Zulassungsvoraussetzungen und -fristen »master of mediation«

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Weiterbildenden Masterstudiengang Mediation wird zugelassen, wer

  • ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat und
  • die für ein erfolgreiches Masterstudium der Mediation notwendige Kompetenz erworben hat.

Der Nachweis der erforderlichen Kompetenz gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

  • ergänzend zu einem Studium nach Absatz 1 eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung aufweist oder
  • ergänzend zu einem Studium nach Absatz 1 Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist, die durch die erfolgreiche Teilnahme an mediationsaffinen Qualifizierungsmaßnahmen erworben wurden. Hierzu zählen insbesondere Ausbildungen in Disziplinen wie Moderation, Konfliktmanagement, Rhetorik und Verhandeln.

Fristen

Es gelten die folgenden Zulassungsfristen:

  • Für das Sommersemester: 1. März.
  • Für das Wintersemester: 1. September.

Maßgeblich ist dabei das Datum des Eingangsstempels der FernUniversität in Hagen.

Kontakt Mediation | 17.02.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, LST Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2878