Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten.
Ab dem 01.10.2018 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium:
Patentanwaltskandidaten: EUR 1.500,--
Teilnehmer nach § 158 PAO: EUR 3.500,--
Patentanwaltskandidaten erhalten vier Teilrechnungen über EUR 375,--.
Die Studiengebühren für die Teilnehmer nach § 158 PAO werden für das gesamte Studium im Voraus erhoben.
Bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren.