Der Fernstudienkurs zum japanischen Recht besteht aus einem Grundmodul und einem Wahlmodul als Pflichtprogramm. Weitere Wahlmodule können ergänzend belegt werden. Die isolierte Belegung nur des Grundmoduls ist möglich, ein Wahlmodul kann nur belegt werden, wenn das Grundmodul belegt worden ist.
Achtung: Das Wahlmodul Wirtschaftsrecht befindet sich nach einer umfangreichen Gesetzesnovelle in Überarbeitung und kann deswegen zur Zeit leider nicht angeboten werden.
Weitere Wahlmodule in Bearbeitung:
Die Regelstudienzeit beträgt ein Jahr bei einem Umfang von (je nach Wahlmodul) 14 bzw. 15 SWS (Semesterwochenstunden).
* Historische Hintergründe und Strukturwandel der japanischen Privatrechtsordnung; Entstehung und Entwicklung des Gerichtswesens in Japan
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Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnung (PDF)
FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Japanrecht, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2578, E-Mail: Japan.Recht@fernuni-hagen.de