Die Gesamtkosten für das Studium betragen 2.085 € im ersten, 2.915 € im zweiten und 2.200 € im dritten Semester. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den weiterbildenden Masterstudiengang damit auf 7.200 €. Davon sind an die FernUniversität in Hagen zu zahlen: im ersten Semester 885 €, im zweiten Semester 1.050 € und im dritten Semester 475 €. Über die zu zahlenden Gebühren erhalten Sie zum Anfang des jeweiligen Semesters einen Gebührenbescheid.
Die restlichen Kosten sind an das An-Institut der FernUniversität, das Forschungsinstitut für rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), zu zahlen: 1.200 € für das erste Semester, 1.865 € für das zweite und 1.725 € für das dritte Semester.
Eventuell anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von diesen Kosten nicht erfasst.
Absolventinnen und Absolventen des Weiterbildenden Studiums Mediation zahlen für das Zusatzsemester zum Erwerb des Mastertitels 2.456 €. Davon sind an die FernUniversität in Hagen 731 € und an das FIRM 1.725 € zu entrichten.
Ausschließlich Referendar/innen und Berufsanfänger/innen im ersten Jahr nach dem universitären oder staatlichen Abschluss werden als bedürftig eingestuft und erhalten deshalb eine Ermäßigung bei den zu zahlenden Gebühren um insgesamt 25 % auf 5.400 €.
Davon sind an die FernUniversität in Hagen zu zahlen: im ersten Semester 503 €, im zweiten Semester 700 € und im dritten Semester 300 €. Die restlichen Kosten sind an das FIRM zu zahlen: 1.061 € für das erste Semester, 1.486 € für das zweite und 1.350 € für das dritte Semester.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ermäßigt sich für Absolventen und Absolventinnen des Weiterbildenden Studiums Mediation der für das dritte Semester zu zahlende Betrag auf 1.842 €. Davon erhält die FernUniversität 492 €, das FIRM 1.350 €.
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Ermäßigungsvoraussetzungen ist der Tag des Beginns desjenigen Semesters, für das die Zulassung erfolgt.
Die Ermäßigung gilt für das gesamte Studium. Bei einer Unterbrechung des Studiums muss der Antrag auf Ermäßigung erneut gestellt werden.
Eine weitere Gebührenermäßigung aufgrund anderer Bedürftigkeitskriterien ist nicht vorgesehen.
Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen (Ernennungsurkunde, Zeugnis des ersten oder zweiten Staatsexamens bzw. des Hochschulabschlusses) mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Ein nachträglich eingereichter Antrag auf Ermäßigung kann nicht berücksichtigt werden.
FernUniversität in Hagen, LST Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2878