Logo-Gleichstellung

Mutterschutztopf

Seit 2001 gibt es an der FernUniversität den Mutterschutztopf für den wissenschaftlichen Bereich zur Finanzierung von Mutterschaftsvertretungen in den Lehrgebieten. Für Vertretungen für die Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfrist von insgesamt 14 Wochen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) werden finanzielle Mittel von insgesamt 4.703,00 Euro zur Verfügung gestellt, was dem Satz für eine WHK mit 19 Stunden pro Woche entspricht. Die Mittel können nur personenbezogen für den Vertretungsfall im Mutterschutz eingesetzt werden.
Lehrgebiete, in denen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in Mutterschutz gehen, können formlos einen Antrag an das Dezernat 3.3.1 stellen und Mittel für die Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfrist beantragen.

Dezernat 3.3.1: Personalhaushalt:
Herr Drabig, Telefon: 2071
Frau Scherm, Telefon: 2026
Herr Frömming, Telefon: 2056
Frau Kleber, Telefon: 4173
Frau Bürger, Telefon: 2058
Frau Rump, Telefon: 2055.

FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, D-58084 Hagen, Telefon: +49 (2331) 987-01, E-Mail: fernuni@fernuni-hagen.de