Mainzer Schule

Unter dem Begriff Mainzer Schule wird der Kreis um Theodor Viehweg, dem Begründer der Rhetorischen Rechtstheorie, zusammengefasst.

Theodor Viehweg

Theodor Viehweg wurde 1908 geboren. Nach seiner Promotion im Jahr 1934, habilitierte er sich 1953 mit der Schrift „Topik und Jurisprudenz“, womit er der Jurisprudenz ihre vormoderne topisch-rhetorische Denkweise in Erinnerung rief und ab 1959/1966 als Inhaber eines Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie in Mainz die Rhetorische Rechtstheorie („Mainzer Schule“) begründete. Im Jahr 1974 emeritierte er.

Ottmar Ballweg

Ottmar Ballweg wurde 1928 geboren. Nach seiner Promotion zum Doctor Juris Utriusque 1959 an der juristischen Fakultät in Basel habilitierte er sich 1968 in den Fächern Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie mit der Schrift „Rechtswissenschaft und Jurisprudenz“ an der Universität Mainz. Ab 1973 war er Professor in diesen Fächern in Mainz. 1993 trat er in den Ruhestand.

  • Ottmar Ballweg wurde 1928 geboren. Nach seiner Promotion zum Doctor Juris Utriusque 1959 an der juristischen Fakultät in Basel habilitierte er 1968 in den Fächern Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Universität Mainz. Ab 1973 war er Professor in diesen Fächern in Mainz. 1993 trat er in den Ruhestand.

    • Rechtsphilosophie als Grundlagenforschung der Rechtswissenschaft und der Jurisprudenz
    • Science, Prudence et Philosophie du Droit
    • Quelques progrès de recherches dans le domaine : Science, Prudence et Philosophie du droit
    • Ein wissenschaftstheoretisches Lehrschema für den juristischen Unterricht
    • La rationalité prudentielle
    • Vorwort zur Festschrift »Rhetorische Rechtstheorie« für Theodor Viehweg
    • Phrónesis versus Practical Philosophy
    • Entwurf einer analytischen Rhetorik
    • Phronetik, Semiotik und Rhetorik
    • Analytical Rhetoric, Semiotic and Law
    • Rhetorik und Vertrauen
    • Rhetorik und Res humanae
    • Analytische Rhetorik als juristische Grundlagenforschung
    • Medium jeder Rhetorik ist die Meinung
    • Rhetorische Funktionen von Meinungen
    • Neototalitarismus in modernen Gesellschaften
    • Prolegomena einer rhetorischen Didaktik des Rechts
    • Zur Ergiebigkeit der sophistischen Rhetorik für eine heutige rhetorische analytische Rechtstheorie