen dringend, diese Fristen bei der Planung Ihres Studienverlaufes zu beachten. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Ablegung der erforderlichen Leistungsnachweise für das Hauptstudium und melden Sie sich frühzeitig – wir raten vier Semester vor dem genannten Termin – für die Magisterarbeit an.
Studierenden unserer Studiengänge, die im deutschsprachigen Ausland oder in Ungarn leben oder Studierenden mit Behinderung, wird die Gelegenheit gegeben, mündliche Prüfungen als Video-Prüfung abzulegen.
Die Meldung muss sehr frühzeitig erfolgen, da umfangreiche organisatorische Hürden zu bewältigen sind:
Interessenten melden sich bitte zuerst bei den betreffenden Lehrgebieten, um einen Termin, eventuell auch einen Ersatztermin, bei der gewählten Prüferin oder dem Prüfer zu vereinbaren. Zur Prüfung hinzugezogen wird eine Beisitzerin oder ein Beisitzer zur Protokollführung, die oder der vom Lehrgebiet bestimmt wird. Klären Sie bitte danach an dem von Ihnen gewählten Studienzentrum, ob zum vereinbarten Termin eine technische Betreuung gewährleistet ist und eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während der Prüfung anwesend sein kann. Anschließend melden Sie sich bitte beim Prüfungsamt, Frau Dahlmann-Müller, Tel. 02331 987-320, die dann den Termin mit dem Tonstudio an der FeU festlegt.
Bitte organisieren Sie die Prüfung mehrere Monate im voraus, da die Plätze im Videostudio der FernUni begrenzt sind. Videoprüfungen sind nur zwischen 8 und 15 Uhr zur vollen Stunde möglich.
FernUniversität in Hagen, Historisches Institut, 58084 Hagen