Bachelor- und Masterarbeiten

Unser Lehrstuhl betreut sowohl Bachelor- als auch Masterarbeiten aus seinen Lehr- und Forschungsgebieten.

Bitte beachten Sie folgende Konkretisierung zu § 17 Abs. 1 S. 1 der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws an der FernUniversität in Hagen:

In Zukunft behält der Lehrstuhl es sich vor im Falle der Betreuung von Masterarbeiten, anstelle der Bearbeitung einer themenorientierten Aufgabenstellung, an die Kandidatinnen und Kandidaten einen Fall oder eine Digestenexegese zur Bearbeitung auszugeben.

Die Bearbeitung muss in jedem Fall den Anforderungen an ein wissenschaftliches Gutachten genügen (§ 17 Abs. 2 PrüfO Master).

Zu Inhalt und Formalien von Bachelor- und Masterarbeiten haben wir einige Hinweise in einem Merkblatt zusammengestellt. Die Lektüre des Merkblattes wird dringend empfohlen.