Die Kosten für das Weiterbildungsstudium betragen derzeit für das erste Semester insgesamt 2.085 €, für das zweite Semester insgesamt 2.815 €.
Davon sind im ersten Semester 785 €, im zweiten Semester 1.035 € an die FernUniversität Hagen zu zahlen. Über diese Gebühren erhalten Sie zum Anfang des Semesters einen Gebührenbescheid.
Die Kosten für die Präsenzveranstaltungen in Höhe von 1.300 € für das erste und 1.780 € für das zweite Semester werden gesondert von dem FIRM eingezogen.
Evtl. anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von diesen Kosten nicht erfasst.
Ausschließlich Referendar/innen und Berufsanfänger/innen im ersten Jahr nach dem universitären oder staatlichen Abschluss werden als bedürftig eingestuft und erhalten deshalb eine Ermäßigung bei den zu zahlenden Gebühren.
Die vorgenannten Ermäßigungsregelungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang) vorliegen.
Diese Studierenden zahlen im 1. Semester
und im 2. Semester
Eine weitere Gebührenermäßigung aufgrund anderer Bedürftigkeitskriterien ist nicht vorgesehen.
Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen (Ernennungsurkunde, Zeugnis des 1. oder 2. Staatsexamens bzw. des Hochschulabschlusses) mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Ein nachträglich eingereichter Antrag auf Ermäßigung kann nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnahmegebühr für das Weiterbildende Studium Mediation entsteht und wird fällig mit der Antragstellung. Eine Zurückziehung des Antrags ist nur bis zur Zusendung des Zulassungsbescheides gebührenfrei möglich. Ein Rücktritt von der Anmeldung nach erfolgter Zulassung oder die Rücksendung von Studienbriefen entbindet nicht von der Zahlung der Gebühren.
FernUniversität in Hagen, LST Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2878