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Examinatorium Europaeum: Teilbelegung / Vorprüfung

>>> EQE-Vorprüfung 2013 <<<

Einschreibefrist Vorprüfungsmodul: 31. August 2012

Seit dem Jahr 2012 wird vom Europäischen Patentamt (EPA) eine Vorprüfung zur Europäischen Eignungsprüfung (EQE) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Multiple-Choice-Prüfung, die als eine Art Vorfilter zur Hauptprüfung dient.

Ein Bestehen der Vorprüfung ist Voraussetzung, um an der eigentlichen Hauptprüfung teilnehmen zu können. Wer die Vorprüfung nicht besteht, verliert ein weiteres Jahr auf seinem Weg zur Qualifikation European Patent Attorney.

Insoweit wurde im Rahmen des Fortbildungsstudiums Examinatorium Europaeum (EQE Repetitorium) ein Modul konzipiert, welches die Studierenden speziell auf die Vorprüfung vorbereitet. Dabei ist eine Belegung des Moduls unabhängig vom Hauptkurs möglich, da der Studierende möglicherweise noch nicht absehen kann, ob er im nächsten Jahr an der Hauptprüfung teilnehmen kann.

Die Kosten für eine Teilnahme am Vorprüfungsmodul stellen sich wie folgt dar:

  • Kandidaten nach § 7 PAO: 800,-- €
  • Patentassessoren und Patentanwälte: 1.000,-- €
  • Patentsachbearbeiter mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung (§ 158 PAO): 1.900,-- €

Das Studium für die Teilnehmer des Vorprüfungsmoduls, die sich bis zum 31. August des laufenden Jahr angemeldet haben, beginnt am 15. Oktober.

Die Teilnehmer erhalten 2 spezielle Kurseinheiten. Zudem werden an 2 Präsenztagen bei der Patentanwaltskammer in München Präsenzveranstaltungen abgehalten, die sich ausschließlich mit der Vorprüfung befassen. Die Einführung in die Prüfungstechnik der Vorprüfung wird Herr Nikolaus Heusler, Patentprüfer beim EPA, durchführen.


>>> EQE Hauptprüfung 2013 <<< - Belegung von Einzelmodulen - C + D-Teil (sog. "Resitter"-Einstieg)

Einschreibefrist C-/D-Teil Module: 31. August 2012

Seit 2010 ist es möglich, in das Studium Examinatorium Europaeum (EQE Repetitorium), jeweils zum 15. Oktober des laufenden Jahres, einzusteigen. Diese Option ist insbesondere für so genannte EQE-"Resitter", die eine negative Prüfungsbescheidung erhalten haben, interessant.

Die Anmeldung zum sog. "Resitter-Einstieg" (Teil II des Studiengangs) muss bis spätestens zum 31. August des laufenden Jahrgangs erfolgen. Diese Teilnehmer belegen dann ausschließlich die Module 4 (= C-Teil) und/ oder 5 (= D-Teil).

Neben den insgesamt 6 bzw. 10 Kurseinheiten (je nach Belegung) für den C- und D-Teil, erhält der Studierende 4 Einsendearbeiten mit Korrektur und Musterlösung zur Selbstkontrolle. Ferner werden zur weiteren Vertiefung und Kontrolle insgesamt drei Präsenzveranstaltungen zum C- und D-Teil der EQE bei der Patentanwaltskammer in München abgehalten (jeweils ca. 6 Zeitstunden).

Da bei dieser Teilbelegung des Studiengangs eine Belgung des Einführungskurses sowie der A- und B-Teile entfällt, sind auch nur nachfolgende anteilige Studiengebühren zu entrichten:

  • Kandidaten nach § 7 PAO: 1.500,-- €
  • Patentassessoren und Patentanwälte: 1.800,-- €
  • für Patentsachbearbeiter nach § 158 PAO mit mindestens 2,5 Jahren Berufserfahrung: 3.500,-- €

Zudem ist eine rein modulare Belegung möglich, z.B. für EQE-Kandidaten, die zwar den C-Teil bestanden haben, aber leider durch D durchgefallen sind.

Bei Modularbelegung im Resittereinstieg (d.h. entweder nur Modul 4 = C-Teil oder Module 5 = D-Teil) wird jeweils nur die Hälfte vorstehender Gebühren fällig.

Den Teilnehmerinnen/Teilnehmern steht es natürlich bei Interesse frei, im Folgejahrgang noch nachträglich gegen Entrichtung der Gebührendifferenz den A- und B-Teil zu belegen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Punkt Anmeldung und Studiengebühren.

Offen gebliebene Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Wiss. Mit. RA Alexander Schultz, LL.M., unter der Tel. 02331/ 987-2186 oder per E-Mail.

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Alexander Schultz | 24.01.2012
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