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Aktuelles

Intensivkurs „Japanese Law Program“ und rechtsvergleichendes Symposium an der Doshisha Law School in Kyoto/Japan

Das Institut für Japanisches Recht an der FernUniversität in Hagen hat unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Peter Marutschke in der Zeit vom 12. bis 24. März 2012 einen Intensivkurs zum Japanischen Recht in Kyoto, Japan organisiert. Eingebunden in diesen Kurs war ein internationales Symposium zum Thema „Bedeutung des Vergleichs von Rechtskulturen“ am 17. März. Beide Programme fanden in Zusammenarbeit mit der Doshisha University Law School in Kyoto statt, an der Prof. Marutschke zur Zeit als Gastprofessor tätig ist.

Am Intensivkurs haben insgesamt 20 Studierende des Master- und Bachelor Studiengangs der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Fernuniversität in Hagen und des Weiterbildungsstudienangebots „Japanisches Recht“ des Instituts für Japanisches Recht teilgenommen.

Beide Programme sollten ursprünglich in der zweiten März-Hälfte 2011 stattfinden, mussten dann aber sehr kurzfristig wegen der Mehrfach-Katastrophe vom 11. März 2011 in Nord-Japan abgesagt werden, obwohl Kyoto fast 1.000 km von der Katastrophen-Region entfernt ist. Gerade im Jahr 2011 sollte eigentlich ein Jubiläum der Deutsch-Japanischen Beziehungen gefeiert werden, nämlich „150 Jahr Deutsch-Japanische Freundschaft“, und sowohl der Intensivkurs wie das Symposium waren offiziell über die Deutsche Botschaft in Tokyo beim Auswärtigen Amt registriert, aber die unklare Informationslage in der ersten Tagen ließ aber keine andere Alternative zu, als nach einem anderen Veranstaltungstermin zu suchen.

Bei dem mit großem organisatorischem Aufwand betriebenen Intensivkurs handelte sich um ein Pilotprojekt, das von der Robert Bosch Stiftung gefördert wurde und neben Lehrveranstaltungen auch Exkursionen sowie Besuche diverser juristischer Einrichtungen umfasste. Das Symposium zur Rechtsvergleichung hat die Fritz Thyssen Stiftung unterstützt.

  

I. Japanese Law Programm

Die Teilnehmer kamen in dem sehr komfortablen Gästehaus der Universität Doshisha statt, die sich im Zentrum von Kyoto befindet, direkt neben dem Kaiserpalast. Kyoto selbst blickt auf eine über 1.000 jährige Geschichte zurück und ist heute die Kulturhauptstadt Japans, mit 17 UNESCO Weltkulturerbe-Stätten und damit Kulturmetropole von Weltrang, vergleichbar mit Rom, Paris oder Athen.

Die Lehrveranstaltungen zum Intensivkurs fanden in den Räumlichkeiten der Doshisha Law School statt, die 2004 im Rahmen der Neustrukturierung der Juristenausbildung in Japan neu gegründet worden war. Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Generalkonsul von Deutschland in Osaka, der unter anderen Interessantes aus der konsularischen Praxis berichtete begann das fachliche Programm mit einer Einführung in das japanische Justizsystem und die Juristenausbildung sowie über die „Friedensverfassung“ von Japan durch Mitarbeiter des Instituts für Japanisches Recht. Die restlichen Veranstaltungen wurden (bis auf einen weiteren Beitrag von Prof. Marutschke zum japanischen Arbeitsrecht) von japanischen Professoren aus verschiedenen Universitäten (Doshisha, staatliche Uni Kyoto und Osaka, städtische Uni Osaka, Universitäten Fukuoka und Ritsumeikan) überwiegend in deutscher Sprache abgehalten (mit einer Ausnahme in Englisch). Dabei ging es um Einführungen in das japanische Straf- und Strafverfahrensrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, die japanische Rechtsgeschichte, das japanische Zivilrecht mit den Schwerpunkten Allgemeiner Teil und Sachenrecht, Schuldrecht inklusive Verbrauchervertragsrecht sowie Familien- und Erbrecht; Gesellschaftsrecht mit den Grundlagen des Aktienrechts und wichtiger aktueller Rechtsprechung sowie einer Darstellung des japanischen Spaltungs- und Umwandlungsrechts, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht und Internationales Privatrecht.

Zur Veranschaulichung von Straf- und Strafprozessrecht fanden Besuche in der JVA Yamashina (Präfektur Kyoto) und der Staatsanwaltschaft in Osaka statt, außerdem gab es Gelegenheit zur Teilnahme an strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen im Landgericht Kyoto. Unter anderem waren die Teilnehmer beeindruckt von der Art und Weise des Ablaufs eines Strafporzesses, der Rollenverteilung zwischen Rechts- und Staatsanwalt und der Behandlung des Angeklagten.

