FAQ – Die meist gestellten Fragen zu »mediation kompakt«

1. Wie läuft das Studium ab?

Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie die Kursmaterialien (9 Skripte) für Ihr Selbststudium sowie einen Anmeldebogen mit Terminwahlmöglichkeiten für Ihre beiden Präsenzseminare. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten und der Studienzeit für die Kursmaterialien sollten Sie ca. sechs bis acht Wochen vor dem ersten Seminar zugelassen sein. Nachdem Sie die Kursmaterialien bearbeitet haben absolvieren Sie beide Präsensseminare. Ca. ein bis zwei Wochen nachdem Sie das zweite Seminar absolviert haben, erhalten Sie die häusliche Ausschlussarbeit zur vierwöchigen Bearbeitung direkt von der FernUniversität in Hagen zugeschickt.

2. Erkennen die Rechtsanwaltskammern Mediation Kompakt an?

Grundsätzlich entspricht Mediation Kompakt als über 200stündige, universitäre Ausbildung den Anforderungen nach § 7 a BORA. So wird die Ausbildung Mediation Kompakt von vielen Rechtsanwaltskammern anerkannt. Allerdings ist Handhabung der Rechtsanwaltskammern nicht immer einheitlich. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der für Sie zuständigen Kammer vorzeitig zu erkundigen.

3. Was soll ich mit den Lehrmaterialien anfangen?

Die Kursmaterialien sind nach Möglichkeit vollständig vor dem ersten Präsenzseminar durchzuarbeiten. Wir empfehlen die im Curriculum vorgegebene Reihenfolge. Enthält der Kurs Übungen, sollten diese tatsächlich durchgeführt werden – das verstärkt den Lerneffekt. Die Wiederholungs- oder Verständnisfragen („Revision”) dienen der Leistungskontrolle und sollten deshalb ebenfalls sorgfältig beantwortet werden.

4. Gibt es für die Aufnahme des Studiums Bewerbungsfristen?

Nein, Mediation Kompakt ist nicht an den üblichen Semesterablauf gebunden. Sie können das Studium jederzeit aufnehmen.

5. Wie lange dauert das Studium?

Abhängig von den Terminen der Präsenzseminare können Sie das Studium in vier bis sechs Monaten abschließen.

6. Wann und wo finden die Präsenzseminare statt?

Die Termine und Veranstaltungsorte für Mediation Kompakt finden Sie hier.

7. Welchen Umfang sollte die Abschlussarbeit haben?

Die Bearbeitung darf 20 DIN-A4-Seiten bei einem linken, oberen und unteren Seitenrand von 2 cm, einem rechten von 6 cm, einer Schriftgröße von 12pt und anderthalbzeiligem Abstand nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet.

8. Wie ist das Verhältnis zu den weiteren Studienangeboten zur Mediation an der FernUniversität in Hagen?

Wenn Sie Ihr Wissen vertiefen möchten, haben Sie dazu an der FernUniversität in Hagen zwei Möglichkeiten: Das zweisemestrige Studium Mediation verfolgt das Ziel, die Studierenden umfassend zum/zur Mediator/-in auszubilden, und sich in einem Fachgebiet, etwa in der Wirtschafts- oder Familienmediation, zu spezialisieren. Der dreisemestrige Studiengang zum Master of Mediation (Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hoch- bzw. Fachhochschulstudium) eröffnet darüber hinaus auch einen wissenschaftlichen Zugang zu der Materie und schließt mit einem akademischen Grad (MM) ab, der grundsätzlich auch die Möglichkeit zur Promotion zum Dr. iur. ermöglicht.

Die Studiengebühren, die zwei Praxisseminare und die Abschlussarbeit des Kompaktstudiums werden Ihnen in beiden weiterbildenden Angeboten in vollem Umfang anerkannt.

Nach vollständigem Abschluss von Mediation Kompakt haben Sie die Wahl, ob Sie in das erste oder direkt in das zweite Semester des Studiums Mediation oder des Masterstudiengangs Mediation einsteigen. Gerne beraten wir Sie bei dieser Entscheidung (Tel.: 02331 987-2878 oder -4259 oder per E-Mail: LG.vonschlieffen@fernuni-hagen.de).

Wenn Sie das Studium Mediation oder den Masterstudiengang Mediation im ersten Semester belegen möchten, genügt die reguläre Zulassung per Zulassungsverfahren über das Studierendensekretariat.

Möchten Sie das Studium Mediation oder den Masterstudiengang Mediation direkt im zweiten Semester belegen, bitten wir Sie, in jedem Fall mit uns Kontakt aufzunehmen (Tel.: 02331 987-2878 oder -4259 oder per E-Mail: LG.vonschlieffen@fernuni-hagen.de). Die Aufnahme des Studiums erfolgt in diesem Fall durch die Rückmeldung, die Ihnen vom Lehrstuhl zugesendet wird.

Kontakt Mediation | 12.04.2012
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, LST Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2878