Der Versand für die Kurse des Grundstudiums beginnt Anfang Oktober (Wintersemester) bzw. Anfang April (Sommersemester). Von da an erhalten Sie etwa im Vier-Wochen-Rhythmus jeweils Blöcke von bis zu sieben Skripten (Kursen) mit durchschnittlich je 70 Seiten.
Die Lehrmaterialien sind durchzuarbeiten. Wir empfehlen die im Curriculum vorgegebene Reihenfolge. Enthält der Kurs Übungen, sollten diese tatsächlich durchgeführt werden – das verstärkt den Lerneffekt. Die Wiederholungs- oder Verständnisfragen („Revision”) dienen der Leistungskontrolle und sollten deshalb ebenfalls sorgfältig beantwortet werden.
Die Modulabschlussarbeiten dienen der Selbstkontrolle und schließen als Prüfungsaufgaben jeweils ein Modul ab. Sie sollen Sie dazu anregen, den Stoff nochmals zu vertiefen. Die Ergebnisse dieser Arbeiten gehen zu 20 % in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Die Modulabschlussarbeiten werden mit den Lehrmaterialien (Kursen) des jeweiligen Moduls versendet und müssen zu dem auf dem jeweiligen Deckblatt angegebenen Termin (Datum des Poststempels) bearbeitet und an uns zurückgeschickt werden. Die Modulabschlussarbeiten werden unmittelbar im Anschluss an den Abgabetermin korrigiert und den Studierenden noch vor Abgabe der nächsten Arbeit benotet zurückgesendet.
Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nur im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Die Bearbeitung darf 20 DIN-A4-Seiten bei einem linken, oberen und unteren Seitenrand von 2 cm, einem rechten von 6 cm, einer Schriftgröße von 12pt und anderthalbzeiligem Abstand nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet.
Wird eine Modulabschlussarbeit nicht bestanden, erhält der Studierende die Möglichkeit zur Wiederholung im nächsten Semester.
Die Bearbeitung einer Modulabschlussarbeit darf 20 DIN-A4-Seiten bei einem linken, oberen und unteren Seitenrand von 2 cm, einem rechten von 6 cm, einer Schriftgröße von 12pt und anderthalbzeiligem Abstand nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht gewertet.
Wird eine Modulabschlussarbeit nicht bestanden, erhält der Studierende die Möglichkeit zur Wiederholung im nächsten Semester.
Sowohl im ersten als auch im zweiten Semester sind zwei dreitägige Präsenzseminare zu absolvieren. Die Seminare finden immer am Wochenende statt (Freitagmorgen bis Sonntagnachmittag; ggf. Anreise und gemeinsames Abendessen Donnerstagabend). Das Supervisionsseminar im dritten Semester umfasst zwei volle Tage (Samstag und Sonntag). Das Supervisionsseminar können Sie sinnvollerweise erst dann besuchen, wenn Sie bereits in der Praxis tätig (geworden) sind und die erste Dokumentation eingereicht haben.
Alle Seminare werden vom Forschungsinstitut für Rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), einem An-Institut der FernUniversität, in Zusammenarbeit mit dem langjährig bewährten Partner, der Zeugma GmbH, organisiert.
Die Zeugma GmbH ist bemüht, die Präsenzseminare so zu organisieren, dass die Studierenden zu Semesterbeginn zwischen verschiedenen Terminen, Orten und Referenten wählen können. Die Seminarplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben; ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Seminar besteht nicht. Nähere Informationen zu den Präsenzseminaren finden Sie auf den Internetseiten der Zeugma.
Die Teilnahme an allen Präsenzseminaren in voller Länge ist Pflicht. Wird ein Seminar vorzeitig abgebrochen, kann – soweit möglich – auf eigene Kosten ein Ersatzseminar besucht werden. Die Zulassung zum zweiten bzw. dritten Semester und zur Abschlussprüfung erfolgt erst nach dem Besuch aller vorgeschriebenen Präsenzen.
