Teilnahmevoraussetzungen:
Zu dem Weiterbildungsstudiengang „Examinatorium Europaeum“ kann zugelassen werden, wer von der Patentanwaltskammer benannt worden ist. Folgende Personen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können von der Kammer benannt werden:
Die Teilnehmenden werden als Weiterbildungsstudierende an der Fernuniversität in Hagen zugelassen. Sollte eine der obigen Zulassungsvoraussetzungen wegfallen, so erfolgt die Exmatrikulation.
>> Studiengebühren (Gesamtstudium):
Die Studiengebühren betragen für die (gesamte) Studiumszeit (Module 1 bis 5, d.h. Einführungskurs und A-, B-, C-, D-Teile) für
In den Studiengebühren enthalten ist die Korrektur von acht Einsendeaufgaben samt Musterlösung sowie die Teilnahme an 6 Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten der Patentanwaltskammer in München.
Die Anmeldung für den Gesamtdurchgang muss bis spätestens zum 8. Mai eines Jahres bei der Patentanwaltskammer erfolgen. Start des Gesamtstudiums ist jeweils der 15. Juni eines Jahres.
>> Studiengebühren bei "Resitter-Einstieg" im laufenden Jahr, Kurs II (= C- + D-Teile):
Für den so genannten "Resitter-Einstieg" (d.h. die Anmeldung erfolgt bis spätestens 31. August des laufenden Jahrgangs) werden für die Module 4 (=C-Teil), 5 (=D-Teil) Studiengebühren für
fällig. In diesen reduzierten Gebühren ist die Korrektur von 4 Einsendearbeiten samt Musterlösung sowie die Teilnahme an 3 Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten der Patentanwaltskammer in München enthalten. Start des "Resitter"-Einstiegs ist der 15. Oktober eines Jahres.
>> Modulare "Resitter-Einstieg"-Belegung (d.h. Modul 4 = C-Teil oder Modul 5 = D-Teil)
Zudem ist eine rein modulare Belegung des Kurses II (Resitter-Einstieg) möglich, z.B. für EQE-Kandidaten, die zwar den C-Teil bestanden haben, aber leider durch D durchgefallen sind.
Bei Modularbelegung im Resittereinstieg (d.h. entweder nur Modul 4 = C-Teil oder Modul 5 = D-Teil) wird jeweils nur die Hälfte vorstehender Gebühren fällig. Start: 15. Oktober eines Jahres.
>> Vorprüfungsmodul
Die Kosten für eine Teilnahme am Vorprüfungsmodul stellen sich wie folgt dar:
In diesen Gebühren sind 2 spezielle Kurseinheiten sowie eine Teilnahme an 2 Präsenzveranstaltungen bei der Patentanwaltskammer in München enthalten. Start: 15. Oktober eines Jahres.
Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung als "Resitter" (Teil II des Studiengangs = C + D-I/II-Teil) sowie für das Vorprüfungsmodul muss bis spätestens zum 31. August eines Jahres bei der Patentanwaltskammer erfolgen. Die Anmeldung zum Gesamtstudium muss bis spätestens zum 8. Mai eines Jahres erfolgen.
Anmeldung und offene Fragen:
Die Anmeldung erfolgt über die Patentanwaltskammer, Tal 29, 80331 München - Telefon 0 89/24 22 78 0; Telefax 0 89/24 22 78 24.
Offen gebliebene Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Wiss. Mit. RA Alexander Schultz, LL.M., unter der Tel. 02331/ 987-2186 oder per E-Mail.
FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Kurt-Haertel Institut für geistiges Eigentum, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2442, E-Mail: XX@Fernuni-Hagen.de