Zulassungsvoraussetzungen und -fristen »studium mediation«

Zulassungsvoraussetzungen

Zum »studium mediation« werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium verfügen.

Darüber hinaus können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einem wesentlichen Bezug zur Streitschlichtung oder konsensualen Konfliktbewältigung verfügen.

Fristen

Es gelten die folgenden Zulassungsfristen:

  • Für das Sommersemester: 1. März.
  • Für das Wintersemester: 1. September.

Maßgeblich ist dabei das Datum des Eingangsstempels der FernUniversität in Hagen.

Kontakt Mediation | 21.03.2011
FernUni-Logo FernUniversität in Hagen, LST Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-2878