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Examinatorium Europaeum - Zulassungsvoraussetzungen und Studiengebühren


Teilnahmevoraussetzungen:


Zu dem Weiterbildungsstudiengang „Examinatorium Europaeum“ kann zugelassen werden, wer von der Patentanwaltskammer benannt worden ist. Folgende Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können von der Kammer benannt werden:

  • Patentanwältinnen und Patentanwälte, die nach § 29 Abs. 2 Patentanwaltsordnung (PAO) in die Liste der Patentanwälte beim (Deutschen Patent- und Markenamt) DPMA eingetragen sind;
  • Patentassessoren nach § 11 PAO;
  • Personen, die gem. § 7 PAO zur Ausbildung auf dem Gebiert des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen sind;
  • Personen, die die in § 158 PAO aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und mindestens 2,5 Jahre aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich eine Beratungs- oder Vertretungstätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeübt haben und eine solche Tätigkeit, die nach Art und Umfang bedeutend ist, noch ausüben.

Die Teilnehmenden werden als Weiterbildungsstudierende an der Fernuniversität in Hagen zugelassen. Sollte eine der obigen Zulassungsvoraussetzungen wegfallen, so erfolgt die Exmatrikulation.



>> Studiengebühren (Gesamtstudium):

Die Studiengebühren betragen für die (gesamte) Studiumszeit (Module 1 bis 5, d.h. Einführungskurs und A-, B-, C-, D-Teile) für

  • Kandidaten nach § 7 PAO: 2.500,-- €
  • Patentassessoren und Patentanwälte: 3.000,-- €
  • für Patentsachbearbeiter nach § 158 PAO mit mindestens 2,5 Jahren Berufserfahrung: 5.800,-- €

In den Studiengebühren enthalten ist die Korrektur von acht Einsendeaufgaben samt Musterlösung sowie die Teilnahme an 6 Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten der Patentanwaltskammer in München.

Die Anmeldung für den Gesamtdurchgang muss bis spätestens zum 8. Mai eines Jahres bei der Patentanwaltskammer erfolgen. Start des Gesamtstudiums ist jeweils der 15. Juni eines Jahres.



>> Studiengebühren bei "Resitter-Einstieg" im laufenden Jahr, Kurs II (= C- + D-Teile):

Für den so genannten "Resitter-Einstieg" (d.h. die Anmeldung erfolgt bis spätestens 31. August des laufenden Jahrgangs) werden für die Module 4 (=C-Teil), 5 (=D-Teil) Studiengebühren für

  • Kandidaten nach § 7 PAO: 1.500,-- €
  • Patentassessoren und Patentanwälte: 1.800,-- €
  • für Patentsachbearbeiter nach § 158 PAO mit mindestens 2,5 Jahren Berufserfahrung: 3.500,-- €

fällig. In diesen reduzierten Gebühren ist die Korrektur von 4 Einsendearbeiten samt Musterlösung sowie die Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten der Patentanwaltskammer in München enthalten. Start des "Resitter"-Einstiegs ist der 15. Oktober eines Jahres.



>> Modulare "Resitter-Einstieg"-Belegung (d.h. Modul 4 = C-Teil oder Modul 5 = D-Teil)

Zudem ist eine rein modulare Belegung des Kurses II (Resitter-Einstieg) möglich, z.B. für EQE-Kandidaten, die zwar den C-Teil bestanden haben, aber leider durch D durchgefallen sind.

Bei Modularbelegung im Resittereinstieg (d.h. entweder nur Modul 4 = C-Teil oder Modul 5 = D-Teil) wird jeweils nur die Hälfte vorstehender Gebühren fällig. Start: 15. Oktober eines Jahres.



>> Vorprüfungsmodul

Die Kosten für eine Teilnahme am Vorprüfungsmodul stellen sich wie folgt dar:

  • Kandidaten nach § 7 PAO: 800,-- €
  • Patentassessoren und Patentanwälte: 1.000,-- €
  • Patentsachbearbeiter mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung (§ 158 PAO): 1.900,-- €

In diesen Gebühren sind 2 spezielle Kurseinheiten sowie eine Teilnahme an 2 Präsenzveranstaltungen bei der Patentanwaltskammer in München enthalten. Start: 15. Oktober eines Jahres.



Wichtiger Hinweis:

Die Anmeldung als "Resitter" (Teil II des Studiengangs = C + D-I/II-Teil) sowie für das Vorprüfungsmodul muss bis spätestens zum 31. August eines Jahres bei der Patentanwaltskammer erfolgen. Die Anmeldung zum Gesamtstudium muss bis spätestens zum 8. Mai eines Jahres erfolgen.


Anmeldung und offene Fragen:

Die Anmeldung erfolgt über die Patentanwaltskammer, Tal 29, 80331 München - Telefon 0 89/24 22 78 0; Telefax 0 89/24 22 78 24.

Offen gebliebene Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Wiss. Mit. RA Alexander Schultz, LL.M., unter der Tel. 02331/ 987-2186 oder per E-Mail.

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Alexander Schultz | 24.01.2012
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