Die Seminare finden an verschiedenen Orten in Deutschland immer am Wochenende statt (Freitagmorgen bis Sonntagnachmittag; ggf. Anreise und gemeinsames Abendessen Donnerstagabend). Das Supervisionsseminar im dritten Semester umfasst zwei volle Tage (Samstag und Sonntag).
Die Präsenzseminare führt die FernUniversität in Hagen und die FIRM GmbH (ein An-Institut der FernUniversität in Hagen) in Kooperation mit dem langjährig bewährten Partner, der Zeugma GmbH, durch.
Die Zeugma GmbH ist bemüht, die Präsenzseminare so zu organisieren, dass die Studierenden zu Semesterbeginn zwischen verschiedenen Terminen, Orten und Referenten wählen können. Die Seminarplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben; ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Seminar besteht nicht. Nähere Informationen zu den Präsenzseminaren finden Sie auf den Internetseiten der Zeugma.
Für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung ist es erforderlich, eigene Mediationserfahrungen zu sammeln. Diese müssen in zwei Fällen dokumentiert und eingereicht werden. Wegen Ihrer Anmeldung zum Supervisionsseminar muss die erste Dokumentation zu Beginn des dritten Semesters am 1. April bzw. am 1. Oktober eingereicht werden. Die zweite Dokumentation ist bis zum 14. Juli bzw. 10. Januar abzugeben.
Dabei können die Dokumentationen aus allen denkbaren (Mediations-)Bereichen stammen. Insbesondere ist keine Bindung an das Wahlmodul vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sich der Studierende zwar z. B. für das Wahlmodul „Mediation in der Wirtschaft“ entscheiden kann und demnach auch die Präsenzseminare dieses Wahlmoduls besucht, aber zulässigerweise Dokumentationen im Bereich „Mediation im familiären Umfeld“ anfertigt und zur Prüfung einreicht.
Durch eigenverantwortliches Mediieren können Sie am besten prüfen, ob Sie bereits alle erforderlichen Fähigkeiten besitzen, um nach Ihrem Studienabschluss den Sprung in den Beruf zu wagen. Nicht zuletzt können Sie auch feststellen, wie es um Ihre flankierenden Talente steht: Organisation und Akquisition von Fällen. Ein Mediator, der sich in der Praxis bewähren will, muss auch in der Lage sein, Klienten zu finden und von der Mediation als Konfliktbewältigungsmethode zu überzeugen. Lassen Sie Ihren Spürsinn für Konflikte in Ihrer Umgebung spielen! Dabei genügen auch Mediationen von kleineren Konflikten aus dem privaten Umfeld oder Darstellungen von Verhandlungen, die keine lehrbuchmäßigen Mediationen sind, sondern lediglich mediative Elemente enthalten. In diesem Fall muss allerdings deutlich gemacht werden, an welchen Stellen das Verfahren von herkömmlichen Mediationen abweicht.
Für die Anfertigung der Dokumentationen senden wir Ihnen gerne auf Anfrage einen Leitfaden zur Orientierung zu.
Im dritten Semester erstellen Sie Ihre Masterarbeit. Das Thema Ihrer Masterarbeit kann von Ihnen selbst vorgeschlagen werden. Gleiches gilt für den Betreuer und Erstgutachter der Arbeit. Eine Liste mit zugelassenen Betreuern können Sie bei uns einsehen. In diesem Fall sollten Sie sich frühzeitig mit dem Geschäftsführenden Prüfungsausschuss in Verbindung setzen. Dieser prüft, ob das von Ihnen vorgeschlagene Thema und der Gutachter akzeptiert werden können. Bei positivem Votum weist der Prüfungsausschuss Ihnen das vorgeschlagene Thema zu. Sollte Ihr Vorschlag nicht genehmigt werden oder sollten Sie keine eigenen Ideen eingereicht haben, wird Ihnen ein Thema zugewiesen. Sie haben im Anschluss an die Zuweisung des Themas acht Wochen Zeit für die Bearbeitung. Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern gelesen und bewertet.
Mit der Masterarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein Thema aus dem Gebiet der Mediation selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die gewonnenen Ergebnisse zu bewerten.