Bei den Besuchen konnten die Studierenden nicht nur die praktische Tätigkeit der Strafverfolgungs-, vollzugs- und Justizorgane kennenlernen, sondern auch in direkten Dialog mit Justizbeamten, Staatsanwälten, Richtern und Rechtsanwälten treten. Der Besuch bei der Staatsanwaltschaft in Osaka war mit einer Informationsveranstaltung des im gleichen Gebäude befindlichen International Cooperation Departement (ICD) des Ministry of Justice verbunden, in dem die Gäste aus Deutschland sehr zuvorkommend und ausführlich über Aktivitäten beim Aufbau von Rechtssystemen sowie über die justizielle Zusammenarbeit und Hilfe bei der Juristenausbildung, vor allem in Ländern Südost-Asiens, informiert wurden.

Einen weiteren interessanten Teil der praktischen Veranschaulichung stellte der Besuch in den Rechtsabteilungen von zwei wichtigen Unternehmen der Region dar, Panasonic in Osaka und Omron in Kyoto. Neben allgemeinen Informationen über die breite Produktpalette dieser international agierenden Unternehmen erhielten die Teilnehmer einen guten Ein- und Überblick über die Organisation und Aufgaben der jeweiligen Rechtsabteilungen sowie die Strategien, die zur Problemlösung und –vermeidung eingesetzt werden.

  

II. Symposium zur Bedeutung der Rechtsvergleichung

Nach der Begrüßung durch den Organisator, Prof. Marutschke, und den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen, Prof. Haratsch, hielt der ehemalige Botschafter von Japan in der Slowakei, Prof. Soejima, der früher auch lange Zeit an der japanischen Botschaft in Deutschland tätig war, einen Einführungsvortrag zum Thema „150 Jahre diplomatische Beziehungen“, in dem er unter anderem auch auf die kritischen Zeiten dieser Beziehungen einging. Im Anschluss daran sprach Prof. Marutschke anstelle von Prof. Ishibe, Emeritus der städtischen Universität Osaka, der krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte, zum Thema „Die Modernisierung des Japanischen Rechts – ein Produkt der Rechtsvergleichung“ und führte damit in das Sachthema des Symposiums ein. Prof. Yamamoto, Universität Kyoto und Mitglied der Schuldrechtsreformkommission, erläuterte dann in seinem Vortrag die Bedeutung der Rechtsvergleichung im Zivilrecht am Beispiel des Leistungsstörungsrechts, das einen Schwerpunkt der aktuellen Gesetzgebungsdiskussion darstellt. In der Mittagspause hatten dann die zahlreich erschienenen Gäste, die teilweise auch aus Tokyo angereist waren, Gelegenheit sich mit den Referenten und untereinander auszutauschen.

In der Nachmittagssession beschäftigten sich Prof. Haratsch (FernUni Hagen) und Prof. Takada (Universität Osaka), mit Fragen der Rechtsvergleichung im Verfassungs- und Europarecht, Frau Prof. Zwiehoff (FernUni Hagen) und Frau Prof. Takayama (Universität Kyoto), mit dem Strafrecht und Prof. Wackerbarth (FernUni Hagen) sowie Prof. Hayakawa (Universität Doshisha) mit dem Gesellschaftsrecht. Den Abschluss bildeten Statements aus der Praxis von Herrn Kimmeskamp, Richter am AG, der über Beispiele rechtsvergleichender Betrachtungen in Urteilen des BGH und des BVerfG berichtete, und RA Dr. Westhoff, der die vorn ihm vorgestellten Thesen zur Bedeutung der Rechtsvergleichung im Anwaltsberuf auf seine langjährige anwaltliche Tätigkeit in Tokyo stützte.

Im Anschluss an alle Beiträge gab es Gelegenheit zur Diskussion, bei der das starke Interesse aller Beteiligten an der Thematik deutlich wurde. Aufgrund der hervorragenden Sprachkenntnisse der japanischen Referenten konnte die gesamte Veranstaltung in deutscher Sprache abgehalten werden. Eine Publikation der Beiträge in Deutsch und Japanisch ist geplant.

Alle Teilnehmer des Intensivkurses waren von Organisation, Inhalt und Durchführung des Programms begeistert und lobten insbesondere die gute Balace zwischen theoretischem Unterricht, praktischer Veranschaulichung und kulturellem Erlebnis. Diejenigen Teilnehmer, die im LL.M.-Programm eingeschrieben sind, erhalten Credits (Anerkennung als Wahlfachleistung), nachdem sie eine schriftliche Arbeit abgeliefert haben. Für die Bosch-Stiftung werden demnächst die Fragebogen ausgewertet, in denen die Teilnehmer die gesamte Veranstaltung bewerten und Anregungen,Vorschläge etc. aufführen konnten .

 

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Köksal Sahin, LL.M. | 23.04.2012
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Japanrecht, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2578, E-Mail: Japan.Recht@fernuni-hagen.de