Es sind besondere Teilnahmegebühren zu entrichten.
Ab dem 01.10.2008 gelten folgende Gebührensätze für das gesamte Studium:
Patentanwaltskandidaten: EUR 1.300,--
Teilnehmer nach § 158 PAO: EUR 3.200,--
Patentanwaltskandidaten erhalten vier Teilrechnungen über EUR 325,--.
Die Studiengebühren für die Teilnehmer nach § 158 PAO werden für das gesamte Studium im Voraus erhoben.
Bei Abbruch des Studiums erfolgt keine Rückzahlung der geleisteten Gebühren.
FernUniversität in Hagen, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Kurt-Haertel Institut für geistiges Eigentum, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2442, E-Mail: XX@Fernuni-Hagen.de