Die Förderkriterien des Deutschen Akademikerinnenbundes e.V. (DAB), der sich speziell der Förderung von Frauen annimmt, sind: Qualifikation, Berücksichtigung von Fachbereichen mit niedrigem Frauenanteil an der Spitze, frauenorientierte Themen und soziale Gesichtspunkte wie Bedürftigkeit. Die Förderdauer ist maximal einjährig beinhaltet keine Grundfinanzierung, sondern einen Zuschuss / Überbrückung. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich erst wieder im zweiten Halbjahr 2001 in KONSENS, den zweimonatlich erscheinenden Informationen des DAB e.V.. Zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit von Frauen vermittelt der DAB auch Stipendien der International Federation of University Women.
Die grünnahe Heinrich-Böll-Stiftung orientiert sich an den politischen Grundwerten von Demokratie, Ökologie, Solidarität und Gewaltfreiheit. Sie konzentriert ihre Arbeit auf die Bereiche - Nachhaltige Entwicklung, Zukunft der Arbeit und Umbau des Sozialstaats - Global change, internationale Politik und europäische Einigung - Krise und Zukunft der Demokratie - Geschlechterdemokratie - Migration. Vor diesem Hintergrund bietet das Studienwerk jährlich 80 bis 100 Plätze in Stipendien- und Förderprogrammen für begabte deutsche und ausländische Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen, die in ihrem wissenschaftlichen und persönlichen Profil überdurchschnittliche Leistungen mit der nachweisbaren Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und einer aktiven Auseinandersetzung mit den Zielen der Stiftung verbinden. Mit der gezielten Förderung von Frauen, insbesondere in naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen, will das Studienwerk die Unterrepräsentanz von Frauen in akademischen Bereichen abbauen helfen. Sie begrüßt zudem in besonderem Maße Bewerbungen, die zu den oben genannten Schwerpunkten der Stiftung aus unterschiedlicher Perspektive und aus verschiedenen Fachrichtungen heraus arbeiten und/oder die zur fachübergreifenden Diskussion zwischen Technik/Naturwissenschaften und Sozial-/Geisteswissenschaften beitragen.
Die Hans-Böckler-Stiftung fördert die universitäre Ausbildung durch Studienförderung und Promotionsförderung. Sie fördert das Studium engagierter und begabter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Vergabe von Studienbeihilfen und ideelle Förderung. Von der HBS werden Arbeitnehmerkinder und Absolventen des zweiten Bildungsweges vorrangig gefördert.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung vergibt Stipendien an Graduierte, die eine Promotion oder ein Aufbaustudium anstreben. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien: wissenschaftliche Qualifikation (bisherige Leistungen und Qualität des vorgestellten Dissertationsprojekts), Persönlichkeit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15. Dezember, zum 30. April oder zum 31. Juli einzureichen.
Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen aus dem In- wie Ausland zählen derzeit zu den Stipendiaten/innen der Friedrich-Ebert-Stiftung. Den Schwerpunkt der Begabtenförderung durch die Friedrich-Ebert-Stiftung bildet neben der materiellen Förderung (Stipendienvergabe an Deutsche und Ausländer) ein breites Angebot an Seminaren, Workshops, Studienreisen und Mitwirkungsmöglichkeiten der Stipendiaten/innen zusätzliche fachliche und gesellschaftspolitische Orientierung zu geben. Mit der Förderung durch die Stiftung gehen für die Stipendiaten/innen aber nicht nur materielle und ideelle Vergünstigungen einher, sondern sie gehen damit auch Verpflichtungen ein.
Für eine Bewerbung bei der Friedrich-Naumann-Stiftung müssen die Kriterien Hochbegabung, charakterliche Qualitäten und liberales politisches und gesellschaftliches Engagement gleichzeitig erfüllt sein. Das Thema der Promotion soll wissenschaftlich und gesellschaftspolitisch bedeutend sein. Die 4semestrigen Aufbausstudien müssen von der Hochschule als solche ausgewiesen sein und können wie Promotionen gefördert werden. Nicht gefördert werden Promotionen für medizinische und zahnmedizinische Abschlüsse, Postdoktorandenprogramme und Promotionen in der Schlussphase sowie ausländische Graduierte im Ausland. Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Graduiertenstipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um ein weiteres verlängert. Eine Förderung über drei Jahre hinaus, für Aufbaustudien über zwei Jahr, ist nicht möglich.
Die Hanns-Seidel-Stiftung will mit ihren Studienprogrammen zur Erziehung des Akademikernachwuchses beitragen. Antragsberechtigte Personen sind Studierende und Promovierende der wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen in Deutschland. Die Schwerpunktförderung liegt dabei im Bereich Journalismus.
Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung des deutschen Volkes "die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen". Die Doktorandenförderung ist Teil dieses Programms. Sie dient der Förderung besonders befähigter Doktoranden und Doktorandinnen, die ein anspruchsvolles Dissertationsvorhaben bearbeiten, das einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag erwarten lässt.
Das Evangelische Studienwerk e.V. Villigst fördert begabte, evangelische Studierende und Promovierende aller Fachrichtung an wissenschaftliche, künstlerischen und pädagogischen Hochschulen sowie Fachhochschulen. Es wird von den Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland getragen.
Die Rosa Luxemburg Stiftung vergibt u.a. Promotionsstipendien an in- und ausländische Promovierende aller Fachrichtungen (Ausnahme: medizinische Fachrichtungen). Die Parteinahe Bildungseinrichtung (DIE LINKE) nimmt jährlich ca. 25 Doktorandinnen auf.
Das Cusanuswerk der katholischen Kirche vergibt staatliche Fördermittel an besonders begabte katholische Studierende aller Fachrichtungen.
Die Stiftung der deutschen Wirtschaft fördert den Nachwuchs, insbesondere leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Hochschularten.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene besteht seit 2008 und förderte bisher rund 1.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten.
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