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Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung ist die Abgabe eines ordnungsgemäß ausgefüllten Zulassungsantrags sowie der Nachweis juristischer Grundkenntnisse. Grundsätzlich gilt als solcher Nachweis die Kopie:

● für Juristen: des Ersten oder Zweiten Staatsexamens

● für Jura-Studierende: des großen BGB-Scheins (Ausnahmen möglich)

● für Nicht-Juristen: einer entsprechenden Bescheinigung. Konkret heißt das z.B.:

• für Wirtschaftswissenschaftler: der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs "Recht für Wirtschaftswissenschaftler" oder an einem gleichwertigen Kurs.

• für sonstige Personen: der Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden (anrechenbaren) Einzelkursen aus, die auch von der FernUniversität in Hagen angeboten werden (Die Handhabung erfolgt im Einzelfall flexibel):

- "Grundlagen des Bürgerlichen Rechts" (Kurs-Nr. 05009)
- "Einführung in die juristische Arbeitstechnik und die Methode zivilrechtlicher Fallbearbeitung" (Kurs-Nr. 05040)
- "Einführung in das Verfassungsrecht der BRD" (Kurs-Nr. 05315)
sowie je nach beabsichtigter Belegung der Wahlmodule:
- "Arbeitsrecht" (Kurs-Nr. 05343) und/oder
"Gesellschaftsrecht" (Kurs-Nr. 05345)
In diesem Falle wird allerdings darauf hingewiesen, dass ein selbstständiges, weiterführendes Studium dieser und sonstiger Bereiche (Handelsrecht, Kreditsicherungsrecht, etc) für das Studium des japanischen Rechts empfohlen wird.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Japan.Recht@fernuni-hagen.de

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01.12.2009
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Japanrecht, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2578, E-Mail: Japan.Recht@fernuni-hagen.de