Die Arbeit muss bei einem Drittel Korrekturrand, einer Schriftgröße von 12 pt und einem Zeilenabstand von 1½ pt mindestens zwanzig und darf höchstens siebzig Seiten umfassen. Ihrer Masterarbeit ist eine Erklärung beizufügen, in der Sie versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Die Arbeit ist in zweifacher Ausfertigung und als elektronische Datei einzureichen.
Die mündlichen Prüfungen finden jeweils zwischen Februar und April bzw. zwischen September und Mitte Dezember an der FernUniversität in Hagen statt.
Über den Prüfungstermin werden Sie spätestens zwei Wochen vor dem Termin von uns informiert; wir sind jedoch bemüht, Ihnen den Termin nach Möglichkeit schon bis zu vier Wochen vorher bekannt zu geben (Ladung).
Die Prüfungsgruppen – bestehend aus maximal fünf Personen – werden jeweils aus einem Wahlmodul zusammengestellt. Die Prüfungen werden von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der aus zwei Prüfern besteht, die vom geschäftsführenden Prüfungsausschuss bestellt werden.
Insgesamt dauert die mündliche Prüfung je Prüfling etwa 30 Minuten. Sie besteht für jeden Prüfling aus einem Vortrag (maximal 12 Minuten) und einem Prüfungsgespräch (10 bis 15 Minuten). Vortrag und Prüfungsgespräch werden zu gleichen Teilen gewertet.
Konkret läuft die Prüfung so ab:
Jeder Prüfling hält einen Einzelvortrag über eine seiner dokumentierten Mediationen, die der Prüfungsausschuss aus den zwei eingereichten Fällen ausgewählt hat. Der Prüfling soll sich nicht auf einen reinen Tatsachenvortrag beschränken, sondern den Fall und das Verfahren sowie sein Verhalten kritisch reflektieren. Nach dem Vortrag wird der Fall in der Gruppe diskutiert. Das anschließende Prüfungsgespräch ist praxisbezogen und weist Bezüge zum Schriftkursmaterial des jeweiligen Wahlmoduls auf. Auch dieser Prüfungsteil ist als Gruppendiskussion ausgelegt.
Wenn Sie sich mit der Weitergabe Ihrer Daten auf den Anmeldebögen zu den Präsenzseminaren ausdrücklich einverstanden erklären, erhalten Sie zu Beginn des jeweiligen Präsenzseminars eine Liste mit den Kontaktdaten Ihrer Kommilitonen. Hiernach haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Mitstudierenden in Verbindung zu setzen, um z. B. Arbeitsgemeinschaften zu gründen und sich untereinander auszutauschen.
Als eingeschriebener Student des Masterstudiengangs Mediation können Sie einzelne Kurse (Kurshefte, Skripten) z. B. aus anderen Wahlmodulen beziehen. Der Preis pro Kurs beträgt 20 €. Für die Bestellung reicht eine einfache E-Mail an den Lehrstuhl mit vollständiger Anschrift, der Matrikelnummer und der genauen Bezeichnung des Kurses (Titel und Kursnummer).
Gemäß § 8 der Prüfungsordnung in Verbindung mit Richtlinie 6 der Prüfungskommission des Masterstudiengangs Mediation können auf Antrag Präsenzveranstaltungen anderer Anbieter anerkannt werden. Eine Anerkennung von Präsenzveranstaltungen kommt nur dann in Betracht, wenn den Studierenden der Nachweis gelingt, dass sie bereits Seminare oder Übungen mit gleichwertigem Inhalt besucht haben. Um die Einheitlichkeit der Ausbildung zu gewährleisten, werden im Verlauf des Studiums nicht mehr als insgesamt zwei Präsenzveranstaltungen anerkannt.
Die Nachweise müssen bereits vor Studienbeginn, d. h. zusammen mit dem Zulassungsantrag, eingereicht werden. Die Teilnahmegebühren sind unabhängig von etwaigen Anerkennungen in voller Höhe zu entrichten.
FernUniversität in Hagen, LST Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2878